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| LG München II, 12.04.1990 - 6 T 553/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1105 Abs. 1; BayAGBGB Art. 14
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MittBayNot 1990, 244
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- KG, 15.05.1984 - 1 W 5461/83
Bestimmbarkeit einer Reallast
Auszug aus LG München II, 12.04.1990 - 6 T 553/90
Nach allgemeiner Meinung genügt es für die Bestimmtheit einer Reallast, wenn der Geldwert der aus dem Grundstück zu entrichtenden (in der Regel wiederkehrenden) Leistungen nach Art und Gegenstand sowie Umfang bestimmbar ist, wobei auch außerhalb der Grundbucheintragung und der Eintragungsbewilligung liegende Umstände herangezogen werden können, soweit sie nachprüfbar sind und auf sie im Grundbuch oder in der Eintragungsbewilligung hingewiesen ist (vgl. KG Rpfleger 1984, 347 [= MittBayNot 1985, 79 DNotZ 1985, 707 ] m.w.N.).Als nicht ausreichend bestimmbar wurde angesehen eine Geldrente, deren Höhe sich lediglich nach den jeweiligen Kosten der vom Berechtigten auszuwählenden Mietwohnung richtet, wenn es an objektiven Kriterien für die Ausübung des Auswahlrechts fehlt (KG Rpfleger 1984, 347 ).
- BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89
Sittenwidrigkeit eines Testaments
Auszug aus LG München II, 12.04.1990 - 6 T 553/90
BGH, Urteil vom 21.3.1990 - IV ZR 169/89 - mitgeteilt von D. Bundschuh, Vorsitzender Richter am BGH.
- OLG Köln, 17.01.1992 - 2 Wx 51/92
Verdinglichung des Begleitschuldverhältnisses zu einem Wohnungsrecht durch …
Die Anforderungen an die Bestimmtheit der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Interessen nachrangiger Berechtigter bei einer eventuellen Zwangsversteigerung, denn der aus dem Grundstück zahlbare Betrag muß feststellbar sein (OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1174; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1990, 219 ; BayObLG MittBayNot 1987, 94 = MittRhNotK 1987, 280 ; LG München MittBayNot 1990, 244 ).
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