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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Oder, 12.03.2002 - 6 (b) T 15/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19281
LG Frankfurt/Oder, 12.03.2002 - 6 (b) T 15/02 (https://dejure.org/2002,19281)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 12.03.2002 - 6 (b) T 15/02 (https://dejure.org/2002,19281)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 12. März 2002 - 6 (b) T 15/02 (https://dejure.org/2002,19281)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständiges Gericht bei Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis nach vertragscharakteristischer Leitungserbringung; Ort der Klinik ausschlaggebend für den Zahlungsanspruch aus einem Krankenhausaufnahmevertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2002, 2229
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 14.08.1989 - 1 W 23/89

    Natur des Krankenhausaufnahmevertrages; Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach § …

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.03.2002 - 6 (b) T 15/02
    Rn. 4 Bei Klagen aus einem Krankenhausaufnahmevertrag geht die Literatur im Anschluß an eine Entscheidung des OLG Celle vom 14.8.1998 (NJW 1990, 777 f) davon aus, daß auch für einen Zahlungsanspruch der Ort der Klinik maßgebend ist (…Münchener Kommentar - Krüger, BGB, 4. Aufl., Bd II, § 269 Rn 37;… Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 269 Rn 13;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 29 Rn 26 "Krankenhaus";… Stein/Jonas-Schuhmann, ZPO, 21. Aufl., Bd I, § 29 Rn 31).

    Für einen Patienten stellt sich der Ort der Klinik, in dem er stationär behandelt wird, nämlich in noch viel größerem Maße als etwa beim Anwaltsvertrag als der Ort dar, an dem die charakteristische Leistung erbracht werden soll (OLG Celle NJW 1990, 777 [OLG Celle 14.08.1989 - 1 W 23/89]).

  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2001 - 15 S 244/00

    Kein Privileg für Klagen auf Anwaltshonorar

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.03.2002 - 6 (b) T 15/02
    Rn. 5 Das Amtsgericht weist allerdings zutreffend darauf hin, daß in Bezug auf Honorarklagen von Rechtsanwälten in letzter Zeit einzelne Entscheidungen der Instanzgerichte ergangen sind, denen zufolge Honorarforderungen von Rechtsanwälten am Wohnsitz des beklagten Mandanten einzuklagen sind (vgl. AG Spandau NJW 2000, 1654; AG Köln NJW-RR 1995, 185 f; LG Frankfurt/Main MDR 2001, 1257 f).

    Demgegenüber leitet die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum aus § 269 Abs. 1 BGB einen einheitlichen Erfüllungsort der wechselseitigen Ansprüche auch für den Gebührenanspruch des Anwalts ab (zum Streitstand vgl. LG Frankfurt/Main MDR 2001, 1257, 1258) [LG Frankfurt am Main 03.04.2001 - 2 S 244/00].

  • AG Berlin-Spandau, 20.01.2000 - 2a C 843/99

    Bestimmung des Gerichtsstands bei der Klage auf Zahlung der anwaltlichen …

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.03.2002 - 6 (b) T 15/02
    Rn. 5 Das Amtsgericht weist allerdings zutreffend darauf hin, daß in Bezug auf Honorarklagen von Rechtsanwälten in letzter Zeit einzelne Entscheidungen der Instanzgerichte ergangen sind, denen zufolge Honorarforderungen von Rechtsanwälten am Wohnsitz des beklagten Mandanten einzuklagen sind (vgl. AG Spandau NJW 2000, 1654; AG Köln NJW-RR 1995, 185 f; LG Frankfurt/Main MDR 2001, 1257 f).
  • AG Köln, 07.12.1993 - 129 C 340/93

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts bei synallagmatischen Verträgen bei …

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 12.03.2002 - 6 (b) T 15/02
    Rn. 5 Das Amtsgericht weist allerdings zutreffend darauf hin, daß in Bezug auf Honorarklagen von Rechtsanwälten in letzter Zeit einzelne Entscheidungen der Instanzgerichte ergangen sind, denen zufolge Honorarforderungen von Rechtsanwälten am Wohnsitz des beklagten Mandanten einzuklagen sind (vgl. AG Spandau NJW 2000, 1654; AG Köln NJW-RR 1995, 185 f; LG Frankfurt/Main MDR 2001, 1257 f).
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