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KG, 23.03.2006 - 12 U 182/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Prozeßkostenhilfe für Religionsgemeinschaft mit behaupteter Gemeinnützigkeit als Verein
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.07.2004 - 34 O 662/03
- KG, 16.03.2006 - 12 U 182/04
- KG, 23.03.2006 - 12 U 182/04
- KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04
Papierfundstellen
- NJOZ 2007, 55
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 13.04.2006 - 12 U 249/04
Prozesskostenhilfe: Zumutbarer Vermögenseinsatz bei einem Verein mit dem Zweck …
Auszug aus KG, 23.03.2006 - 12 U 182/04
Diese Darlegungen können entgegen der im Parallelverfahren 12 U 249/04 vertretenen Auffassung des Beklagten nicht durch den pauschalen Hinweis ersetzt werden, die Prozesspartei sei ein gemeinnütziger Verein.Dem Beklagten ist die Auffassung des Senats zu dieser Frage aus dem ablehnenden Beschluss des Senats im Parallelverfahren 12 U 249/04 sowie dem zuvor ergangenen gerichtlichen Hinweis hinreichend bekannt.
- BGH, 10.02.2011 - IX ZB 145/09
Prozesskostenhilfe: Allgemeines Interesse an der Gebührenklage einer als GbR …
Eine solche Rechtsanwendung würde überdies mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) kollidieren, weil selbst juristische Personen und parteifähige Vereinigungen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, der Regelung des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO unterliegen (BGH, Beschl. v. 29. Januar 1987 - V ZR 160/85, KostRspr. ZPO § 116 Nr. 7; KG NJOZ 2007, 55, 56;… Musielak/Fischer, aaO § 116 Rn. 18).