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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.01.1993 - 3 W 222/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9728
OLG Zweibrücken, 05.01.1993 - 3 W 222/92 (https://dejure.org/1993,9728)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.01.1993 - 3 W 222/92 (https://dejure.org/1993,9728)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Januar 1993 - 3 W 222/92 (https://dejure.org/1993,9728)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 3 Abs. 2, 5
    Keine Umgehung von §§ 3 Abs. 2, 5 WEG durch Bestellung von Grunddienstbarkeiten am Wohnungseigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf einem Miteigentumsanteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MittBayNot 1993, 86
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.10.1991 - V ZR 196/90

    Miteigentümer bei Grunddienstbarkeit als notwendige Streitgenossen; Darlegungs- …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.01.1993 - 3 W 222/92
    Der Bundesgerichtshof hat hierzu bislang nicht abschließend Stellung genommen (vgl. BGH NJW 1992, 1101 m. w. N.; vgl. auch Senat, RPfleger 1982, 98 = DNotZ 1982, 444).

    Dies gilt selbst dann, wenn die Dienstbarkeit zu einer Art der Nutzung berechtigt, die den Eigentümer von jeglicher Mitbenutzung des betroffenen Grundstücksteils (Wohnungseigentumteils) ausschließt (vgl. BGH NJW 1992, 1101 m. w. N.).

  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 222/90

    Sondereigentum an Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.01.1993 - 3 W 222/92
    Das gilt nach dem Sinn dieser Vorschrift auch für Räume (BGH, RPfleger 1991, 454 m. w. N.).

    c) Nicht zu beanstanden ist des weiteren die Auffassung der Zivilkammer, daß dann, wenn die Beteiligten den Speicherraum als gemeinschaftliches Eigentum ausgewiesen hätten, eine Zuweisung des Obergeschosses zum Sondereigentum der Beteiligten zu 2) nicht zulässig gewesen wäre, da Räumlichkeiten, die den Zugang zum jeweiligen Eigentum bilden, nicht zum Sondereigentum erklärt werden können (vgl. BGHZ 78, 225 = NJW 1981, 455; BGH, RPfleger 1991, 454; BayObLGZ 1986, 26 = …

  • BGH, 10.10.1980 - V ZR 47/79

    Zur Sondereigentumsfähigkeit eines Schwimmbades

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.01.1993 - 3 W 222/92
    Das trifft vornehmlich auf Anlagen und Einrichtungen zu, die als Zugang zu den Wohnungen und Gemeinschaftsräumen bestimmt sind, wie etwa Fahrstühle, Treppenaufgänge und dgl., oder die zur Bewirtschaftung und Versorgung der Wohnungen und des Gemeinschaftseigentums dienen, wie z. B. Wasserleitungen, Gas- und Heizungsanlagen (vgl. BGH NJW 1981, 455, 456 m. w. N.).

    c) Nicht zu beanstanden ist des weiteren die Auffassung der Zivilkammer, daß dann, wenn die Beteiligten den Speicherraum als gemeinschaftliches Eigentum ausgewiesen hätten, eine Zuweisung des Obergeschosses zum Sondereigentum der Beteiligten zu 2) nicht zulässig gewesen wäre, da Räumlichkeiten, die den Zugang zum jeweiligen Eigentum bilden, nicht zum Sondereigentum erklärt werden können (vgl. BGHZ 78, 225 = NJW 1981, 455; BGH, RPfleger 1991, 454; BayObLGZ 1986, 26 = …

  • BGH, 19.05.1989 - V ZR 182/87

    Belastung des Wohnungseigentums mit einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.01.1993 - 3 W 222/92
    a) Amtsgericht und Landgericht gehen zutreffend davon aus, daß das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers wegen der mit ihm verbundenen Herrschaftsmacht über einen realen Teil des Gebäudes mit einer Grunddienstbarkeit - auch zugunsten eines anderen Wohnungseigentümers - belastet werden kann (vgl. die Rechtsprechungs- und Literaturhinweise auf Seite 3 der angefochtenen Beschwerdeentscheidung des Landgerichts; vgl. des weiteren: BGHZ 107, 289 = RPfleger 1989, 452 = DNotZ 1990, 493 = WM 1989, 1066;… Haegele/Schöner/Stöber, aaO, Rdnr. 2951).
  • BayObLG, 23.11.1989 - BReg. 2 Z 55/89

    Zur Ausgestaltung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.01.1993 - 3 W 222/92
    Unter dem Gesichtspunkt der inhaltlichen Unzulässigkeit (§ 53 Abs. 1 Satz 2 GBO) kann eine Eintragung nur dann abgelehnt werden, wenn die Unzulässigkeit feststeht (BayObLGZ 1989, 442, 445 = NJW-RR 1990, 208).
  • BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 12/85

    Keine Sondereigentumsfähigkeit von Zugangsräumen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.01.1993 - 3 W 222/92
    c) Nicht zu beanstanden ist des weiteren die Auffassung der Zivilkammer, daß dann, wenn die Beteiligten den Speicherraum als gemeinschaftliches Eigentum ausgewiesen hätten, eine Zuweisung des Obergeschosses zum Sondereigentum der Beteiligten zu 2) nicht zulässig gewesen wäre, da Räumlichkeiten, die den Zugang zum jeweiligen Eigentum bilden, nicht zum Sondereigentum erklärt werden können (vgl. BGHZ 78, 225 = NJW 1981, 455; BGH, RPfleger 1991, 454; BayObLGZ 1986, 26 = …
  • OLG Köln, 25.11.1981 - 2 Wx 44/81

    Vorliegen einer Vollmacht als Voraussetzung für die Durchführung einer wirksamen …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.01.1993 - 3 W 222/92
    Der Bundesgerichtshof hat hierzu bislang nicht abschließend Stellung genommen (vgl. BGH NJW 1992, 1101 m. w. N.; vgl. auch Senat, RPfleger 1982, 98 = DNotZ 1982, 444).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 2 Z 94/88

    Begriff; Kriterien; Nachprüfung; Abgeschlossenheit; Wohnung; Gebrauchsregelung; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.01.1993 - 3 W 222/92
    Die Frage, wer Sondereigentum betreten und durchqueren darf, ist für die Abgeschlossenheit nicht von Bedeutung (BayObLG, NJW-RR 1989, 142).
  • OLG Zweibrücken, 22.04.1997 - 3 W 65/97

    Sonstiges Zivilrecht

    Zutreffend gehen die Vorinstanzen zunächst davon aus, daß auch Wohnungseigentum mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden kann, und zwar auch so, daß die Ausübung des Rechts auf einen Teil des Belastungsgegenstands, also beim Wohnungseigentum auf einzelne Räume, beschränkt ist (vgl. Senat MittBayNot 1993, 86; KG FGPrax 1995, 226 mit Anm. von Demharter, jeweils m.w.N.).

    Für den Fall hinreichender Bestimmtheit wird das Grundbuchamt weiter zu prüfen haben, ob der beantragten Eintragung des dinglichen Rechts entgegensteht, daß der zugunsten der Beteiligten zu 2) abgegrenzte Teil des Dachgeschosses von dem dem Eigentümer verbleibenden Bereich nicht einmal durch eine Wand abgetrennt ist (vgl. zur Voraussetzung der Abgeschlossenheit Senat MittBayNot 1993, 86 mit Anm. von Roll).

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