Rechtsprechung
OLG Rostock, 22.12.2015 - 21 Ss OWi 198/15 (B) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 79 Abs 3 S 1 OWiG, § 300 StPO, § 344 Abs 1 StPO, § 24 Abs 1 StVG, § 26a StVG
Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Bindungswirkung von tatrichterlichen Feststellungen zur Höhe einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch - verkehrslexikon.de
Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen
- verkehrslexikon.de
Beschränkung des Rechtsmittels und tatrichterliche Feststellungen zur Höhe einer Geschwindigkeitsüberschreitung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtskraft doppelrelevanter Umstände (hier: Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung) bei Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch
- Wolters Kluwer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtskraft doppelrelevanter Umstände (hier: Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung) bei Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beschränkung der Bußgeldbeschwerde auf Rechtsfolge lässt tatrichterliche Feststellungen in Rechtskraft erwachsen
Verfahrensgang
- AG Rostock, 22.09.2015 - 25 OWi 444/15
- AG Rostock, 22.09.2015 - 440 Js 20164/15
- OLG Rostock, 22.12.2015 - 21 Ss OWi 198/15 (B)
Papierfundstellen
- NJ 2016, 165
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17
Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch: …
cc) Nur vereinzelt wird die Doppelrelevanz der Regelbeispiele der BKatV in der obergerichtlichen Rechtsprechung ausdrücklich thematisiert, etwa im Rahmen von Rechtsmittelbeschränkungen (vgl. OLG Rostock NJ 2016, 165 [Volltext bei juris]), wonach tatrichterliche Feststellungen zur Höhe einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei einer wirksamen Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch in Rechtskraft erwachsen und als "doppelrelevante Tatsachen" für die Frage, ob ein gesetzlich normiertes Regelfahrverbot vorliegt, bindend werden (vgl. Anmerkung Sandherr, NJ 2016, 166) oder im Rahmen der Unterscheidung zwischen der tatbestandsbezogenen Vermutungswirkung und der rechtsfolgenbezogenen Regelwirkung bei der Prüfung eines Fahrverbots (vgl. OLG Bamberg NStZ-RR 2011, 256; OLG Hamm, Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 - III-3 RBs 326/11 -, juris und 28. März 2012 - III-3 RBs 19/12 -, juris). - KG, 13.05.2019 - 3 Ws (B) 111/19
Fahrverbot für Zahnarzt
Durch die wirksame Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch sind auch die Feststellungen zur Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung als doppeltrelevante Tatsache in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2016 - 3 Ws (B) 286/16 - OLG Rostock, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 21 Ss OWi 198/15 (B) -, juris). - KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 33/22
1. Wird gerügt, das Gericht habe unter Verstoß gegen § 187 Abs. 1 Satz 1 GVG ohne …
bb) In der Folge sind der Schuldspruch und die dazu gehörenden Feststellungen - auch zu der vom Betroffenen verwirklichten Schuldform (hier Fahrlässigkeit) - in Rechtskraft erwachsen, sind damit für das weitere Verfahren bindend und entziehen sich deswegen einer Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. Senat VRS 130, 244; OLG Rostock, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 21 Ss OWi 198/15 -, juris). - KG, 06.06.2016 - 3 Ws (B) 286/16
Verkehrsordnungswidrigkeit: Beschränkung des Einspruchs auf den …
Eine solche Beschränkung führt nicht nur zur Rechtskraft dieser Feststellungen, sondern auch zur Rechtskraft von Feststelllungen, die der Tat ihr entscheidendes Gepräge geben (vgl. OLG Rostock NJ 2016, 165f m.w.N.).