Rechtsprechung
| BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 42/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§4 Abs. 1, 15
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Unterteilung mittels Sondernutzungsrecht
Papierfundstellen
- MittBayNot 2000, 551
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 113/97
Wirksamkeit der Unterteilung eines Wohnungseigentums
Auszug aus BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 42/00
Bei einer Unterteilung müssen daher sämtliche bisher im Sondereigentum stehende Räume mit dem Miteigentumsanteil eines der neu entstandenen Wohnungseigentumsrechte verbunden werden; andererseits dürfen auch nur solche Räume als Sondereigentum mit einem Miteigentumsanteilsanteil verbunden werden (BayObLGZ 1998, 70).Zu der damit notwendigen nachträglichen Einräumung von Sondereigentum ist die Einigung aller Wohnungseigentümer in der für die Auflassung vorgeschriebenen Form erforderlich sowie die Eintragung im Grundbuch (§ 4 Abs. 1, 2 WEG; BayObLGZ 1998, 70/74).
- BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94
Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …
Auszug aus BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 42/00
Die Schaffung eines isolierten Miteigentumsanteils, also eines Miteigentumsanteils ohne Sondereigentum, ist ebenso wenig zulässig, wie die eines isolierten Sondereigentums ohne damit verbundenen Miteigentumsanteil (BGHZ 109, 179; 130, 159; BayObLGZ 1995, 399/403). - BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77
Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen
Auszug aus BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 42/00
In den von den Beteiligten genannten Entscheidungen (BGHZ 73, 145 = NJW 1979, 548; OLG Hamm Rpfleger 1995, 246 = DWW 1995, 85) sind die hier maßgeblichen Rechtsfragen nicht entschieden.
- BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87
Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche …
Auszug aus BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 42/00
Die Schaffung eines isolierten Miteigentumsanteils, also eines Miteigentumsanteils ohne Sondereigentum, ist ebenso wenig zulässig, wie die eines isolierten Sondereigentums ohne damit verbundenen Miteigentumsanteil (BGHZ 109, 179; 130, 159; BayObLGZ 1995, 399/403). - BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67
Unterteilung von Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 42/00
a) Jeder Wohnungseigentümer kann sein Wohnungseigentum grundsätzlich in mehrere Wohnungseigentumsrechte unterteilen, ohne dass er hierzu der Mitwirkung anderer Wohnungseigentümer oder Dritter bedarf (BGHZ 49, 250/251; BayObLG … - BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97
Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung …
Auszug aus BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 42/00
Der Senat hat dies wiederholt entschieden (BayObLGZ 1997, 233; 2000, 1; s. dazu auch Häublein DNotZ 2000, 442). - BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95
Verbindung der im Sondereigentum stehenden Räume bei der Unterteilung eines …
Auszug aus BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 42/00
Die Schaffung eines isolierten Miteigentumsanteils, also eines Miteigentumsanteils ohne Sondereigentum, ist ebenso wenig zulässig, wie die eines isolierten Sondereigentums ohne damit verbundenen Miteigentumsanteil (BGHZ 109, 179; 130, 159; BayObLGZ 1995, 399/403). - OLG Hamm, 22.09.1994 - 15 W 262/94
Wirkung der Zustimmungserklärung eines Grundpfandrechtsgläubigers gegenüber …
Auszug aus BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 42/00
In den von den Beteiligten genannten Entscheidungen (BGHZ 73, 145 = NJW 1979, 548; OLG Hamm Rpfleger 1995, 246 = DWW 1995, 85) sind die hier maßgeblichen Rechtsfragen nicht entschieden. - BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92
Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum
Auszug aus BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 42/00
Daran ändert auch das Bestehen eines Sondernutzungsrechts eines Wohnungseigentümers an den im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räumen, die zum Sondereigentum werden sollen, nichts (BayObLG Rpfleger 1993, 488).
- BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01
Unzulässikeit weiterer Beschwerde gegen Zwischenverfügung aufhebende Entscheidung …
b) Der Senat hat außerdem wiederholt entschieden, dass die Einräumung eines umfassenden Sondernutzungsrechts an einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücksfläche einschließlich des Rechts, diese Fläche zu bebauen, nicht die vorweggenommene Einigung über die Einräumung von Sondereigentum an den Räumen in einem auf der Fläche errichteten Gebäude zugunsten des Sondernutzungsberechtigten enthält (BayObLG Rpfleger 2000, 544; MittBayNot 2000, 551).
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