Rechtsprechung
| OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
BGB § 635
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klagebefugnis bei Mängel am Gemeinschaftseigentum?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nomos.de
, S. 47 (Leitsatz)
§ 635 BGB
Wohnungseigentümergemeinschaft/Mängel am Gemeinschaftseigentum/Schadensersatzansprüche/Klagebefugnis - anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mängel am Gemeinschaftseigentum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 635
Klagebefugnis einzelner Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Klagebefugnis; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; Schadensersatz; Mietvertrag; Mangelfolgeschaden
Papierfundstellen
- NZM 2001, 773
- NJ 2001, 378 (Ls.)
- BauR 2001, 1276
- BauR 2002, 139 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 16.10.1984 - X ZR 86/83
Werkmängel: Schadensersatzanspruch des Bestellers
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
In derartigen Fällen bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des BGH keiner Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung (BGH vom 16.10.1984, X ZR 86/83; nach Juris: BGHZ 92, 308).Weil es sich nicht um eine solche handelte, war eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung entbehrlich (BGHZ 92, 308).
- BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91
Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
Denn die Interessenlage sei mit den Fällen der Vorschusszahlung nach § 633 Abs. 3 BGB vergleichbar, weil der Schadensersatzanspruch letztlich auf das gleiche Ziel gerichtet sei wie die Mängelbeseitigung (BGH vom 02.10.1991, nach Juris: BGHZ 115, 253 f.).Eine faktisch teilbare Geldleistung kann zwar rechtlich unteilbar sein, wenn aufgrund des Innenverhältnisses zwischen den Gläubigern eine gemeinsame Empfangszuständigkeit besteht (BGH vom 02.10.1991, nach Juris: BGHZ 115, 253 f.).
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
Insbesondere hat die Beklagte nicht geltend gemacht, die Kläger treffe ein Auswahlverschulden (hierzu BGHZ 115, 364, 370).
- BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
Auszugehen ist davon, dass die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft ihre Gewährleistungsrechte wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum selbständig durchsetzen können, weil sie auf individuellen Verträgen des einzelnen Wohnungseigentümers mit dem Veräußerer beruhen (hierzu: BGH vom 11.12.1992 V ZR 118/91, nach Juris: BGHZ 121, 22). - BGH, 30.04.1998 - VII ZR 47/97
Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
Gemeinschaftsbezogenheit ist bei Gewährleistungsrechten in der Regel zu bejahen, soweit es um die Entscheidung über eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung (BGH vom 30.04.1998, BauR 1998, 783) oder um die Ausübung des Wahlrechts zwischen Minderung und Schadensersatz und die Entscheidung über die Verwendung der erlangten Mittel geht (BGH vom 15.02.1990, nach Juris: BGHZ 110, 258 f.). - BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78
Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
Dies wird für Kostenvorschuß und Ersatz der Mängelbeseitigungskosten verneint (BGH VII ZR 30/78 vom 10.05.1979, nach Juris: BGHZ 74, 258). - BGH, 15.02.1990 - VII ZR 269/88
Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen …
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
Gemeinschaftsbezogenheit ist bei Gewährleistungsrechten in der Regel zu bejahen, soweit es um die Entscheidung über eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung (BGH vom 30.04.1998, BauR 1998, 783) oder um die Ausübung des Wahlrechts zwischen Minderung und Schadensersatz und die Entscheidung über die Verwendung der erlangten Mittel geht (BGH vom 15.02.1990, nach Juris: BGHZ 110, 258 f.). - BGH, 11.12.1995 - II ZR 220/94
Einwendungen eines ausgeschlossenen Komplementärs gegen die Inanspruchnahme für …
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
Die Klagen der Kläger zu 1), 4) bis 6), 8) bis 14) und 16) bis 33) sind spätestens seit wirksamer Rücknahme der Klagen des Klägers zu 7) und der GbRs zu 2), 3) und 15) am 10.01.2001 - die der Senat im Hinblick auf eine rechtliche Prozessunfähigkeit (…vgl. Stein-Jonas-Bork, § 57 Rz. 3;… Lindacher in MüKo § 57 Rz. 7;… Thomas/Putzo, § 57 Rz. 4) der Beklagten für unzulässig gehalten hat, weil insoweit die dem Zivilprozess immanente Kampfstellung fehlte und eine ordnungsgemäße Vertretung bzw. Wahrung der eigenen Rechte zweifelhaft erschien (vgl. RGZ 66, 240; vgl. auch BGH NJW 1996, 658) - zulässig. - RG, 22.06.1907 - I 40/07
Mangel der Prozessvoraussetzungen.
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00
Die Klagen der Kläger zu 1), 4) bis 6), 8) bis 14) und 16) bis 33) sind spätestens seit wirksamer Rücknahme der Klagen des Klägers zu 7) und der GbRs zu 2), 3) und 15) am 10.01.2001 - die der Senat im Hinblick auf eine rechtliche Prozessunfähigkeit (…vgl. Stein-Jonas-Bork, § 57 Rz. 3;… Lindacher in MüKo § 57 Rz. 7;… Thomas/Putzo, § 57 Rz. 4) der Beklagten für unzulässig gehalten hat, weil insoweit die dem Zivilprozess immanente Kampfstellung fehlte und eine ordnungsgemäße Vertretung bzw. Wahrung der eigenen Rechte zweifelhaft erschien (vgl. RGZ 66, 240; vgl. auch BGH NJW 1996, 658) - zulässig.
- OLG Dresden, 17.03.2005 - 4 U 2065/04
Anschlussberufung; Klageänderung in 2. Instanz durch den Berufungsbeklagten; …
Teil Rn. 27; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 339; OLG Dresden OLGR 2001, 229, 231; BGHZ 68, 372 scheint davon auszugehen, dass eine Gesamtgläubigerschaft nach § 428 BGB gegeben ist, ohne dies allerdings deutlich auszusprechen).Auch insoweit sind die Kläger klagebefugt; zur Begründung wird auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 07.02.2001 verwiesen (OLGR 2001, 229).
- OLG Stuttgart, 20.01.2005 - 2 U 133/04
Wohnungseigentum: Wohnungsabschlußtüren als Gemeinschaftseigentum; …
Vorliegend ist aber zur Geltendmachung eines solchen Anspruchs eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung, da die Behebung dieses Schadens einer Nachbesserung nicht zugänglich ist, nicht erforderlich (…Koeble a.a.O. 258;… vgl. auch OLG Saarbrücken a.a.O. 99; OLG Dresden BauR 2001, 1276 = NZM 2001, 773, 774). - OLG Nürnberg, 27.03.2003 - 13 U 3290/02
Schadensersatz für Mängel am Gemeinschaftseigentum
Was die in diesem Zusammenhang beanspruchten Mängelermittlungskosten betrifft, können zwar die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich die Kosten von ihnen erholter Gutachten durch Zahlung an sich selbst ersetzt verlangen (OLG Dresden BauR 2001, 1276, 1277).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 07.03.2001 - 10 VA 1/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
EGGVG § 23
- rechtsportal.de
EGGVG § 23
Hinterlegungssachen - Entscheidungen der Amtsgerichte - Anfechtung - Verzinsung hinterlegter Geldbeträge - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nomos.de
, S. 47 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 23 EGGVG
Hinterlegungssache/Anfechtung/Verzinsung hinterlegter Geldbeträge - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Hinterlegung am Amtsgericht; Justizverwaltungsakt; Geldhinterlegung; Hinterlegungszinsen; Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale - HL 51/95
- OLG Naumburg, 07.03.2001 - 10 VA 1/01
Papierfundstellen
- NJ 2001, 378 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- KG, 12.06.1996 - 24 U 690/96
Voraussetzungen für den Auszahlungsanspruch auf angefallene Hinterlegungszinsen; …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2001 - 10 VA 1/01
Für den Fall, dass sich dieser Antrag auf tatsächlich erzielte Zinsen bezöge, wäre der Beteiligte auf den zivilrechtlichen Klageweg zu verweisen gewesen (vgl. KG NJW-RR 1996, 1202). - OLG Jena, 15.09.1997 - 4 VA 2/97
Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2001 - 10 VA 1/01
Aus den zutreffenden Gründen der vorgenannten Entscheidung, die sich der Senat nach eigener Prüfung zu Eigen macht, stellt § 8 HinterlO - entgegen der Rechtsauffassung des Beteiligten - keine bundesrechtliche Rechtsvorschrift dar, die durch Art. 8 des Einigungsvertrages Gültigkeit für das Land Sachsen-Anhalt hätte erlangen können (…vgl. auch Schmidt aaO., Vorbem. Rn. 14 mwN.; ThürOLG Jena RPfl 1998, 33).
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