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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 160/03, 12 U 501/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11134
OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 160/03, 12 U 501/03 (https://dejure.org/2004,11134)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.02.2004 - 12 U 160/03, 12 U 501/03 (https://dejure.org/2004,11134)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Februar 2004 - 12 U 160/03, 12 U 501/03 (https://dejure.org/2004,11134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; AMG § 84 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; AMG § 84 Abs. 1 S. 1
    Arzneimittelrechtliche Gefährdungshaftung bei Übertragung eines Hepatitis-C-Virus durch Blutgerinnungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch wegen Gesundheitsbeeinträchtigung aufgrund Übertragung eines Hepatitis C-Virus durch Arzneimittel; Anspruchsvoraussetzungen für eine deliktische Haftung eines Arzneimittelherstellers im arzneimittelrechtlichen Haftungsfall; Anspruchsvoraussetzungen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2004, 2983
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • OLG Celle, 12.06.1996 - 9 U 204/95

    Pflicht zur Überprüfung der Ware auf eine gefahrengeneigte Beschaffenheit ; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 160/03
    Die Übertragung eines Hepatitis-C-Virus stellt zwar eine Gesundheitsbeeinträchtigung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB und § 84 Abs. 1 Satz 1 AMG dar (vgl. OLG Celle VersR 1998, 1023).

    Die Gefährdungshaftung kann dabei eine Ersatzpflicht nur für materielle Schäden begründen, nicht für immaterielle Schäden (vgl. OLG Celle VersR 1998, 1023), also nicht für die Anträge des Klägers auf Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von Schmerzensgeldkapital, Schmerzensgeldrente und zur Feststellung der Ersatzpflicht für den künftigen immateriellen Schaden.

    Darin kann weder eine Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht noch ein unzulässiger Ausforschungsbeweis erblickt werden (vgl. OLG Celle VersR 1998, 1023).

    Ähnlich lag es im Fall des OLG Celle, Urteil vom 12. Juni 1996 - 9 U 204/95 - (VersR 1998, 1023), wo es um ein Immunglobulin-Präparat gegangen war.

    In allen bisher entschiedenen Fällen, in denen der Anscheinsbeweis zum Beweis der Kausalität einer Quelle für eine Infektionserkrankung herangezogen worden ist, war jeweils die Voraussetzung erfüllt, dass in der mutmaßlichen Trägersubstanz der spezifische Erreger unstreitig oder nachweislich vorhanden war (vgl. BGHZ 114, 284 - Anscheinsbeweis bei Transfusion einer HIV-infizierten Blutkonserve für eine später mit HIV infizierten Person; OLG Celle NJW-RR 1997, 1456: Möglichkeit, dass das eingenommene Immunglobulin-Präparat einen Hepatitis-C-Viren enthalten hatte).

  • OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 501/03

    Übertragung eines Hepatitis-C-Virus als Gesundheitsbeeinträchtigung im …

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 160/03
    verbunden mit 12 U 501/03.

    Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens in beiden Sachen (12 U 160/03 und 12 U 501/03) einschließlich derjenigen der Streitverkündeten zu tragen.

    Der Streitwert für das Berufungsverfahren 12 U 501/03, das nur die Kosten der Streitverkündeten betrifft, wird auf 7.630,02 Euro festgesetzt.

  • OLG Stuttgart, 26.09.2000 - 14 U 32/00

    Haftung nach dem AMG § 84

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 160/03
    So war im Fall des OLG Stuttgart, Urteil vom 26. September 2000 - 14 U 32/00 - (VersR 2002, 577 f. = OLG-Report Stuttgart 2001, 148 ff.), eine ausreichende Substantiierung der dortigen Klage angenommen worden, wobei es freilich um eine Hepatitis-C-Infektion durch einen Impfstoff gegangen war, der aus Spenderblut gewonnen worden war.

    Ein Beweis, wie er etwa in den Fällen geführt werden kann, dass ein Ereignis nur auf einzelnen, miteinander konkurrierenden Ursachen beruhen kann und dann im Wege des Ausschlußbeweises schließlich nur noch eine Ursache bestehen bleibt, kommt hier nicht in Frage (vgl. OLG Stuttgart VersR 2002, 577 f.).

  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast …

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 160/03
    In allen bisher entschiedenen Fällen, in denen der Anscheinsbeweis zum Beweis der Kausalität einer Quelle für eine Infektionserkrankung herangezogen worden ist, war jeweils die Voraussetzung erfüllt, dass in der mutmaßlichen Trägersubstanz der spezifische Erreger unstreitig oder nachweislich vorhanden war (vgl. BGHZ 114, 284 - Anscheinsbeweis bei Transfusion einer HIV-infizierten Blutkonserve für eine später mit HIV infizierten Person; OLG Celle NJW-RR 1997, 1456: Möglichkeit, dass das eingenommene Immunglobulin-Präparat einen Hepatitis-C-Viren enthalten hatte).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2003 - 3 U 30/00

    Schadensersatzanspruch gegen einen Hersteller des Zahnfüllstoffs Amalgam

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 160/03
    Ins Blaue hinein aufgestellte Behauptungen und Vermutungen ohne jede Tatsachengrundlage reichen insoweit nicht aus (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 1177 ff.).
  • OLG Hamm, 02.12.2002 - 6 U 179/01

    Hepatitis-Infektion im Krankenhaus - Haftung

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 160/03
    Ein haftungsbegründender Kausalzusammenhang im Sinne von § 823 BGB, § 84 AMG zwischen der Verabreichung von Blutprodukten in einem Krankenhaus und der HIV-Infektion eines Patienten ist nur dann anzunehmen, wenn der Patient darlegt und beweist, dass Blutprodukte verabreicht wurden, die verseucht und daher zur Infizierung geeignet waren (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1997, 217, 218; s..a. OLG Hamm NJW-RR 2003, 1026 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.1996 - 8 U 93/95

    Unterlassung der Belehrung über die Risiken einer Transfusion von Blutkonserven …

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 160/03
    Für die Zulassung des Anscheinsbeweises genügt es hingegen nicht, wenn anhand der erwiesenen Tatsachen nur die abstrakte Möglichkeit besteht, dass die Trägersubstanz infiziert war (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1998, 103 - keine Anscheinsbeweis bei Transfusion einer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht infizierten Blutkonserve; OLG Düsseldorf VersR 1996, 1240 - kein Anscheinsbeweis, wenn die verabreichte Blutkonserve nur möglicherweise HIV-infiziert war; s.a. LG Nürnberg-Fürth VersR 1998, 461).
  • OLG Hamm, 23.10.1996 - 3 U 200/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 160/03
    Ein haftungsbegründender Kausalzusammenhang im Sinne von § 823 BGB, § 84 AMG zwischen der Verabreichung von Blutprodukten in einem Krankenhaus und der HIV-Infektion eines Patienten ist nur dann anzunehmen, wenn der Patient darlegt und beweist, dass Blutprodukte verabreicht wurden, die verseucht und daher zur Infizierung geeignet waren (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1997, 217, 218; s..a. OLG Hamm NJW-RR 2003, 1026 ff.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.11.1997 - 4 O 3782/97

    Nachweis der Hepatitis-C-Infektion durch Bluttransfusion

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 160/03
    Für die Zulassung des Anscheinsbeweises genügt es hingegen nicht, wenn anhand der erwiesenen Tatsachen nur die abstrakte Möglichkeit besteht, dass die Trägersubstanz infiziert war (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1998, 103 - keine Anscheinsbeweis bei Transfusion einer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht infizierten Blutkonserve; OLG Düsseldorf VersR 1996, 1240 - kein Anscheinsbeweis, wenn die verabreichte Blutkonserve nur möglicherweise HIV-infiziert war; s.a. LG Nürnberg-Fürth VersR 1998, 461).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1996 - 8 U 39/96

    Kausalitätsnachweis für HIV-Infektion nach Bluttransfusion

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 160/03
    Für die Zulassung des Anscheinsbeweises genügt es hingegen nicht, wenn anhand der erwiesenen Tatsachen nur die abstrakte Möglichkeit besteht, dass die Trägersubstanz infiziert war (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1998, 103 - keine Anscheinsbeweis bei Transfusion einer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht infizierten Blutkonserve; OLG Düsseldorf VersR 1996, 1240 - kein Anscheinsbeweis, wenn die verabreichte Blutkonserve nur möglicherweise HIV-infiziert war; s.a. LG Nürnberg-Fürth VersR 1998, 461).
  • LG Kleve, 25.10.1990 - 4 O 211/89

    Anwendung der Vorschrift des § 830 Abs. 1 S. 2 BGB auf Fälle der …

  • LG Frankfurt/Main, 14.02.2024 - 12 O 264/22

    Erfolglose Schadensersatzklage gegen Impfstoffhersteller nach COVID-19-Impfung

    Um im Anwendungsbereich des Arzneimittelrechts Tatsachenbehauptungen ins Blaue hinein zu vermeiden und das Gericht damit zu einer grund- und grenzenlosen Überprüfung von Arzneimitteln veranlassen zu können, steht einer Partei aber gerade der Auskunftsanspruch aus § 84a AMG zur Seite (s.a. OLG Koblenz, Urteil vom 16.02.2004 - 12 U 160/03; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.04.2003, Az. 3 U 30/00).
  • LG Würzburg, 16.07.2024 - 14 O 1230/23

    Erfolglose Schadensersatzklage gegen Impfstoffhersteller - "Comirnaty"

    Um im Anwendungsbereich des Arzneimittelrechts Tatsachenbehauptungen ins Blaue hinein zu vermeiden und das Gericht damit zu einer grund- und grenzenlosen Überprüfung von Arzneimitteln veranlassen zu können, steht einer Partei aber gerade der Auskunftsanspruch aus § 84a AMG zur Seite (s.a. OLG Koblenz, Urteil vom 16.02.2004 - 12 U 160/03; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.04.2003, Az. 3 U 30/00).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 15.04.2024 - 14 O 532/22

    Schadensersatz bei behauptetem Impfschaden

    Um im Anwendungsbereich des Arzneimittelrechts Tatsachenbehauptungen ins Blaue hinein zu vermeiden und das Gericht damit zu einer grund- und grenzenlosen Überprüfung von Arzneimitteln veranlassen zu können, steht einer Partei aber gerade der Auskunftsanspruch aus § 84a AMG zur Seite (s.a. OLG Koblenz, Urteil vom 16.02.2004 - 12 U 160/03; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.04.2003, Az. 3 U 30/00).
  • LG Amberg, 26.02.2025 - 22 O 321/23

    Auskunftserteilung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Vorabentscheidungsersuchen, …

    Um im Anwendungsbereich des Arzneimittelrechts Tatsachenbehauptungen ins Blaue hinein zu vermeiden und das Gericht damit zu einer grund- und grenzenlosen Überprüfung von Arzneimitteln veranlassen zu können, steht einer Partei aber gerade der Auskunftsanspruch aus § 84a AMG zur Seite (s.a. OLG Koblenz, Urteil vom 16.02.2004, Az.12 U 160/03, NJOZ 2004, 2983; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.04.2003, Az. 3 U 30/00, NJW-RR 2003, 1177).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 25.04.2024 - 11 O 268/23

    Schadensersatz bei behauptetem Impfschaden

    Um im Anwendungsbereich des Arzneimittelrechts Tatsachenbehauptungen ins Blaue hinein zu vermeiden und das Gericht damit zu einer grund- und grenzenlosen Überprüfung von Arzneimitteln veranlassen zu können, steht einer Partei aber gerade der Auskunftsanspruch aus § 84a AMG zur Seite (s.a. OLG Koblenz, Urteil vom 16.02.2004 - 12 U 160/03; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.04.2003, Az. 3 U 30/00).
  • OLG Stuttgart, 12.10.2021 - 1 U 390/20

    Gefährdungshaftung nach Einahme des mit NDMA verunreinigten Arzneimittels …

    Die für eine Haftung erforderliche Eignung des Medikaments zur Begründung eines Gesundheitsschadens und dessen Anwendung müssen also auf der Grundlage der konkreten Gegebenheiten beim jeweiligen Arzneimittelanwender, insbesondere nach der Zusammensetzung des angewendeten Arzneimittels, feststehen (BGH…, Urteil vom 26.03.2013 - VI ZR 109/12 -, juris Rn. 16;… Dieners/Reese/Voit, Handbuch des Pharmarechts, 1. Auflage 2010, § 13, Rn. 35;… Rehmann, AMG, 5. Auflage 2020, § 84, Rn. 8, BeckOKG/Franzki, a. a. O., § 84, Rn. 108 f.;… Kügel/Müller/Hofman/Brock/Stoll, AMG, 2. Auflage 2016, § 84, Rn. 40, 124) und können nur bejaht werden, wenn der Patient diese in seinem konkreten Fall nachweist (BGH, Beschluss vom 26.01.2010 - VI ZR 72/09 - vorgehend: OLG Celle, Urteil vom 05.02.2009 - 5 U 144/07 - LG Hildesheim…, Urteil vom 23.05.2007 - 2 O 159/06 -, juris Rn. 14; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 30.05.2012 - 13 U 73/07 -, juris Rn. 21 f.; OLG Koblenz, Urteil vom 16.02.2004 - 12 U 160/03 -, NJOZ 2004, 2983, 2985;… Koyuncu in: Kullmann/Pfister/Stöhr/Spindler, Produzentenhaftung, 02/2021, F. Beweisfragen im Arzneimittelhaftungsprozess, Ziffern 2 und 4 a).
  • LG Würzburg, 16.09.2025 - 14 O 2300/24

    Streitwertfestsetzung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Anderweitige Erledigung, …

    Um im Anwendungsbereich des Arzneimittelrechts Tatsachenbehauptungen ins Blaue hinein zu vermeiden und das Gericht damit zu einer grund- und grenzenlosen Überprüfung von Arzneimitteln veranlassen zu können, steht einer Partei aber gerade der Auskunftsanspruch aus § 84a AMG zur Seite (s.a. OLG Koblenz, Urteil vom 16.02.2004 - 12 U 160/03; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.04.2003, Az. 3 U 30/00).
  • OLG Koblenz, 16.02.2004 - 12 U 501/03

    Übertragung eines Hepatitis-C-Virus als Gesundheitsbeeinträchtigung im …

    Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens in beiden Sachen (12 U 160/03 und 12 U 501/03) einschließlich derjenigen der Streitverkündeten zu tragen.
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