Rechtsprechung
BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- verkehrslexikon.de
Kein Nutzungsausfallschaden bei Anschaffung eines Interimsfahrzeugs bis zur Lieferung eines im Unfallzeitpunkt bereits bestellten Ersatzfahrzeugs
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schätzung der geforderten abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bis zur Lieferung eines bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeugs; Allgemeine Anerkennung der Gebrauchsmöglichkeit eines PKW als Vermögensgut
- Judicialis
BGB § 249
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249
Zeitliche Grenzen der Nutzungsausfallentschädigung bei einer bereits vor dem Unfall erfolgten Fahrzeugbestellung durch den Geschädigten - captain-huk.de
Nutzungsersatz - Ersatz der Kosten für ein Interimsfahrzeug
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
Schätzung der geforderten abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bis zur Lieferung eines bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeugs; Allgemeine Anerkennung der Gebrauchsmöglichkeit eines PKW als Vermögensgut - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nutzungsausfallentschädigung bei Verkehrsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Keine fiktiven Kosten für Interimsfahrzeug
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Lieferzeiten nach Verkehrsunfall
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2009, 1663
- MDR 2009, 625
- NZV 2009, 334
- VersR 2009, 697
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07
Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils
Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08
Die allgemeine Anerkennung der Gebrauchsmöglichkeit eines PKW als Vermögensgut (vgl. hierzu Senat, BGHZ 45, 212, 215; 56, 214, 215; Urteil vom 10. Juni 2008 - VI ZR 248/07 - VersR 2008, 1086;… Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl. Kap. 3 Rn. 95 ff.;… MünchKomm/Oetker, BGB, 5. Aufl. § 249 Rn. 58 ff.;… Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl. vor § 249 Rn. 20 ff.; Vieweg in Staudinger/Eckpfeiler des BGB (2008) S. 412 f.;… Wussow/Karzcewski, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 41, Rn. 43) führt nicht dazu, dass jedwede Nutzungsbeeinträchtigung als Schaden auszugleichen wäre.Darüber hinaus bedarf es bei der Frage, ob die entbehrte Nutzung einen durch den Unfall verursachten Vermögensschaden darstellt, der wertenden, auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigenden Abwägung im Einzelfall, soll die in § 253 BGB getroffene Regelung nicht völlig ausgehöhlt werden (vgl. Senatsurteil vom 10. Juni 2008 - VI ZR 248/07 - aaO).
- BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07
Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug
Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08
Auf die Revision des Klägers hat der Senat die Entscheidung des Berufungsgerichts mit Urteil vom 18. Dezember 2007 - VI ZR 62/07 - VersR 2008, 370 f. aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.Deshalb hat der erkennende Senat im Urteil vom 18. Dezember 2007 (- VI ZR 62/07 - aaO) entschieden, dass bei einem Unfall dem Geschädigten, der bereits vor dem Unfall ein neues Fahrzeug bestellt hatte, Nutzungsersatz über den für die Beschaffung eines dem Unfallfahrzeug gleichwertigen Ersatzfahrzeugs erforderlichen Zeitraum hinaus nur dann zugebilligt werden kann, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Nutzungsentschädigung die wirtschaftlichen Nachteile, die mit der Anschaffung und dem Wiederverkauf eines Ersatzfahrzeugs zusätzlich entstehen würden, betragsmäßig nicht wesentlich übersteigt.
- BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64
Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit …
Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08
Die allgemeine Anerkennung der Gebrauchsmöglichkeit eines PKW als Vermögensgut (vgl. hierzu Senat, BGHZ 45, 212, 215; 56, 214, 215; Urteil vom 10. Juni 2008 - VI ZR 248/07 - VersR 2008, 1086;… Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl. Kap. 3 Rn. 95 ff.;… MünchKomm/Oetker, BGB, 5. Aufl. § 249 Rn. 58 ff.;… Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl. vor § 249 Rn. 20 ff.; Vieweg in Staudinger/Eckpfeiler des BGB (2008) S. 412 f.;… Wussow/Karzcewski, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 41, Rn. 43) führt nicht dazu, dass jedwede Nutzungsbeeinträchtigung als Schaden auszugleichen wäre.Auch für den Nutzungsausfallschaden gelten die schadensrechtlichen Grundsätze der subjektbezogenen Schadensbetrachtung, des Wirtschaftlichkeitsgebots und des Bereicherungsverbots (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 45, 212, 219 f.; 162, 161, 164 f. m.w.N.).
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08
Auch für den Nutzungsausfallschaden gelten die schadensrechtlichen Grundsätze der subjektbezogenen Schadensbetrachtung, des Wirtschaftlichkeitsgebots und des Bereicherungsverbots (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 45, 212, 219 f.; 162, 161, 164 f. m.w.N.). - BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74
Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive …
Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08
Maßgebend dafür, ob der Geschädigte sich mit dem inzwischen in der Praxis eingespielten Pauschalbetrag in Form der abstrakten Nutzungsausfallentschädigung begnügen muss oder ob er einen höheren Aufwand für Mietwagen oder Taxen beanspruchen kann, ist, wie sich der Nutzungsbedarf des Geschädigten im Einzelfall während der Gebrauchsentbehrung tatsächlich gestaltet hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 66, 239, 249). - BGH, 16.10.1973 - VI ZR 96/72
Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls
Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08
So hängt er davon ab, ob der Geschädigte den Wagen überhaupt nutzen wollte und konnte, ggf. auch durch Überlassung an Dritte (vgl. etwa Senatsurteil vom 16. Oktober 1973 - VI ZR 96/72 - VersR 1974, 171 m.w.N.). - BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70
Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden
Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08
Die allgemeine Anerkennung der Gebrauchsmöglichkeit eines PKW als Vermögensgut (vgl. hierzu Senat, BGHZ 45, 212, 215; 56, 214, 215; Urteil vom 10. Juni 2008 - VI ZR 248/07 - VersR 2008, 1086;… Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl. Kap. 3 Rn. 95 ff.;… MünchKomm/Oetker, BGB, 5. Aufl. § 249 Rn. 58 ff.;… Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl. vor § 249 Rn. 20 ff.; Vieweg in Staudinger/Eckpfeiler des BGB (2008) S. 412 f.;… Wussow/Karzcewski, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 41, Rn. 43) führt nicht dazu, dass jedwede Nutzungsbeeinträchtigung als Schaden auszugleichen wäre. - BGH, 07.03.1978 - VI ZR 237/76
Schadensberechnung bei Totalschaden
Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08
Er ist nur dann zu ersetzen, wenn er tatsächlich vermögensrechtlich eintritt (vgl. zum Zweithandzuschlag Senatsurteil vom 7. März 1978 - VI ZR 237/76 - VersR 1978, 664 f.). - OLG Schleswig, 13.12.1989 - 9 U 206/87
Wagen ; Reparatur; Ersatzwagen-Beschaffung ; Unfall; Fremdverschulden ; …
Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08
Etwas anderes ergibt sich weder aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (NZV 1990, 150), auf das sich das Berufungsgericht bezieht, noch aus dem Urteil des OLG Hamm (ZfS 1991, 234), das von der Revision angeführt wird. - OLG Hamm, 05.06.1991 - 13 U 55/91
Verstoß gegen Schadensminderungspflicht; Wiederbeschaffungsdauer eines neuen …
Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08
Etwas anderes ergibt sich weder aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (NZV 1990, 150), auf das sich das Berufungsgericht bezieht, noch aus dem Urteil des OLG Hamm (ZfS 1991, 234), das von der Revision angeführt wird.
- BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15
Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers …
Falls dies nicht der Fall sein sollte, wäre abschließend zu prüfen, ob ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 10. März 2009 - VI ZR 211/08, NJW 2009, 1663 Rn. 10 mwN …und vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, aaO Rn. 32 ff.). - BGH, 24.01.2017 - VI ZR 146/16
Kein Ersatz der Kosten einer Reparaturbestätigung
Die Reparaturbescheinigung wäre - ihre Eignung im Übrigen vorausgesetzt - dann als Nachweis der tatsächlichen Gebrauchsentbehrung (vgl. zu dieser Anspruchsvoraussetzung Senatsurteile vom 23. März 1976 - VI ZR 41/74, BGHZ 66, 239, 249; vom 10. März 2009 - VI ZR 211/08, VersR 2009, 697 Rn. 9;… Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 3 Rn. 96;… Wussow/Zoll, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl., Kap. 41 Rn. 90) erforderlich zur Rechtsverfolgung im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB. - BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09
Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt …
Nach gefestigter Rechtsprechung stellt auch der vorübergehende Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs einen Vermögensschaden dar, wenn der Geschädigte sich für die Zeit des Nutzungsausfalls keinen Ersatzwagen beschafft hat (BGHZ 40, 345, 347 ff; 56, 214, 215; BGH, Urteile vom 10. Juni 2008 - VI ZR 248/07, NJW-RR 2008, 1198, Tz. 6 ff. m.w.N.; vom 10. März 2009 - VI ZR 211/08, NJW 2009, 1663, Tz. 6 m.w.N. [jeweils Kfz].; vgl. ferner BGHZ 98, 212, 216 ff. [Haus]).Der Geschädigte ist mit Blick auf § 254 Abs. 2 BGB gehalten, die Schadensbehebung in angemessener Frist durchzuführen (vgl. etwa Brandenburgisches OLG, Urteil vom 30. August 2007 - 12 U 60/07, juris, Tz. 5; OLG Naumburg, NJW 2004, 3191) und einen längeren Nutzungsausfall gegebenenfalls durch die Anschaffung eines Interimfahrzeugs zu überbrücken (BGH, Urteil vom 10. März 2009, aaO, Tz. 10 m.w.N.).
- BGH, 05.02.2013 - VI ZR 290/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines …
Davon, wie sich der Nutzungsbedarf des Geschädigten im Einzelfall während der Entbehrung tatsächlich gestaltet hat, hängt u.a. ab, ob dieser sich im Zweifel mit dem inzwischen in der Praxis eingespielten Pauschalbetrag begnügen muss oder ob er einen höheren Aufwand für Mietwagen oder Taxen beanspruchen kann (Senatsurteile vom 23. März 1976 - VI ZR 41/74, BGHZ 66, 239, 249; vom 10. März 2009 - VI ZR 211/08, VersR 2009, 697 Rn. 9). - OLG Oldenburg, 26.06.2014 - 1 U 132/13
Nutzungsausfall nach falscher Auskunft in Kfz-Werkstatt
die schadensrechtlichen Grundsätze der subjektbezogenen Schadensbetrachtung, des Wirtschaftlichkeitsgebots und des Bereicherungsverbots (BGH, NJW 2009, 1663).Droht ein unverhältnismäßig hoher Schaden durch Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, hat der Geschädigte sich aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots ein Ersatzfahrzeug zuzulegen (Richter, SVR 2009, 187, 188 m.w.N.).
- LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12
Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall …
Damit steht der Klägerin dem Grunde nach ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zu (BGH NJW 2009, 1663, 1664). - OLG Saarbrücken, 14.09.2017 - 4 U 82/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Fiktive …
Er ist aber nicht notwendiger Teil des am Kraftfahrzeug in Natur eingetretenen Schadens, der begrifflich - unbeschadet möglicher späterer Änderungen bei der Berechnung des Geldersatzes - alsbald festliegt (BGH, Urteil vom 23. März 1976 - VI ZR 41/74, BGHZ 66, 239; Urteil vom 10. März 2009 - VI ZR 211/08, VersR 2009, 697).Er hängt davon ab, ob der Geschädigte den Wagen überhaupt nutzen wollte und konnte, und nur davon, wie sich der Nutzungsbedarf des Geschädigten im Einzelfall während der Entbehrung tatsächlich gestaltet hat, hängt es auch ab, ob dieser sich im Zweifel mit dem inzwischen in der Praxis eingespielten Pauschalbetrag begnügen muss oder ob er einen höheren Aufwand für Mietwagen oder Taxen beanspruchen kann (BGH, Urteil vom 23. März 1976 - VI ZR 41/74, BGHZ 66, 239; Urteil vom 10. März 2009 - VI ZR 211/08, VersR 2009, 697).
Danach kam hier ein Anspruch des Klägers auf Entschädigung fiktiven Nutzungsausfalles nicht in Betracht, weil sich nicht feststellen lässt, dass der Kläger während des Zeitraumes, für den er Nutzungsausfall beansprucht, tatsächlich an der Nutzung seines Fahrzeugs gehindert gewesen wäre und dass der Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug sich für ihn als "fühlbarer" wirtschaftlicher Nachteil ausgewirkt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2009 - VI ZR 211/08, NJW 2009, 1663; Urteil vom 10. Juni 2008 - VI ZR 248/07, VersR 2008, 1086).
- OLG Saarbrücken, 25.10.2011 - 4 U 540/10
Gebrauchtwagenkauf: Beweislast für eine fehlgeschlagene Nachbesserung; …
aa) Nach gefestigter Rechtsprechung stellt auch der vorübergehende Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs einen Vermögensschaden dar, wenn der Geschädigte für die Zeit des Nutzungsausfalls auf die Anmietung eines Ersatzwagens verzichtet (BGHZ 56, 214, 215; 40, 345, 347 ff.; BGH, NJW 2010, 2427; Urt. v. 10.3.2009 - VI ZR 211/08, NJW 2009, 1663, 1664;… Urt. v. 10.6.2008 - VI ZR 248/07, NJW-RR 2008, 1198). - OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 136/20
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Kosten eines …
Er ist nur dann zu ersetzen, wenn er tatsächlich vermögensrechtlich eintritt (BGH, Urteil vom 10. März 2009 - VI ZR 211/08 -, Rn. 9, juris). - KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag: Nutzungsausfallanspruch und …
Der Geschädigte ist mit Blick auf § 254 Abs. 2 BGB jedoch gehalten, die Schadensbehebung in angemessener Frist durchzuführen und einen längeren Nutzungsausfall gegebenenfalls durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken (BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, Tz. 32; NJW 2009, 1663, 1664, Tz. 10). - LG Saarbrücken, 07.06.2011 - 13 S 43/11
Schadensminderungspflicht nach Verkehrsunfall: Verzögerung einer …
- OLG Celle, 01.03.2023 - 14 U 149/22
Vorschaden; Nutzungsausfallschaden; fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil; Kratzer; …
- LG Saarbrücken, 07.02.2014 - 13 S 189/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei Verzögerung …
- OLG Stuttgart, 07.04.2010 - 3 U 216/09
Auffahrunfall: Anscheinsbeweis für eine Alleinhaftung des vorausfahrenden …
- OLG Saarbrücken, 10.12.2020 - 4 U 9/20
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn nach Liegenbleiben …
- LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
- OLG Frankfurt, 31.10.2013 - 15 U 127/13
Zur Schadensminderungsobliegenheit im Zusammenhang mit der Geltendmachung von …
- OLG Dresden, 17.05.2021 - 4 U 382/21
1. Der Umstand, dass der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall mehrere Monate …
- AG Bremen, 13.12.2012 - 9 C 330/11
Zur Zumutbarkeit der Taxibenutzung statt eines Mietwagens
- OLG Stuttgart, 02.12.2011 - 3 U 107/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Ersatz von Unterhaltungs- und Unterstellkosten …
- LG Saarbrücken, 10.11.2017 - 13 S 97/17
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei verzögerter …
- LG Saarbrücken, 23.09.2016 - 13 S 53/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten für die gesamte …
- OLG Köln, 10.06.2020 - 11 U 202/18
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran mit einem Motor der Baureihe …
- AG Dortmund, 18.04.2013 - 406 C 6809/12
Erstattung der im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs nach …
- LG Saarbrücken, 23.12.2020 - 13 S 82/20
Berechnung der konkreten Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall bei …
- OLG Braunschweig, 27.07.2010 - 7 U 51/08
Verweis eines Versicherers auf eine gleichwertige, kostengünstigere Reparatur …
- OLG Zweibrücken, 25.01.2023 - 1 U 100/22
Unfallschadenregulierung, Anmietung eines Ersatzes, Wirtschaftlichkeitsgebot, …
- OLG Bremen, 26.03.2019 - 1 U 1/19
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall
- LG Saarbrücken, 07.04.2017 - 13 S 167/16
Übliche Zeitverzögerung für Schadensgutachten muss Schädiger hinnehmen!
- OLG Karlsruhe, 13.10.2011 - 1 U 105/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die …
- OLG Saarbrücken, 01.10.2020 - 4 U 12/20
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit einer Kostenprognose zum …
- LG Düsseldorf, 02.09.2011 - 20 S 73/11
Anspruch eines Taxifahrers auf Ersatz des Verdienstausfalls als Folge eines …
- AG Leer, 10.07.2017 - 70 C 1166/16
- LG Saarbrücken, 15.11.2013 - 13 S 123/13
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der …
- AG Stendal, 16.11.2010 - 3 C 890/10
- KG, 12.12.2012 - 25 U 11/12
Berechtigung zum Werkunternehmerpfandrecht eines Herstellers und Garantiegebers …
- OLG Hamm, 17.05.2022 - 7 U 68/21
Haftungsverteilung bei einem berührungslosen Unfall auf einer Bundesautobahn im …
- AG Essen, 10.07.2012 - 11 C 151/12
Durchführen der Reparatur eines KfZ in einer freien Werkstatt als Bestandteil der …
- OLG Zweibrücken, 01.03.2023 - 1 U 100/22
Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall: Bemessung für ein Fahrzeug mit …
- AG Bremen, 22.04.2016 - 7 C 288/15
Ermittlung der notwendigen und erstattungsfähigen Dauer des Nutzungsausfalls
- LG Hannover, 20.05.2016 - 10 S 21/15
- AG Hamburg, 25.02.2015 - 49 C 493/14
Mietvertrag über Tiefgaragenstellplatz: Nichtnutzbarkeit des Fahrzeuges wegen …
- AG Frankenthal, 09.10.2015 - 3a C 143/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Dauer des Nutzungsausfalls bei fehlender …
- LG Schweinfurt, 22.12.2023 - 47 S 12/23
- OLG Dresden, 17.06.2021 - 18 U 313/21
- AG Erkelenz, 15.03.2018 - 6 C 395/16
Motorradunfall - Haftungsabwägung und Motorradschutzkleidung
- OLG Düsseldorf, 10.05.2016 - 1 U 127/15
- AG Wiesbaden, 18.01.2018 - 91 C 1312/17
Verkehrsunfall - Kostenersatz für Reparaturbestätigung
- AG Frankfurt/Main, 24.04.2014 - 30 C 624/14
- AG Meschede, 24.09.2021 - 6 C 187/21
- AG Stendal, 05.10.2010 - 3 C 390/10
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei länger …
- LG Stade, 26.06.2019 - 2 O 202/18
- AG Essen, 10.07.2017 - 14 C 60/16
- AG Essen, 16.08.2022 - 14 C 76/22
- AG Siegen, 07.10.2019 - 14 C 588/19
Unfallregulierung