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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.02.1999 - 9 U 125/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7532
OLG Düsseldorf, 17.02.1999 - 9 U 125/98 (https://dejure.org/1999,7532)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.1999 - 9 U 125/98 (https://dejure.org/1999,7532)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 1999 - 9 U 125/98 (https://dejure.org/1999,7532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 530 f., 812, 1922
    Schuldrecht ? Bewertung von Leistung und Gegenleistung bei der gemischten Schenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 530 § 531 § 812
    Rechtsnatur eines entschädigungslosen Rücktauschrechts in einem notariellen Vertrag; Begriff der Schenkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung eines durch Verwertung gesicherten, entschädigungslosen Rücktrittsrechts bei der Frage, ob das Rechtsgeschäft eine gemischte Schenkung enthält; Rechtscharakter einer gemischten Schenkung; Maßgeblichkeit der subjektiven Wertung der Parteien bei der ...

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 5 O 183/94
  • OLG Düsseldorf, 17.02.1999 - 9 U 125/98

Papierfundstellen

  • MittRhNotK 2000, 208
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

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  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des …

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  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 374/94

    Gegenstand einer gemischten Schenkung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01

    Pflichtteilsergänzung wegen Schenkung von Nießbrauch und Pflegeberechtigung

    Eine solche liegt vor, wenn der Wert der Leistung des einen dem Wert der Leistung des anderen nur zum Teil entspricht, die Vertragsparteien dies wissen und übereinstimmend wollen; dass der überschießende Wert unentgeltlich gegeben wird (BGH NJW-RR 1996, 754; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 349).
  • OLG Hamm, 22.02.2005 - 10 U 134/04

    Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten bei Vorliegen einer …

    Gleiches gilt für Rückübertragungsvorbehalte oder Veräußerungs- und Belastungsverbote (…OLG Koblenz, aaO; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 349, 350), wie sie hier vereinbart worden sind.
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2017 - 3 Wx 236/16

    Zulässigkeit der Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer im Grundbuch

    Nr. 1 eingetragene Grundpfandrecht von 200.000 EUR zugunsten der Sparkasse Krefeld haben die Beteiligte zu 3) und ihre Schwester in Ziffer IV. des Vertrages "zunächst nur dinglich übernommen", was nicht als Gegenleistung einzuordnen ist (vgl. OLG Düsseldorf, 17. Februar 1999, 9 U 125/98, Tz. 53 unter Hinweis auf BGH, 7. April 1989, V ZR 252/87 = NJW 1989, 2122 ff.).
  • LG Paderborn, 03.09.2010 - 2 O 53/10

    Die Übertragung eines Grundstücks zu Lebzeiten als Gegenleistung für den Verzicht …

    Bei Vorliegen einer gemischten Schenkung ist § 2329 BGB für den überschießenden unentgeltlichen Teil anwendbar (…vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 09.08.2004, Az. 12 U 432/03, OLGR 2005, 113; OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.02.1999, Az. 9 U 125/98, MittRhNotK 2000, 208).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2000 - 9 U 45/00

    Berücksichtigung dinglicher Belastungen des Grundstücks bei gemischter …

    Eine gemischte Schenkung ist ein einheitlicher Vertrag, bei dem der Wert der Leistung des einen dem Wert der Leistung des anderen Teiles nur zum Teil entspricht, die Vertragsparteien dies wissen und übereinstimmend wollen, dass der Überschießende Wert unentgeltlich gegeben wird (…Palandt/Putzo, BGB, 59. Aufl., 516, 13; Senat, OLG-Report 1999, 349).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 9 U 112/06

    Widerruf einer Schenkung - Abgrenzung gemischte Schenkung von Auflagenschenkung - …

    Auch wenn die hier vereinbarten schuldrechtlichen Verpflichtungen der Beklagten (Darlehen und Rente) an sich typische Gegenleistungen sind (vgl. zur Rente: OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 878 f.; zu den Darlehen: OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1999, 349 ff.), so kann es sich auf der anderen Seite gleichwohl bei der Verpflichtung zur Rentenzahlung um eine aus dem zugewendeten Vermögen zu leistende Auflage handeln (vgl. BGHZ 107, 156 ff.) und die Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten eine Schenkungsauflage darstellen (vgl. BGHZ 30, 120 ff.).
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