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   OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10   

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https://dejure.org/2010,8449
OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10 (https://dejure.org/2010,8449)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.02.2010 - 22 W 5/10 (https://dejure.org/2010,8449)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 22 W 5/10 (https://dejure.org/2010,8449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 114 ZPO
    Beweisantizipation im Arzthaftungsprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer vorweggenommenen Beweiswürdigung im Verfahren der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Arzthaftungsansprüchen; Voraussetzungen einer Beweisantizipation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Zulässigkeit einer vorweggenommenen Beweiswürdigung im Verfahren der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Arzthaftungsansprüchen) Zu den Voraussetzungen einer Beweisantizipation - Verneinung der Erfolgsaussicht - bei Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2011, 903
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05

    Arzthaftungsprozess: Entscheidung und Beweiserhebung durch den Einzelrichter;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10
    Ausschlaggebend sind Schlüssigkeit und Überzeugungskraft des Gutachtens sowie das konkrete Vorbringen der Partei, die sich gegen die Verwertung des Gutachtens wendet und weitere Beweiserhebungen beantragt (OLG Oldenburg MedR 98, 417; OLG Brandenburg B. v. 21.2.08 - 12 W 28/07 - OLG Köln VersR 90, 311; OLG Karlsruhe MDR 06, 332).

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass wegen der in Arzthaftungssachen regelmäßig bestehenden Schwierigkeiten sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht die Beweiserhebung und Entscheidung in der Regel nicht durch den Einzelrichter, sondern durch das vollbesetzte Kollegium zu erfolgen hat (vgl. BGH NJW 1994, 801; OLG Brandenburg Beschluss vom 17.04.2007 - 12 W 1/07; 21.2.08 - 12 W 28/07 - OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 205), mithin eine Vorlage durch den Einzelrichter nach § 348 Abs. 3 Nr. 1 ZPO geboten ist.

  • OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 W 28/07

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussichten einer Arzthaftungsklage; Beweisbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10
    Ausschlaggebend sind Schlüssigkeit und Überzeugungskraft des Gutachtens sowie das konkrete Vorbringen der Partei, die sich gegen die Verwertung des Gutachtens wendet und weitere Beweiserhebungen beantragt (OLG Oldenburg MedR 98, 417; OLG Brandenburg B. v. 21.2.08 - 12 W 28/07 - OLG Köln VersR 90, 311; OLG Karlsruhe MDR 06, 332).

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass wegen der in Arzthaftungssachen regelmäßig bestehenden Schwierigkeiten sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht die Beweiserhebung und Entscheidung in der Regel nicht durch den Einzelrichter, sondern durch das vollbesetzte Kollegium zu erfolgen hat (vgl. BGH NJW 1994, 801; OLG Brandenburg Beschluss vom 17.04.2007 - 12 W 1/07; 21.2.08 - 12 W 28/07 - OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 205), mithin eine Vorlage durch den Einzelrichter nach § 348 Abs. 3 Nr. 1 ZPO geboten ist.

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (ZfSch 03, 399; NJW 08, 1060) ist eine Beweisantizipation zum Nachteil des Antragstellers nur dann zulässig, wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würde.
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10
    Beide Entscheidungen sind voneinander unabhängig zu treffen, wobei der Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht enger verstanden werden kann als das Gebot zur Beweiserhebung (BGH NJW 1994, 1160 f.).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass wegen der in Arzthaftungssachen regelmäßig bestehenden Schwierigkeiten sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht die Beweiserhebung und Entscheidung in der Regel nicht durch den Einzelrichter, sondern durch das vollbesetzte Kollegium zu erfolgen hat (vgl. BGH NJW 1994, 801; OLG Brandenburg Beschluss vom 17.04.2007 - 12 W 1/07; 21.2.08 - 12 W 28/07 - OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 205), mithin eine Vorlage durch den Einzelrichter nach § 348 Abs. 3 Nr. 1 ZPO geboten ist.
  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86

    Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10
    Ein im Schlichtungsverfahren erstattetes Gutachten kann im Arzthaftungsprozess zwar grundsätzlich im Wege des Urkundenbeweises gewürdigt werden und eine weitere Beweisaufnahme entbehrlich machen (BGH NJW 1987, 2300).
  • OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 12 W 1/07

    Substantiierungspflicht hinsichtlich der Kausalität zwischen einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass wegen der in Arzthaftungssachen regelmäßig bestehenden Schwierigkeiten sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht die Beweiserhebung und Entscheidung in der Regel nicht durch den Einzelrichter, sondern durch das vollbesetzte Kollegium zu erfolgen hat (vgl. BGH NJW 1994, 801; OLG Brandenburg Beschluss vom 17.04.2007 - 12 W 1/07; 21.2.08 - 12 W 28/07 - OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 205), mithin eine Vorlage durch den Einzelrichter nach § 348 Abs. 3 Nr. 1 ZPO geboten ist.
  • BGH, 18.03.1997 - VI ZR 121/96

    Behandlungsfehler der Durchtrennung der Vena poplitea - Behandlungsfehler bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10
    Soweit solche Zeugen selbst sachverständig sind, können sie auch entsprechende Angaben machen (§ 414 ZPO; BGH U. v. 18.3.97 - VI ZR 121/96 -).
  • OLG Oldenburg, 19.11.1992 - 5 W 106/92

    Aufhebung, Tumor, Eierstock, Radikaloperation, Aufklärung,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10
    Es kann dementsprechend zur Verneinung der Erfolgsaussicht i.S.v. § 114 ZPO führen (OLG Oldenburg NJW 1994, 807).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13

    Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht über alternative

    Die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens kommt in einem Hauptsacheverfahren allerdings entgegen der Beschwerde regelmäßig nur dann in Betracht, wenn substanziiert dargelegt wird, dass die Feststellungen und Erkenntnisse des Gutachters nicht erschöpfend, lückenhaft und aus sonstigen Gründen unrichtig oder unvollständig sind (Senat, a.a.O., juris Tz. 10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.04.2007, Az. 12 W 1/07, AHRS 7500/305, juris Tz. 10; vgl. OLG Frankfurt, GesR 2010, 365 ff., juris Tz. 15).
  • OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 W 25/12

    Prozesskostenhilfe im Arzthaftungsprozess: Erfolgsaussicht eines Schadensersatz-

    Der ablehnende Beschluss des Landgerichts lässt es an der kritischen Auseinandersetzung mit dem Gutachten unter Berücksichtigung des Vorbringens des Antragstellers fehlen (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 205, 206; OLG Frankfurt NJOZ 2011, 903, 904).
  • OLG Köln, 18.11.2014 - 5 U 54/14

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Streitigkeiten unter

    Die sofortige Beschwerde der Klägerin wies das Oberlandesgericht Düsseldorf (I-22 W 5/10) durch Beschluss vom 25.2.2010 (Anlage K 14) zurück.
  • OLG Brandenburg, 08.05.2012 - 12 W 43/11

    Arzthaftung: Bedeutung eines Schlichtungsgutachtens bei der

    Ausschlaggebend sind Schlüssigkeit und Überzeugungskraft des Gutachtens sowie das konkrete Vorbringen der Partei, die sich gegen die Verwertung des Gutachtens wendet und weitere Beweiserhebungen beantragt (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 27.01.1998, 5 W 9/98; OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.02.2010, 22 W 5/10; OLG Köln VersR 1990, 311).
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