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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,26
BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69 (https://dejure.org/1970,26)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.1970 - 1 BvR 226/69 (https://dejure.org/1970,26)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 1970 - 1 BvR 226/69 (https://dejure.org/1970,26)
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Robenstreit

Art. 12 GG, Robenpflicht vor baden-württembergischen Gerichten als Gewohnheitsrecht (Hinweis: vgl. jetzt § 21 AGGVG)

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung des Rechtsanwalts - Auftreten in Amtstracht - Gewohnheitsrechtliche Begründung - Gewohnheitsrecht verletzt nicht GG - Zurückweisung als Prozeßbevollmächtigter

  • zeit.de (Pressebericht, 03.04.1970)

    Zwangs-Robe

  • haufe.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Krawattenzwang - Bekleidungsvorschriften in der Justiz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 28, 21
  • NJW 1970, 851
  • DVBl 1970, 352
 
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Wird zitiert von ... (101)

  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18

    Gewohnheitsrechtliches Wegerecht auf Nachbargrundstücken

    a) Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird (BVerfGE 22, 114, 121; 28, 21, 28 f.; 34, 293, 303; 122, 248, 269; Senat, Urteil vom 16. Februar 2001 - V ZR 422/99, NJW-RR 2001, 1208, 1209; Urteil vom 21. November 2008 - V ZR 35/08, NJW-RR 2009, 311 Rn. 12; Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 266/14, BGHZ 213, 30 Rn. 23; BGH, Urteil vom 19. März 2013 - VI ZR 56/12, BGHZ 197, 1 Rn. 29; Beschluss vom 4. April 2017 - II ZB 10/16, WM 2017, 1011 Rn. 24; VGH Mannheim, VBlBW 2019, 207 Rn. 55).
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung

    Es fehlt bereits an der für eine gewohnheitsrechtliche Ausprägung erforderlichen lang dauernden Übung, die durch die Rechtsüberzeugung der beteiligten Verkehrskreise getragen werden muss (vgl. hierzu nur BVerfGE 28, 21, 28; BGHZ 37, 219, 222), dass ein Verstoß gegen das Bankgeheimnis auch die Unwirksamkeit der Abtretung nach sich zieht.
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird (vgl. BVerfGE 22, 114 ; 28, 21 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,81
BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63 (https://dejure.org/1970,81)
BVerfG, Entscheidung vom 21.01.1970 - 2 BvL 27/63 (https://dejure.org/1970,81)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Januar 1970 - 2 BvL 27/63 (https://dejure.org/1970,81)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus einer anderweiten Verwendung auf seine Versorgungsbezüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 27, 364
  • NJW 1970, 851 (Ls.)
  • MDR 1970, 484
  • DVBl 1970, 354
  • DB 1970, 837
  • DÖV 1970, 486
 
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Wird zitiert von ... (59)

  • VerfGH Bayern, 11.02.2015 - 1-VII-13

    Anrechnung privater Rentenversicherung auf Versorgungsbezüge der Beamten

    Daher kann sich die öffentliche Hand hinsichtlich ihrer Alimentationspflicht grundsätzlich nicht dadurch entlasten, dass sie den Beamten auf Einkünfte verweist, die er von privater Seite erhält (vgl. BVerfGE 21, 329/347 f.; BVerfG vom 21.1.1970 BVerfGE 27, 364/374 f.; vom 25.11.1980 BVerfGE 55, 207/239).

    Die Grundentscheidung des Gesetzgebers, hinsichtlich der Ablieferungspflicht danach zu differenzieren, ob das zweite Beschäftigungsverhältnis bei einem öffentlich- oder einem privatrechtlich organisierten Arbeitgeber eingegangen wurde, steht im Einklang mit der historischen Entwicklung des sog. Anrechnungsprinzips im Rahmen der hergebrachten Alimentationspflicht des Dienstherrn (BVerfG NVwZ 2007, 571/572 unter Verweis auf BVerfGE 27, 364/374).

    Eine Gleichstellung von Leistungen öffentlicher Institutionen mit Leistungen privatwirtschaftlich organisierter Unternehmen ist selbst dann nicht möglich, wenn sich letztere zu 100 % im Eigentum der öffentlichen Hand befinden (BVerfGE 27, 364/374 f.).

    bb) Bei Beamten, die neben ihrem Amt zulässigerweise eine Nebentätigkeit bei einem privaten Arbeitgeber (vgl. Art. 81 ff. BayBG) ausgeübt haben, fehlt bezüglich des hierdurch erworbenen Versorgungsanspruchs von vornherein eine rechtlich relevante Beziehung zu den Versorgungsbezügen aus dem Beamtenverhältnis und zu der in diesem begründeten Alimentationspflicht des Dienstherrn (vgl. BVerfG NVwZ 2007, 571/572 unter Hinweis auf BVerfGE 27, 364/374 bezogen auf Einkünfte aus einer Nebentätigkeit während des aktiven Dienstes).

  • BVerfG, 16.01.2007 - 2 BvR 1188/05

    Ablieferungspflicht für Einkünfte aus einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

    Die Grundentscheidung des Gesetzgebers, hinsichtlich der Ablieferungspflicht danach zu differenzieren, ob das zweite Beschäftigungsverhältnis mit einem öffentlich- oder mit einem privatrechtlich organisierten Arbeitgeber eingegangen worden ist, steht im Einklang mit der historischen Entwicklung des sogenannten Anrechnungsprinzips im Rahmen der hergebrachten Alimentationspflicht des Dienstherrn (vgl.BVerfGE 27, 364 ).
  • BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung innerhalb des Beamtenrechts die Unterscheidung, ob der Beamte Nebeneinkünfte aus öffentlichen Kassen oder aus einer anderweitigen Beschäftigung bezieht, für verfassungsgemäß gehalten (vgl. z. B. BVerfGE 27, 364 (374)).
  • BVerwG, 09.02.1972 - VI C 34.70

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Zum Begriff des Verbandes öffentlich-rechtlicher Körperschaften in der Regelung des Ruhens von Versorgungsbezügen (im Anschluß an BVerfGE 27, 364).

    Der Kläger hat gegen dieses Urteil die vom Bundesverwaltungsgericht zur Klärung der grundsätzlichen Rechtsfrage der Auswirkung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 27, 364 auf die Auslegung des § 168 Abs. 5 Satz 1 LBG (F. 1958) zugelassene Revision eingelegt, mit der er das Klagebegehren weiterverfolgt hat.

    Diese Auffassung des Senats wird durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 1970 - 2 BvL 27/63 - (BVerfGE 27, 364), durch den der dem § 168 Abs. 5 Satz 2 Buchst. a LBG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 2. Januar 1958 (GVOBl. Schl.-H. S. 5) wörtlich entsprechende § 168 Abs. 5 Satz 2 Buchst. a des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 1. Juni 1962 (GV. NW. S. 271) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG für nichtig erklärt worden ist, nicht in Frage gestellt.

    Die Einrichtungen im Sinne des § 168 Abs. 5 Satz 2 Buchst. a LBG (F. 1958) als Mitglieder eines Verbandes wie die öffentlich-rechtlichen Korporationen als solche zu behandeln, wie es im Urteil BVerwGE 22, 225 (229) geschehen ist, läßt sich nach dem Beschluß BVerfGE 27, 364 nicht mehr aufrechterhalten.

    Nach der Entscheidung BVerfGE 27, 364 sind dagegen die Einrichtungen im Sinne des § 168 Abs. 5 Satz 2 Buchst. a LBG (F. 1958) für die Ruhensregelung nicht anders als die Unternehmungen, deren Kapital sich nicht oder nur z.T. in öffentlicher Hand befindet, zu behandeln.

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 17.02

    Beamter; Hochschullehrer; Nebentätigkeit; Pflicht zur Abführung erzielter

    Es hat in ständiger Rechtsprechung die Unterscheidung, ob der Beamte Nebeneinkünfte aus öffentlichen Kassen oder aus einer anderweitigen Beschäftigung erzielt, für verfassungsgemäß gehalten (vgl. BVerfGE 27, 364 ; 33, 44 ).
  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70

    Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands

    Lassen sich dagegen mehrere Regelungen denken, die sich im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes halten, so ist es nicht Angelegenheit der Gerichte, sondern Angelegenheit der rechtsetzenden Organe, die zweckmäßigste Lösung auszuwählen (vgl. z.B. BVerfGE 25, 269 [292]; 27, 364 [371]; 29, 327 [335]; 32, 157 [167]; BVerwGE 26, 317 [319]; 31, 33 [34]; 39, 5 [8]).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 47.02

    Beamter; Hochschullehrer; Nebentätigkeit; Pflicht zur Abführung erzielter

    Es hat in ständiger Rechtsprechung die Unterscheidung, ob der Beamte Nebeneinkünfte aus öffentlichen Kassen oder aus einer anderweitigen Beschäftigung erzielt, für verfassungsgemäß gehalten (vgl. BVerfGE 27, 364 ; 33, 44 ).
  • OVG Hamburg, 21.01.2014 - 1 Bf 88/12

    Ruhen von Übergangsgebührnissen eines ausgeschiedenen Zeitsoldaten bei

    Der BVHH sei jedoch privatrechtlich organisiert; schon diese privatrechtliche Organisation stehe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 1970 (2 BvL 27/63) einer Anwendung der Ruhensvorschriften entgegen.

    Nur wenn die öffentliche Hand die privatrechtliche Organisationsform nutzt, um privatwirtschaftlich tätig zu werden, also sich wie jeder andere Unternehmer am Wirtschafts- und Erwerbsleben beteiligt, scheidet die Anwendung der Ruhensvorschriften aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.1.1970, BVerfGE 27, 364).

    Der Bezug öffentlicher Mittel (z.B. staatliche Zuschüsse, Leistungen der gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung) durch ein privatwirtschaftliches Unternehmen reicht in diesem Zusammenhang nicht aus, damit Lohnzahlungen dieses Unternehmens an versorgungsberechtigte Beamte oder Soldaten als "Verwendungseinkommen" angesehen werden: Das Bundesverfassungsgericht hat eine gesetzliche Ausdehnung der Ruhensregelung auf Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen mit privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen (wie AG und GmbH) für unzulässig erklärt, selbst wenn diese zu 100 % im Eigentum der öffentlichen Hand liegen (BVerfG, Beschl. v. 21.1.1970, BVerfGE 27, 364).

  • BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65

    Verfassungsgemäßheit der Pflicht zur Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung

    Schon das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 27, 364 [374] und 33, 44 [51,52]) geklärt, daß im Rahmen des beamtenrechtlichen Alimentationsgrundsatzes die Unterscheidung, ob der Beamte Nebeneinkünfte aus öffentlichen Kassen oder aus einer anderweitigen Beschäftigung bezieht, im Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG steht.
  • OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01

    Anspruch einer politischen Partei auf Überlassung gemeindlicher Räume; Ausschluss

    Dieser gebietet, dass weder wesentlich Gleiches willkürlich ungleich, noch wesentlich Ungleiches willkürlich gleich behandelt wird (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.3.1955, BVerfGE 4, 144 [155]; v. 21.1.1970, BVerfGE 27, 364 [371f.] u. v. 26.4.1988, BVerfGE 78, 104 [121]).
  • BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85

    Ruhen von Hinterbliebenenbezügen - Eigenes Verwendungseinkommen -

  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89

    Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit Art. 3 GG

  • BSG, 29.11.1990 - 4a RJ 53/87

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der vor dem 1.1.1921 geborenen Mütter von

  • LSG Saarland, 02.03.2007 - L 7 R 44/05

    Krankenversicherung - Tragung der Beiträge für eine Rente aus der

  • BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 19/95 R

    Wegfall des Kindergeldanspruches - Student - Erwerbseinkommen von wenigstens 750

  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 52.85

    Soldatenversorgung - Übergangsgebührnisse

  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 935/90

    Zulassung eines privaten entgegen dem Landesrundfunkgesetz nicht im gesamten

  • BGH, 15.03.1989 - IVb ZB 183/87

    Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95

    Nichtigkeit der Verordnung über nicht überführte Leistungen der

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 18.92

    Fleischhygiene - Schlachten - Waffenrecht - Bedürfnis - Schießerlaubnis -

  • BVerwG, 29.05.1980 - 6 C 43.78

    Anforderungen an die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von

  • BVerwG, 26.06.1973 - VI B 34.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 91.87

    Landtagsabgeordneter - Einkommen - Vollalimentation - Entschädigung - Anrechnung

  • BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74

    Versorgungsansprüche eines Soldaten - Ausschluss einer doppelten Alimentierung -

  • BGH, 25.05.1977 - IV ZR 13/76

    VBL-Versorgungsrente und Ruhegeld

  • BVerwG, 11.02.1972 - VII C 71.69

    Keine mehrfache Schankerlaubnissteuer bei Komplementären einer KG

  • BVerwG, 25.01.1973 - II C 28.66

    Bemessung einer abzuliefernden Nebentätigkeitsvergütung - Gutachtertätigkeit als

  • VG Mainz, 10.03.2004 - 7 K 438/03

    (Anwendbarkeit des - verfassungsrechtlich unbedenklichen

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96

    Ruhen der Übergangsrente für NVA-Angehörige - Anrechnung von Erwerbseinkommen auf

  • BAG, 27.04.1978 - 3 AZR 780/76

    Beamtenrecht - Beamtenrechtliche Versorgungsbezüge - Leistungen - Betriebliche

  • BVerwG, 02.09.1977 - VI C 80.74

    Weihnachtszuwendung - Anrechnungsregelung - Beamte auf Widerruf -

  • BAG, 18.07.1972 - 3 AZR 472/71

    Versorgungsordnung - Witwenrente

  • BGH, 29.10.1987 - IX ZB 45/87

    Beschränkung des erhöhten Mindestbetrages der Rente auf Verfolgte, die vor einem

  • BAG, 23.04.1980 - 4 AZR 360/78

    Beamtendienstzeiten - Tarifliche Bewährungszeiten

  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 21/70

    Keine Simultanzulassung beim Kammergericht vor Ablauf der 5-Jahresfrist

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 32/96

    Ruhen der Übergangsrente für NVA-Angehörige - Anrechnung von Erwerbseinkommen auf

  • FG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - I 986/96

    Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft von Landwirten in der

  • OVG Niedersachsen, 25.06.1997 - 1 L 5979/94

    Einmessen eines Geländes;; Einmessung (Veranlassung); Einmessungspflicht;

  • BVerwG, 16.07.1984 - 6 C 45.82

    Aufnahme einer Tätigkeit als Arbeiter im öffentlichen Dienst - Ruhen von

  • BVerwG, 24.09.1973 - VI B 45.73

    Rechtsmittel

  • VG Berlin, 20.01.1999 - 12 A 551.98

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Prüfungsgebühr für die zweite juristische

  • OLG Hamm, 13.06.1983 - 1 Ss OWi 1886/82
  • BAG, 27.06.1973 - 3 AZR 443/72

    Bedingtes Wettbewerbsverbot - Vorbehalt des Arbeitgebers - Zahlungeiner

  • BVerwG, 07.12.1971 - VI C 34.70

    Bewilligung des Armenrechts

  • BAG, 08.10.1971 - 3 AZR 84/71

    Zusätzliche Altersversorgung - Zusätzliche Hinterbliebenenversorgung -

  • BVerwG, 21.09.1970 - VI B 34.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 24.07.1971 - II B 4.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage

  • BVerwG, 10.11.1970 - II B 32.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit von

  • OLG Karlsruhe, 30.12.2002 - 14 U 104/02

    Geltung der Ruhensvorschrift i.R.d. Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bei

  • OLG Karlsruhe, 30.12.2002 - 12 U 104/02

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Geltung der Ruhensvorschrift bei

  • OVG Berlin, 20.01.1998 - 8 B 161.96

    Rückmeldegebühr

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 2 S 1162/92

    Rechtmäßige Verdreifachung des Vergnügungssteuersatzes für in Spielhallen

  • OVG Bremen, 15.09.1970 - I A 82/69

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Bauerlaubnis für den Umbau und den Neubau

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.07.1990 - 6 A 192/87

    Aufforderung zur Einmessung nach Eigentümerwechsel; Einmessung (Gebäude);

  • BSG, 13.06.1989 - 2 RU 24/88
  • BVerwG, 15.07.1971 - II C 21.68

    Festsetzung ruhegehaltfähiger Dienstbezüge

  • VG Berlin, 12.10.1989 - 15 A 220.88

    Anordnung der Umsetzung eines LKW über 7,5 t; Leerfahr eines

  • VGH Bayern, 28.01.1974 - 192 VII 72
  • LG Halle, 28.07.2005 - 12 O 56/05
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 226/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,646
BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 226/69 (https://dejure.org/1969,646)
BVerfG, Entscheidung vom 13.05.1969 - 1 BvR 226/69 (https://dejure.org/1969,646)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Mai 1969 - 1 BvR 226/69 (https://dejure.org/1969,646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Pflicht des Rechtsanwalts zum Tragen einer Robe vor Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 26, 14
  • NJW 1970, 851
  • DVBl 1969, 546
  • DVBl 1970, 352
  • AnwBl 1970, 170
  • DÖV 1970, 67
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Den Antrag des Beschwerdeführers auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 13. Mai 1969 abgelehnt (BVerfGE 26, 14).
  • BAG, 25.06.1975 - 5 AZR 261/74

    Anspruch auf Jahressonderzuwendung von Dienstordnungs-Angestellten

    Der Senat hat zu dieser Frage bisher nicht Stellung genommen; lediglich für gewährte Ausbildungskosten hat er entsprechende Vereinbarungen als zulässig angesehen (BAG AP Nr. 43 zu Art. 12 GG).
  • BVerwG, 09.05.1988 - 1 B 49.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher

    Daß der durch eine bundesrechtliche Ermächtigung - hier: Art. 297 EGStGB - zur Normsetzung ermächtigte Verordnunggeber im Sinne der erteilten Ermächtigung zu handeln und dadurch das Gleichheitsgebot zu wahren sowie willkürliche Differenzierungen zu vermeiden hat, versteht sich im Grunde von selbst und ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfGE 13, 248 ; 26, 16 [BVerfG 13.05.1969 - 1 BvR 226/69]; 46, 120 [BVerfG 11.10.1977 - 2 BvR 407/76]; 58, 68 [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80]).
  • BVerwG, 09.05.1988 - 1 B 57.88

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Daß der durch eine bundesrechtliche Ermächtigung - hier: Art. 297 EGStGB - zur Normsetzung ermächtigte Verordnungsgeber im Sinne der erteilten Ermächtigung zu handeln und dadurch das Gleichheitsgebot zu wahren sowie willkürliche Differenzierungen zu vermeiden hat, versteht sich im Grunde von selbst und ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfGE 13, 248 ; 26, 16 [BVerfG 13.05.1969 - 1 BvR 226/69]; 46, 120 [BVerfG 11.10.1977 - 2 BvR 407/76]; 58, 68 <79) [BVerfG 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80].
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