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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.07.1979 - BReg. 2 Z 29/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,9348
BayObLG, 03.07.1979 - BReg. 2 Z 29/79 (https://dejure.org/1979,9348)
BayObLG, Entscheidung vom 03.07.1979 - BReg. 2 Z 29/79 (https://dejure.org/1979,9348)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juli 1979 - BReg. 2 Z 29/79 (https://dejure.org/1979,9348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MittBayNot 1979, 202 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.07.1972 - BReg. 2 Z 20/72
    Auszug aus BayObLG, 03.07.1979 - BReg. 2 Z 29/79
    a) Zutreffend ist der Ausgangspunkt der Beschwerdeführer, daß das Grundbuchamt entsprechend § 23 Abs. 1 BBauG anhand der ihm vorliegenden Unterlagen zunächst selbständig und in eigener Verantwortung zu prüfen hat, ob der zur Eintragung im Grundbuch beantragte Vorgang einen nach § 19 BBauG genehmigungspflichtigen Tatbestand darstellt (BVerwilGE 19, 79/81 f.; BayObLGZ 1972, 252 /254 mit Nachw.).
  • BayObLG, 31.05.1974 - BReg. 2 Z 21/74
    Auszug aus BayObLG, 03.07.1979 - BReg. 2 Z 29/79
    Sofern das Grundbuchamt dies bejaht oder wenn sich aufgrund der im Grundbuchverfahren beschränkten Erkenntnismöglichkeiten ( § 29 GBO ) eine eindeutige Klärung nicht ermöglichen läßt, kann das Grundbuchamt durch Zwischenverfügung die Vorlage einer Bodenverkehrsgenehmigung nach § 19 Abs. 1 BBauG oder eines Negativzeugnisses nach § 23 Abs. 2 BBauG verlangen; insbesondere ist es nicht Aufgabe des Grundbuchamts, eigene Ermittlungen durchzuführen oder Gründe, die für oder gegen die Erteilung der Genehmigung sprechen können, sachlich zu würdigen ( BayObLGZ 1974, 237 /241;… Senatsbeschluß vom 4.10.1977 - BReg. 2 Z 83/76 - Zinkahn- Bielenberg, BBauG § 23 Rdnr. 3).
  • BayObLG, 04.10.1977 - BReg. 2 Z 83/76
    Auszug aus BayObLG, 03.07.1979 - BReg. 2 Z 29/79
    Sofern das Grundbuchamt dies bejaht oder wenn sich aufgrund der im Grundbuchverfahren beschränkten Erkenntnismöglichkeiten ( § 29 GBO ) eine eindeutige Klärung nicht ermöglichen läßt, kann das Grundbuchamt durch Zwischenverfügung die Vorlage einer Bodenverkehrsgenehmigung nach § 19 Abs. 1 BBauG oder eines Negativzeugnisses nach § 23 Abs. 2 BBauG verlangen; insbesondere ist es nicht Aufgabe des Grundbuchamts, eigene Ermittlungen durchzuführen oder Gründe, die für oder gegen die Erteilung der Genehmigung sprechen können, sachlich zu würdigen ( BayObLGZ 1974, 237 /241; Senatsbeschluß vom 4.10.1977 - BReg. 2 Z 83/76 - Zinkahn- Bielenberg, BBauG § 23 Rdnr. 3).
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1979 - BReg. 2 Z 29/79
    Die bloße Begründung einer schuldrechtlichen Verpflichtung zur Teilung eines Grundstücks und zur Übereignung eines Grundstücksteils bedarf dagegen nach Wortlaut, Sinn und Zweck des § 19 BBauG nicht der Bodenverkehrsgenehmigung nach § 19 Abs. 1 a. a. O. ( BGHZ 37, 233 /239; BGH NJW 1974, 1654).
  • BayObLG, 14.07.1977 - BReg. 2 Z 31/76
    Auszug aus BayObLG, 03.07.1979 - BReg. 2 Z 29/79
    Danach ist der Begriff der "Teilung" eines Grundstücks im Sinn des Bodenverkehrsrechts nicht identisch mit dem entsprechenden sachenrechtlichen Vorgang, der eine Eintragung dieser Teilung im Grundbuch einschließt; der Genehmigungspflicht unterliegt vielmehr die der Grundbucheintragung vorausgehende Teilungserklärung des Eigentümers (…Zinkahn-Bielenberg, § 19 Rdnr. 31; BayObLGZ 1977, 206 /210).
  • BayObLG, 20.06.1985 - BReg. 2 Z 140/84

    Genehmigung einer Grundstücksteilung

    In dem auf der Grundlage dieses notariellen Vertrags an das Vermessungsamt gerichteten Antrag auf Wegvermessung der Teilfläche und gesonderte Ausweisung im Liegenschaftskataster (als Zuflurstück) sowie in dem Antrag auf Erteilung der bodenverkehrsrechtlichen Genehmigung liegt bereits die "Teilung" des Grundstücks im Sinne von § 19 Abs. 2 BBauG (§ 19 Abs. 3 aF; vgl. BayObLGZ 1977, 206 /210 [= MittBayNot 1977, 201 ]; 1981, 278/281, 282; Senatsbeschluß vom 3.7.1979 BReg. 2 Z 29179 [= MittBayNot 1979, 202], insoweit in Rpfleger 1979, 337 nicht abgedruckt; Zinkahn/Bie/enberg BBauG letzte Erg. Lfg. April 1984 § 19 Rdnrn. 38, 40, 42, 43 m.Nachw.).

    (Vgl. zum ganzen BayObLGZ 1974, 2631266, 267; BayObLG Rpfleger 1979, 337 [= MittBayNot 1979, 202 ]; zu vegleichbaren Tatbeständen BGH DNotZ 1971, 95 - Auflassungsvormerkung für eine Grundstücksteilfläche und Auflassung - und BayObLGZ 1974, 81 - Bevollmächtigung des Bürgermeisters zum Verkauf einer Grundstücksteilfläche und Auflassung -).

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