Rechtsprechung
| BayObLG, 28.08.2001 - 2Z BR 108/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
WEG § 48 Abs. 3
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 48 Abs. 3
Geschäftswert bei Rüge von Eigentümerbeschlüssen über Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anfechtung Jahresabrechnung / Wirtschaftsplan: Geschäftswert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsbeschwerde; Wohnungseigentum; Geschäftswert; Eigentümerbeschluss; Jahresabrechnung
Verfahrensgang
- AG Neuburg/Donau - 1 UR II 18/00
- LG Ingolstadt - 1 T 1645/00
- BayObLG, 28.08.2001 - 2Z BR 108/01
Papierfundstellen
- ZMR 2002, 66
- NJOZ 2001, 2129
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79
Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem …
Auszug aus BayObLG, 28.08.2001 - 2Z BR 108/01
Maßgebend ist jedoch, was dem jeweiligen Einzelfall angemessen erscheint (BayObLGZ 1979, 312/315). - BayObLG, 30.12.1998 - 2Z BR 90/98
Geschäftswert von Eigentümerbeschlüssen, mit denen dem Verwalter oder dem …
Auszug aus BayObLG, 28.08.2001 - 2Z BR 108/01
b) Den Geschäftswert der zu TOP 1 außerdem beschlossenen Entlastung des Verwalters nimmt der Senat mit 1000 DM an (vgl. BayObLG WuM 1999, 185/186). - BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 143/00
Geschäftswert für ein Verfahren auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen
Auszug aus BayObLG, 28.08.2001 - 2Z BR 108/01
Nach der Rechtsprechung des Senats ist dies in der Regel ein Fünftel bis ein Viertel (vgl. BayObLG ZMR 2001, 566 m.w.N.).
- BayObLG, 07.03.2002 - 2Z BR 77/01
Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung - …
Den Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren setzt der Senat gemäß § 48 Abs. 3 WEG entsprechend den Grundsätzen der Entscheidung vom 28.8.2001 (ZMR 2002, 66) mit 15 % der angefochtenen Position auf 18200 EUR fest. - OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 3 W 60/21
Auskunft über den Bestand eines Nachlasses; Beschwerde gegen eine …
Der Senat bemisst den Gebührenstreitwert in der Rechtsmittelinstanz gemäß §§ 47 Abs. 1, 48 GKG i.V.m. § 3 ZPO im Gleichlauf mit der Beschwer des zur Erteilung der Auskunft verurteilten Rechtsmittelführers (vgl. KG NJOZ 2001, 2129; BGH NJW 2002, 3477, BGH, Beschluss vom 15.02.2022 - XI ZR 380/20 - BeckRS 2022, 3553). - LG Düsseldorf, 13.08.2010 - 16 T 30/10
Herabsetzung des Wertes des Gesamtinteresses ist gerechtfertigt bei Angriff eines …
Dem steht jedoch nicht entgegen, bei der Bestimmung des Gesamtinteresses der Beteiligten als Ausgangspunkt zu berücksichtigen, dass eine Partei die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft lediglich aus formalen Gründen angreift (so für die Anfechtung eines Beschlusses über die Feststellung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan BayObLG, NJOZ 2001, 2129).
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