Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 15.08.2013

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 1 U 96/13   

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https://dejure.org/2013,25736
OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 1 U 96/13 (https://dejure.org/2013,25736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.09.2013 - 1 U 96/13 (https://dejure.org/2013,25736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. September 2013 - 1 U 96/13 (https://dejure.org/2013,25736)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 233 ZPO
    Berufungsschrift für Oberlandesgericht an Fax-Nr. ausschließlich des Landgerichts; Änderung der Fax-Nummern der Gemeinsamen Poststelle der Frankfurter Justizbehörden 2008

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fax an das Landgericht wahrt nicht Berufungsfrist beim Oberlandesgericht, auch nicht bei gemeinsamer Briefannahmestelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung auf Grund Übermittlung der Berufungsschrift an einem dem erstinstanzlichen Gericht zugeordneten Telefaxanschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung auf Grund Übermittlung der Berufungsschrift an einem dem erstinstanzlichen Gericht zugeordneten Telefaxanschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trotz gemeinsamer Faxannahmestelle: OLG hat eigene Fax-Nummer!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtsmitteleinlegung per Fax kann zum Problem werden!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz gemeinsamer Postannahmestelle: OLG Frankfurt hat eigene Fax-Nummer! (IBR 2014, 1078)

Verfahrensgang

  • LG Hanau - 1 O 1239/11
  • OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 1 U 96/13

Papierfundstellen

  • NJOZ 2014, 153
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.2013 - VI ZB 27/12

    Wahrung der Rechtsmittelfrist: Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 1 U 96/13
    Bestimmte Fax-Nummern, die früher - 1990 - als gemeinsame Fax-Nummern der Frankfurter Justizbehörden eingerichtet worden waren, sind dies seit einer Änderung 2008 nicht mehr (Abweichung zu BGH Beschl. v. 23.04.2013 - VI ZB 27/12).

    Soweit dem Beschluss des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 23.04.2013 - VI ZB 27/12, juris, welcher sich auf diese Fax-Nr. bezieht, etwas anderes zu entnehmen ist, indem er sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05, auszugsweise abgedruckt in NJW-RR 2008, 446, bezieht, lässt er außer Betracht, dass sich der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf einen Regelungszustand im Jahre 2003 bezieht, die Bestimmung des in Rede stehenden Fax-Anschlusses als Fax-Anschluss der Gemeinsamen Poststelle der Frankfurter Justizbehörden aber im April 2008 aufgehoben worden ist (Az. 140 E - GL - 223/89).

  • BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05

    Verfassungsmäßigkeit der Behandlung einer durch Telefaxschreiben an einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 1 U 96/13
    Soweit dem Beschluss des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 23.04.2013 - VI ZB 27/12, juris, welcher sich auf diese Fax-Nr. bezieht, etwas anderes zu entnehmen ist, indem er sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05, auszugsweise abgedruckt in NJW-RR 2008, 446, bezieht, lässt er außer Betracht, dass sich der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf einen Regelungszustand im Jahre 2003 bezieht, die Bestimmung des in Rede stehenden Fax-Anschlusses als Fax-Anschluss der Gemeinsamen Poststelle der Frankfurter Justizbehörden aber im April 2008 aufgehoben worden ist (Az. 140 E - GL - 223/89).
  • OLG Köln, 14.11.2016 - 1 U 62/16

    Begriff des Widerspruchs gegen die Fortsetzung des Mietverhältnisses i.S. von §

    Zur Begründung nimmt der Senat inhaltlich Bezug auf den Hinweisbeschluss in diesem Verfahren vom 15.09.2016 sowie auf seine Entscheidungen in den Parallelverfahren 1 U 96/13 OLG Köln / 29 O 161/13 LG Köln und 1 U 42/15 OLG Köln / 37 O 410/13 LG Köln.

    Nach den Feststellungen des Senats in dem genannten Parallelverfahren 1 U 96/13 ist vorliegend von einer Rückgabe der Mietsache im Verlaufe des 03.06.2013 auszugehen.

  • BGH, 27.10.2016 - III ZR 417/15

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Eingang des

    Im vorliegenden Verfahren ist zwischen den Parteien aber unstreitig, dass entsprechend dem Inhalt des Beschlusses des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 9. September 2013 (1 U 96/13, juris Rn. 1) bereits seit April 2008 andere Regeln gelten, d.h. die vormaligen Geschäftsordnungsbestimmungen aufgehoben und bestimmte Faxnummern nunmehr ausschließlich bestimmten Gerichten - d.h. hier die Nummer mit den Endziffern 6050 nur dem Landgericht und die Nummer mit den Endziffern 2976 nur dem Oberlandesgericht - zugewiesen sind.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.08.2013 - 5 U 77/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29690
OLG Stuttgart, 15.08.2013 - 5 U 77/13 (https://dejure.org/2013,29690)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.08.2013 - 5 U 77/13 (https://dejure.org/2013,29690)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. August 2013 - 5 U 77/13 (https://dejure.org/2013,29690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer
  • Justiz Baden-Württemberg

    Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die Büroorganisation der Fristenkontrolle eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 520 Abs. 2 S. 1
    Umfang der Prüfungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Eintragung von Fristen; Erfordernis der Notierung von Vorfristen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1484
  • NJOZ 2014, 153
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10

    Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2013 - 5 U 77/13
    Diese Umstände hat der Beklagtenvertreter zwar im Schriftsatz vom 07.08.2013 näher dargelegt, also nicht mehr innerhalb der Frist des § 234 ZPO, innerhalb der die vollständige Begründung des Wiedereinsetzungsantrags vorgelegt werden muss (BGH, NJW 2011, 458, Rn. 17).

    Zulässig ist es aber, nach Ablauf der Frist die Ergänzung fristgerechter Angaben vorzunehmen, soweit diese erkennbar unklar oder unvollständig sind (BGH, NJW 2011, 458, Rn. 17).

  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 167/11

    FamFG § 117 Abs. 5; ZPO §§ 233

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2013 - 5 U 77/13
    Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind (BGH, B. v. 23.01.2013 - XII ZB 167/11 - = FamRZ 2013, 1117, Rn. 10 m.w.N.).

    (BGH, B. v. 23.01.2013 - XII ZB 167/11 - = FamRZ 2013, 1117, Rn. 11 m.w.N.).

  • BGH, 20.12.2012 - III ZB 47/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristenkontrolle des Rechtsanwalts; Inhalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2013 - 5 U 77/13
    Nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH (B. v. 20.12.2012 - III ZB 47/12) müsse der Rechtsanwalt, der einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft die Berechnung und Notierung von Fristen überlasse, durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Fristen kontrolliert werden könnten.

    In diesem Fall muss der Rechtsanwalt stets auch alle weiteren unerledigten Fristen einschließlich ihrer Notierung in den Handakten prüfen (BGH, a.a.O., Rn. 11), selbst dann, wenn ihm die Handakte zur Unterzeichnung der Berufungsschrift nicht vorgelegt wird (BGH, B. v. 20.12.2012 - III ZB 47/12 - Rn. 7).

  • BGH, 24.01.2012 - II ZB 3/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prüfung der Ursächlichkeit des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2013 - 5 U 77/13
    Die Eintragung von Vorfristen ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich (BGH, B. v. 24.01.2012 - II ZB 3/11 - = NJW-RR 2012, 747, Rn. 8).
  • VG Düsseldorf, 02.06.2016 - 2 K 6183/16

    Relevanz der Versäumung einer Klagefrist aufgrund des Büroversehens in einer

    vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. August 2013 - 5 U 77/13 -, juris, Rn. 21 ff; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 5 UF 293/02 -, juris.
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