Rechtsprechung
BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org
BGB § 823 Abs 1
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatz aus unerlaubter Handlung - Regeln beim Fußball - Verstoß gegen die Fußballregeln
- spiegel.de (Pressebericht, 11.11.1974)
Oft zum Mann
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel
Papierfundstellen
- BGHZ 63, 140
- NJW 1975, 109
- MDR 1975, 128
- VersR 1975, 137
Wird zitiert von ... (92) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59
Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig …
Auszug aus BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Dieser Gesichtspunkt lag schon dem Senatsurteil BGHZ 34, 355 zugrunde, bei dem es um einen Mitfahrer ging, der sich einem als fahruntüchtig erkannten Kraftfahrer anvertraut hatte.Dennoch seine Einwilligung zu unterstellen, wäre in der Tat, wie der Senat in BGHZ 34, 355, 363 erklärt hat, eine künstliche Unterstellung und nur bei ausgesprochen gefährliche Sportarten in Betracht zu ziehen (BGHZ 39, 156, 161; gefährliche Autorennen, waghalsiger Felskletterei; ferner bei Box- und Ringkämpfen u dgl; vgl auch für einen Reitunfall im Senatsurteil vom 13. November 1973 - VI ZR 152/72 = VersR 1974, 356).
Die Teilnahme an einem Fußballspiel unterscheidet sich wesentlich von dem Risiko, das der Insasse eines Kraftfahrzeuges bei einem fahruntüchtigen Fahrer eingeht, mit dem es BGHZ 34, 355 zu tun hatte.
Wenn insoweit das Urteil BGHZ 34, 355, 361 anders zu verstehen sein sollte, würde der Senat an der dortigen Erwägung nicht festhalten.
- BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56
Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld, …
Auszug aus BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Sein Sich-Einlassen auf die auch bei regelrechtem Spiel nicht vermeidbaren Risiken umfaßt rechtlich auch die Fälle, in denen sich die bewußt in Kauf genommene Gefahr in besonders schwerer Weise verwirklicht hat (BayObLG NJW 1961, 2072, 2073; vgl auch BGHZ 24, 21, 26).Sie meint, da nach bisher anerkannter Rechtsprechung (BGHZ 24, 21) die Verletzung eines nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgutes die Rechtswidrigkeit der Verletzungshandlung indiziere, liege es dem Verletzer ob, den Beweis für das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes zu führen.
Aus der oben dargelegten Inkaufnahme "erlaubtermaßen" (spielordnungsgemäß) zugefügter Körperverletzung folgt, daß hier die umstrittene Frage, ob regelrechtes Spielverhalten etwa die Tatbestandsmäßigkeit der unerlaubten Handlung ausschließt (wie es ua vom OLG Bamberg NJW 1972, 1820 und den Anhängern der sog Sozialadäquanztheorie vertreten wird) oder ob es einen vom Verletzer zu beweisenden Rechtfertigungsgrund darstellt (so BGHZ 24, 21, 28 für das "verkehrsrichtige Verhalten" und ihm für spielgerechtes Verhalten folgend OLG München NJW 1970, 2297), nicht den Ausschlag geben kann.
- OLG München, 23.04.1970 - 1 U 2985/69
Auszug aus BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Aus der oben dargelegten Inkaufnahme "erlaubtermaßen" (spielordnungsgemäß) zugefügter Körperverletzung folgt, daß hier die umstrittene Frage, ob regelrechtes Spielverhalten etwa die Tatbestandsmäßigkeit der unerlaubten Handlung ausschließt (wie es ua vom OLG Bamberg NJW 1972, 1820 und den Anhängern der sog Sozialadäquanztheorie vertreten wird) oder ob es einen vom Verletzer zu beweisenden Rechtfertigungsgrund darstellt (so BGHZ 24, 21, 28 für das "verkehrsrichtige Verhalten" und ihm für spielgerechtes Verhalten folgend OLG München NJW 1970, 2297), nicht den Ausschlag geben kann.
- OLG Bamberg, 19.04.1972 - 1 U 168/71
Auszug aus BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Aus der oben dargelegten Inkaufnahme "erlaubtermaßen" (spielordnungsgemäß) zugefügter Körperverletzung folgt, daß hier die umstrittene Frage, ob regelrechtes Spielverhalten etwa die Tatbestandsmäßigkeit der unerlaubten Handlung ausschließt (wie es ua vom OLG Bamberg NJW 1972, 1820 und den Anhängern der sog Sozialadäquanztheorie vertreten wird) oder ob es einen vom Verletzer zu beweisenden Rechtfertigungsgrund darstellt (so BGHZ 24, 21, 28 für das "verkehrsrichtige Verhalten" und ihm für spielgerechtes Verhalten folgend OLG München NJW 1970, 2297), nicht den Ausschlag geben kann. - BGH, 05.03.1957 - VI ZR 199/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
An sich unterliegt es keinem Zweifel, daß im allgemeinen ein schuldhaft begangener Verstoß gegen eine dem Schutz des Sportlers dienende Spielregel Schadensersatzverpflichtungen auslöst, wenn dadurch der SPORTLER verletzt wird (so für das Fußballspiel schon Senatsurteil vom 5. März 1957 - VI ZR 199/56 - VersR 1957, 290; für einen Skiunfall s BGHZ 58, 40, 43). - BGH, 11.01.1972 - VI ZR 187/70
Pflichten des Skifahrers bei einer Abfahrt gegenüber anderen Skifahrern
Auszug aus BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
An sich unterliegt es keinem Zweifel, daß im allgemeinen ein schuldhaft begangener Verstoß gegen eine dem Schutz des Sportlers dienende Spielregel Schadensersatzverpflichtungen auslöst, wenn dadurch der SPORTLER verletzt wird (so für das Fußballspiel schon Senatsurteil vom 5. März 1957 - VI ZR 199/56 - VersR 1957, 290; für einen Skiunfall s BGHZ 58, 40, 43). - BGH, 13.11.1973 - VI ZR 152/72
Tierhalterhaftung - Schutzzweck der Tierhalterhaftung - Reitunfall - Pferd - …
Auszug aus BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Dennoch seine Einwilligung zu unterstellen, wäre in der Tat, wie der Senat in BGHZ 34, 355, 363 erklärt hat, eine künstliche Unterstellung und nur bei ausgesprochen gefährliche Sportarten in Betracht zu ziehen (BGHZ 39, 156, 161; gefährliche Autorennen, waghalsiger Felskletterei; ferner bei Box- und Ringkämpfen u dgl; vgl auch für einen Reitunfall im Senatsurteil vom 13. November 1973 - VI ZR 152/72 = VersR 1974, 356). - BGH, 05.03.1963 - VI ZR 123/62
Haftungsbeschränkungen unter Teilnehmern an einer Zuverlässigkeitsprüfung
Auszug aus BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Dennoch seine Einwilligung zu unterstellen, wäre in der Tat, wie der Senat in BGHZ 34, 355, 363 erklärt hat, eine künstliche Unterstellung und nur bei ausgesprochen gefährliche Sportarten in Betracht zu ziehen (BGHZ 39, 156, 161; gefährliche Autorennen, waghalsiger Felskletterei; ferner bei Box- und Ringkämpfen u dgl; vgl auch für einen Reitunfall im Senatsurteil vom 13. November 1973 - VI ZR 152/72 = VersR 1974, 356). - BGH, 02.07.1974 - VI ZR 121/73
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Verletzung des …
Auszug aus BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Der Rechtsgedanke der (rechtfertigenden) Einwilligung in die Verletzung selbst ist beispielsweise dann sachgerecht, wenn der Patient einen Eingriff, der vorgenommen werden soll, bei dem also der Arzt im Rechtssinne vorsätzlich verletzt, gestattet (BGHZ 29, 33) oder wenn es sich um einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handelt (s Senatsurteil vom 2. Juli 1974 - VI ZR 121/73 = NJW 1974, 1947). - BGH, 05.12.1958 - VI ZR 266/57
Einwilligung des Minderjährigen in Operation
Auszug aus BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Der Rechtsgedanke der (rechtfertigenden) Einwilligung in die Verletzung selbst ist beispielsweise dann sachgerecht, wenn der Patient einen Eingriff, der vorgenommen werden soll, bei dem also der Arzt im Rechtssinne vorsätzlich verletzt, gestattet (BGHZ 29, 33) oder wenn es sich um einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handelt (s Senatsurteil vom 2. Juli 1974 - VI ZR 121/73 = NJW 1974, 1947).
- BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04
Ausschluss der Tierhalterhaftung bei Handeln auf eigene Gefahr
Nur bei derartiger Gefahrexponierung kann von einer bewussten Risikoübernahme mit der Folge eines vollständigen Haftungsausschlusses für den Schädiger ausgegangen werden (BGHZ 34, 355, 363; 39, 156, 161; 63, 140, 144; 154, 316, 322 ff.).Nach den dafür entwickelten rechtlichen Grundsätzen verstößt es gegen das Verbot des treuwidrigen Selbstwiderspruchs, wenn der Geschädigte den beklagten Schädiger in Anspruch nimmt, obschon er ebenso gut in die Lage hätte kommen können, in der sich nun der Beklagte befindet, sich dann aber - mit Recht - dagegen gewehrt haben würde, diesem trotz Einhaltens der Spielregeln Ersatz leisten zu müssen (Senat BGHZ 63, 140, 144 ff.; 154, 316, 322 f.; zum Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens vergleiche auch Senat BGHZ 39, 156, 162).
Deshalb fehlt im Streitfall der den Haftungsausschluss rechtfertigende Gesichtspunkt der gegenseitigen Gefährdung durch eine gegeneinander gerichtete oder parallel ausgeübte sportliche Betätigung (vgl. auch OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2005, 9, 11), deretwegen beim Wettkampf im allgemeinen für jeden Teilnehmer die Gefahr besteht, durch eigenes Verhalten sowohl Schädiger als auch Geschädigter zu werden (Senat BGHZ 63, 140, 145).
- BGH, 27.10.2009 - VI ZR 296/08
Sorgfaltspflichtverstoß allein wegen Verletzung eines Gegenspielers bei einem …
Das Berufungsgericht hat im Ansatz zutreffend angenommen, dass die Haftung eines Sportlers aus § 823 Abs. 1 BGB den Nachweis voraussetzt, dass dieser schuldhaft gegen die Regeln des sportlichen Wettkampfs verstoßen und dabei einen anderen verletzt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 58, 40, 43; 63, 140, 142; 154, 316, 323; Urteil vom 5. März 1957 - VI ZR 199/56 - VersR 1957, 290).Dagegen scheidet eine Haftung aus, wenn es sich um Verletzungen handelt, die sich ein Sportler bei einem regelgerechten und dem - bei jeder Sportausübung zu beachtenden - Fairnessgebot entsprechenden Einsatz seines Gegners zuzieht (vgl. Senatsurteile BGHZ 63, 140, 143; 154, 316, 323; OLG Köln, VersR 1994, 1072).
In einem solchen Fall hat sich der Schädiger jedenfalls nicht sorgfaltswidrig verhalten (§ 276 BGB, vgl. Senatsurteile BGHZ 63, 140, 147; vom 10. Februar 1976 - VI ZR 32/74 - VersR 1976, 591; vom 16. März 1976 - VI ZR 199/74 - VersR 1976, 775, 776; OLG Düsseldorf VersR 1996, 343 f.;… Wagner in MünchKomm, BGB, 5. Aufl., § 823 Rn. 549;… Staudinger/Hager, BGB, 13. Aufl., Vorbem. zu § 823 Rn. 55).
Sie sind an der tatsächlichen Situation und den berechtigten Sicherheitserwartungen der Teilnehmer des Wettkampfes auszurichten und werden durch das beim jeweiligen Wettkampf geltende Regelwerk konkretisiert (vgl. Senatsurteile BGHZ 63, 140, 142 ff.;… vom 16. März 1976 - VI ZR 199/74 - a.a.O.; OLG Düsseldorf VersR 1996, 343 f.;… Wagner in MünchKomm, a.a.O., Rn. 547).
Die Beweislast für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Schädigers trägt dabei nach allgemeinen Grundsätzen der Verletzte (vgl. Senatsurteile BGHZ 63, 140, 148;… vom 10. Februar 1976 - VI ZR 32/74 - a.a.O.;… Wagner in Münch-Komm, a.a.O., Rn. 549;… Staudinger/Hager, a.a.O., Rn. 56).
- BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02
Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen
Bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettbewerbsregeln oder geringfügiger Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht (hier: Autorennen), ist die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für solche - nicht versicherten - Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen, die er ohne gewichtige Regelverletzung verursacht (Fortführung von BGHZ 63, 140).Demgegenüber entspricht es der Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß der Teilnehmer an einem sportlichen Kampfspiel grundsätzlich Verletzungen in Kauf nimmt, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind, und daß daher ein Schadensersatzanspruch gegen einen Mitspieler den Nachweis voraussetzt, daß dieser sich nicht regelgerecht verhalten hat (BGHZ 63, 140 - Fußballspiel -).
Verletzungen, die auch bei sportgerechtem Verhalten auftreten können, nimmt jeder Spielteilnehmer in Kauf; deshalb verstößt es - ungeachtet der Frage, ob eine Haftung schon auf der Ebene der Tatbestandsmäßigkeit oder der Rechtswidrigkeit zu verneinen ist - jedenfalls gegen das Verbot des treuwidrigen Selbstwiderspruchs (venire contra factum proprium), wenn der Geschädigte den beklagten Schädiger in Anspruch nimmt, obschon er ebensogut in die Lage hätte kommen können, in der sich nun der Beklagte befindet, sich dann aber (und mit Recht) dagegen gewehrt haben würde, diesem trotz Einhaltens der Spielregeln Ersatz leisten zu müssen (BGHZ 63, 140, 142 ff.; vgl. ferner Senatsurteile vom 5. November 1974 - VI ZR 125/73 - VersR 1975, 155 - Fußballspiel - vom 10. Februar 1976 - VI ZR 32/74 - VersR 1976, 591 - Fußballspiel - vom 16. März 1976 - VI ZR 199/74 - VersR 1976, 775 - Basketballspiel -).
- BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05
Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"
Nur bei derartiger Gefahrexponierung kann von einer bewussten Risikoübernahme und einer Einwilligung des Geschädigten in die als möglich vorgestellte Rechtsgutverletzung mit der Folge eines vollständigen Haftungsausschlusses für den Schädiger ausgegangen werden (Senatsurteile BGHZ 34, 355, 363 ff.; 39, 156, 161; 63, 140, 144; vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94 - VersR 1995, 583, 584 und vom 20. Dezember 2005 - VI ZR 225/04 - zur Veröffentlichung bestimmt).Bei sportlichen Kampfspielen findet die entschädigungslose Inkaufnahme von Verletzungen, wie der erkennende Senat stets betont hat, ihre innere Rechtfertigung darin, dass dem Spiel bestimmte, für jeden Teilnehmer verbindliche Regeln zugrunde liegen, die von vornherein feststehen, unter denen somit die Teilnehmer zum Spiel antreten und die insbesondere durch das Verbot sogenannter "Fouls" auch auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Spieler ausgerichtet sind (Senatsurteile BGHZ 63, 140, 142 ff.; vom 5. November 1974 - VI ZR 125/73 - VersR 1975, 155, 156; vom 10. Februar 1976 - VI ZR 32/74 - VersR 1976, 591 …und vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94 - aaO).
- OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 22 U 39/14
Motorradfahren im Pulk kann zu Haftungsausschluss führen
Aus diesen Grundsätzen ist zu folgern, dass das Verbot des venire contra factum proprium (§ 242 BGB) es nicht zulässt, dass der Geschädigte einen Schädiger in Anspruch nimmt, wenn er bei getauschten Positionen ebenso gut in die Lage hätte kommen können, in der sich nun der Beklagte befindet (vgl. nur BGHZ 63, 140; OLG Brandenburg, 28.06.07, 12 U 209/06 zu im Pulk fahrenden Motorradfahrern). - OLG Saarbrücken, 02.08.2010 - 5 U 492/09
Wettkampfsport: Voraussetzung für eine deliktische Haftung bei Verletzung des …
Die Haftung für bei einem sportlichen Wettkampf zugefügte Verletzungen muss dem Umstand Rechnung tragen, dass die Teilnehmer einvernehmlich mit körperlichem Einsatz ein Kampfspiel gegeneinander austragen, das selbst bei Einhaltung der Regeln des sportlichen Wettkampfs oder bei geringen Regelverstößen eine erhöhte Gefahr gegenseitiger Verletzungen in sich birgt (vgl. BGH, Urt. v. 5.11.1974 - VI ZR 100/73 - VersR 1975, 137 = BGHZ 63, 140).Jedenfalls müsse die Teilnahme eines Sportlers an einem solchen Kampfspiel, das - wie der Fußballwettkampf - nach bestimmten, für jeden Mitspieler verbindlichen Regeln geführt wird, rechtlich dahin verstanden werden, dass er selbst sich auf diese Regeln einlässt und bei regelkonformem Verhalten keine Schadensersatzansprüche wegen dennoch eingetretener Verletzungen erheben wird (vgl. BGH, Urt. v. 5.11.1974 - VI ZR 100/73 - VersR 1975, 137 = BGHZ 63, 140;… Urt. v. 5.11.1974 - VI ZR 125/73 - zitiert nach juris;… Urt. v. 10.2.1976 - VI ZR 32/74 - VersR 1976, 591;… Urt. v. 1.4.2003 - VI ZR 321/02 - VersR 2003, 775;… Urt. v. 27.10.2009 - VI ZR 296/08 - ZfSch 2010 133; ebenso OLG Hamm, NJW-RR 2005, 1477; OLG Celle, VersR 2009, 1236;… Staudinger/Schiemann, BGB, 2005, § 254, Rdn. 66, der dies als eine Frage des Mitverschuldens gemäß § 254 BGB ansieht).
Auch wenn es sich dabei nicht um Rechtsnormen handelt, so können sie doch jedenfalls Aufschluss darüber geben, was als spielordnungsgemäßes Verhalten anzusehen ist (vgl. BGH, Urt. v. 5.11.1974 - VI ZR 100/73 - VersR 1975, 137;… Spindler in BeckOK BGB, Stand: 1.10.2007, § 823, Rdn. 394).
Den Nachweis vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens hat der insoweit darlegungs- und beweisverpflichtete (vgl. BGH, Urt. v. Urt. v. 5.11.1974 - VI ZR 100/73 - VersR 1975, 137;… Urt. v. 5.11.1974 - VI ZR 125/73 - zitiert nach juris; OLG Celle, VersR 2009, 1236) Kläger nicht zu erbringen vermocht.
Eine Spielsituation, die eindeutig den Rückschluss auf ein vorsätzliches Vorgehen des Beklagten zuließe, weil es aus dessen Sicht als aussichtslos erscheinen musste, den Ball noch zu treffen und der Angriff deshalb nur noch dem Kläger gelten konnte, hat der Kläger nicht geschildert; allein der Umstand, dass der Beklagte sich dem Kläger von seitlich hinten genähert haben soll, lässt einen solchen Rückschluss ohne weitere konkrete Angaben - etwa zu den Entfernungen der Spieler zueinander und jeweils zum Ball - nicht zu (vgl. BGH, Urt. v. 5.11.1974 - VI ZR 100/73 - VersR 1975, 137).
Eine Beweislast des Angreifenden würde diesen von einem Angriff auf den Ball abhalten, der doch gerade Aufgabe jedes Spielers ist (vgl. BGH, Urt. v. 5.11.1974 - VI ZR 100/73 - VersR 1975, 137; VI ZR 125/73 - zitiert nach juris).
- BGH, 02.02.2022 - XII ZR 46/21
Schadensersatzanspruch eines Betreibers einer Tennishalle gegen einen …
Es wäre für jeden Spieler unzumutbar, bei Verletzungen, die trotz Einhaltung der Regeln und des Fairnessgebots eingetreten sind, das Risiko des Schadensersatzes zu tragen (vgl. BGH Urteil vom 20. Dezember 2005 - VI ZR 225/04 - NJW-RR 2006, 813, 815 mwN und BGHZ 63, 140 = JZ 1975, 122). - OLG Frankfurt, 14.11.2019 - 22 U 50/17
Zur Frage der Ersatzfähigkeit von Personenschäden, die eine Handballspielerin …
Gleichwohl herrscht insoweit in der Rechtsprechung seit längerem Einigkeit darüber, dass die Herbeiführung einer Verletzung des Kontrahenten (Gegenspielers) bei Einhaltung der Spielregeln regelmäßig eine Haftung des Schädigers aus § 823 Abs. 1 BGB nicht begründen kann (vgl. BGH, Urt. vom 5.11.1974 - VI ZR 100/73 - Z 63, 140, 147 = NJW 1975, 109 ff.;… Urt. vom 10.2.1976 - VI ZR 32/74 - in: NJW 1976, 957, 958;… Urt. vom 16.3.1976 - VI ZR 199/74 - in: NJW 1976, 2161).Welche Gefahren im Einzelnen hingenommen werden müssen, ist primär nach den Spielregeln zu bestimmen, nach denen die Sportmannschaften angetreten sind (BGHZ 63, 140, 143 = NJW 1975, 109, 111;… LG Marburg, a.a.O.).
Dies gilt in ausgeprägter Weise beim Hallenhandball, bei dem der körperliche Einsatz erlaubt ist und dies notwendigerweise zu körperlichem Kontakt von Gegenspielern führt (…vgl. Mertens, in: Münchener Kommentar zum BGB, § 823 Rn. 329; BGH NJW 1975, 109, 111; NJW 1976, 957, 958 und 2161;… LG Marburg, a.a.O.;… OLG Frankfurt a.a.O.).
- BGH, 10.02.1976 - VI ZR 32/74
Zivilrechtliche Haftung eines Fußballspielers wegen gefährlichen Spiels
Zur Frage, wann einen Fußballspieler trotz Spielens "in gefährlicher Weise" (Verstoß gegen Regel 12/II Nr. 1 der Regeln des Deutschen Fußballbundes) kein Verschulden trifft (im Anschluß an BGHZ 63, 140 =VersR 75, 137).Dagegen scheidet eine Haftung aus, wenn es sich um Verletzungen handelt, die ein Fußballspieler beim Austragen eines Wettkampfes durch einen anderen - meist wie auch hier der Gegenpartei angehörenden - Spieler erleidet, sofern dessen Spielweise im Rahmen der Regeln lag, nach denen beide Mannschaften das Spiel angetreten haben (BGHZ 63, 140, 146 [BGH 05.11.1974 - VI ZR 100/73];Senatsurteil vom 5. November 1974 - VI ZR 125/73 - VersR 1975, 155).
Die erwähnte Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Beweislast des verletzten Spielers (BGHZ 63, 140, 148) [BGH 05.11.1974 - VI ZR 100/73] betrifft (selbstverständlich) nur die für einen Regelverstoß erheblichen Tatsachen.
Sollte es dahin zu verstehen sein, daß der Tatrichter nicht von den Tatsachen überzeugt ist, aus denen sich ein Regelverstoß (12/II Nr. 1) ergibt, so war die Klage aus den in BGHZ 63, 140 dargelegten Gründen schon deshalb abzuweisen, weil der Kläger den ihm obliegenden Beweis eines regelwidrigen Spielverhaltens des Beklagten nicht geführt hat.
Der Senat hat in BGHZ 63, 140, 147 [BGH 05.11.1974 - VI ZR 100/73] die Frage offen gelassen, ob eine Haftungsfreistellung aus § 823 Abs. 1 BGB durch Inkaufnahme möglicher Körperverletzungen allgemein auch dann gilt, wenn der Verletzer zwar geringfügig gegen eine dem Schutz der Spieler dienende Regel verstoßen hat, dies aber aus Spieleifer, Unüberlegtheit, technischem Versagen, Übermüdung oder aus ähnlichen Gründen geschehen ist.
- LG München I, 24.10.2023 - 27 O 3674/23
Bergrettung mittels Helikopter
In einem solchen Fall muß sich jeder Bergsteiger und -wanderer an der objektiven Typizität seines Handelns festhalten lassen, so daß er sich insoweit mit einem später dennoch erhobenen Schadensersatzanspruch in rechtlich unzulässigen Widerspruch zu seinem früheren Verhalten setzen würde (vgl. BGHZ 63, 140 [143] = NJW 1975, 109).". - OLG Oldenburg, 28.04.2016 - 3 U 20/16
Urteil wegen Verletzung beim Live Action Role Playing bestätigt
- BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79
Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem …
- OLG Koblenz, 10.09.2015 - 3 U 382/15
Freundschaftsspiel der Alten Herren - Foul
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …
- OLG Schleswig, 30.07.2020 - 6 U 46/18
Gemeinsames Nordic Walking - Haftung für Verletzungen
- BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94
Annahme eines Haftungsausschlusses bei Verletzung beim Spiel von Jugendlichen
- OLG Schleswig, 19.11.2020 - 7 U 214/19
Foulspiel beim Verbandsfußballspiel - Haftung für Verletzungen
- OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 9 U 162/11
Privathaftpflichtversicherer eines Fußballspielers muss bei grobem Foul mit …
- OLG Hamm, 05.11.2013 - 9 U 124/13
Schwerer Kletterunfall - Sicherungspartner haftet umfassend
- OLG Karlsruhe, 13.10.2004 - 7 U 207/02
Top-Rope-Klettern in der Halle: Haftung des nicht kletternden Sportlers bei Sturz …
- BGH, 29.11.1983 - VI ZR 137/82
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Eishockey-Bundesligaspiels
- OLG Hamm, 04.07.2005 - 34 U 81/05
Fußballer muss für "Blutgrätsche" Schadensersatz leisten
- BGH, 24.09.1985 - VI ZR 4/84
Inanspruchnahme des Fahrers nach rechtskräftiger Abweisung der …
- OLG Düsseldorf, 11.02.2005 - 15 U 78/04
Schadensersatzanspruch gegen Tennisdoppel-Partner bei Zusammenprall am Netz
- OLG Köln, 23.01.2002 - 17 U 29/01
Haftung eines Hallenhandballspielers bei Verletzung eines Gegenspielers
- LG Coburg, 27.10.2015 - 23 O 58/15
Ein Foul mit Konsequenzen
- OLG Koblenz, 17.07.2015 - 3 U 382/15
Freundschaftsspiel der Alten Herren - Schmerzensgeld
- OLG Köln, 27.05.2010 - 19 U 32/10
Haftung eines Spielers wegen Verletzungen des Gegners bei einem Fußballspiel
- OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftung auf Grund eines in einem Motorradpulk …
- OLG Schleswig, 24.09.2009 - 11 U 156/08
Pflicht des Vereins zur Freistellung seiner Mitglieder von der Haftung
- OLG Stuttgart, 14.02.2006 - 1 U 106/05
Unerlaubte Handlung: Fahrradunfall während einer organisierten Radtouristikfahrt; …
- OLG Karlsruhe, 23.02.2012 - 9 U 97/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen im …
- BGH, 13.07.1982 - VI ZR 148/80
Haftung bei einem Eislauf-Unfall
- LG Bonn, 27.01.2010 - 2 O 238/09
Deliktshaftung bei einem Fußballspiel - Juxturnier
- LG Duisburg, 22.10.2004 - 7 S 129/04
Haftung für Verletzungen bei einem Kfz-Rennen im Straßenverkehr
- AG Bremen, 10.10.2003 - 7 C 161/03
Schadensersatz für eine beim Basketballspielen zerbrochene Brille; Annahme einer …
- OLG Hamm, 20.09.2013 - 9 U 124/13
Schwerer Kletterunfall - Sicherungspartner haftet umfassend
- OLG Hamm, 07.02.2017 - 9 U 197/15
Rechtmäßigkeit des Übergehens eines Beweisantritts zur Begründung einer …
- LAG Köln, 28.06.1984 - 10 Sa 59/84
Vorliegen einer unerlaubten Handlung bei einem Fußballspiel; …
- LG Bielefeld, 08.01.2001 - 4 O 156/00
- OLG München, 25.02.2009 - 20 U 3523/08
Schadenersatz-und Schmerzensgeldanspruch: Haftung eines Fußballspielers wegen …
- OLG Düsseldorf, 02.04.2004 - 14 U 230/03
Geltendmachung von Schmerzensgeld wegen eines während eines Fußballspiels …
- AG Bremen, 27.05.2004 - 16 C 174/03
Verbot des treuewidrigen Selbstwiderspruchs; Grundsatz von Treu und Glauben
- OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02
Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Unfalls beim Strum von …
- OLG Düsseldorf, 22.10.1999 - 22 U 73/99
Verschulden bei einer Sportverletzung
- AG Bad Neustadt/Saale, 21.09.1994 - 1 C 176/94
Anspruch auf Schadensersatz auf Grund einer unerlaubten Handlung; Voraussetzungen …
- BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
Verkehrssicherungspflciht des Veranstalters eines Straßenradrennens
- OLG München, 22.03.1989 - 3 U 5067/88
Verletzung eines Gegenspielers; Haftungsausschluß; Einwilligung des Verletzten; …
- KG, 19.07.2007 - 10 W 23/07
Haftung für Körperverletzung beim American Football
- OLG Hamm, 23.03.1998 - 13 U 187/97
Haftung für Körperverletzung nach Regelverstoß beim Fußballspielen
- LG Gießen, 14.02.1994 - 4 O 503/93
Haftung für Verletzung eines Mitspielers in einem Mannschaftsspiel
- OLG Nürnberg, 26.02.1991 - 1 U 3246/90
Tierhalter-Haftung - Reitunfall
- OLG Köln, 16.08.2010 - 11 U 96/10
Haftung für Verletzungen bei einem Fußballspiel
- OLG Nürnberg, 10.06.1977 - 6 U 127/76
Sportverein; Sicherungspflicht; Zustand des Sportplatzes; Durchschnittliche …
- OLG Düsseldorf, 03.07.1990 - 4 U 200/89
Zur Haftung für Verletzungen beim Fußballsport
- OLG Köln, 09.12.1982 - 18 U 182/82
Schmerzensgeldanspruch eines Judotrainers aufgrund einer Trainingsverletzung; …
- OLG Naumburg, 15.02.2013 - 10 U 33/12
Haftungsausschluss bei der gemeinsamen Ausübung besonders gefährlicher Sportarten …
- OLG Nürnberg, 09.02.2009 - 14 U 1786/08
Körperverletzung unter Minderjährigen beim Schlittschuhlaufen: Haftungsprivileg …
- BGH, 12.07.2005 - VI ZR 261/04
Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei einer Sportveranstaltung
- KG, 22.09.2020 - 4 U 1064/20
Haftungsverzicht für einfach fahrlässiges Handeln bei einem Kletterunfall
- LG Kiel, 04.02.2011 - 9 O 53/09
Haftung bei Sportunfall: Körperverletzung beim American Football; Schmerzensgeld …
- LG Münster, 18.12.2002 - 10 O 586/02
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für einen Sportunfall, Regelverstoß
- OLG Brandenburg, 17.03.2011 - 12 U 82/09
Kletterunfall an einem Kletterfelsen: Haftung eines Kletterers bei einem Sturz …
- OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 9 U 107/99
Haftung bei Körperverletzung: Ersatzpflicht bei Verletzung beim Fußballspiel
- OLG Köln, 30.12.1993 - 1 U 66/93
Haftung für Verletzung des Fairneßgebots ohne Regelverstoß Einwilligung - …
- OLG Hamm, 17.08.2022 - 30 U 319/18
Unwirksamkeit eines Vertrags wegen Verstoßes gegen das SchwarzArbG …
- OLG Frankfurt, 12.05.2017 - 10 U 183/15
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles (hier: Verstoß gegen …
- OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 115/99
Geltung der DFB-Fußballregeln beim Spiel von Kindern und Jugendlichen
- OLG Nürnberg, 09.06.1997 - 5 U 439/97
Anscheinsbeweis für Regelverstoß des Mitspielers in einem Fußballspiel
- BGH, 05.11.1974 - VI ZR 125/73
Überprüfung der Entscheidung des Gerichts im Revisionsverfahren
- OLG Nürnberg, 28.06.2004 - 8 U 202/03
Haftung bei Fahrfehlern im Segelsport
- OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 10 U 59/00
Umfang der Einwilligung in Verletzungen beim Fußballspiel
- OLG Hamm, 22.10.1997 - 13 U 62/97
Auch auf dem Bolzplatz darf gefoult werden
- OLG Brandenburg, 08.11.2022 - 3 U 95/21
Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aufgrund einer Sportverletzung im Rahmen …
- OLG München, 27.06.1989 - 5 U 2747/88
Schadensersatz pflicht des Luftfrachtführer für Schäden eines Fluggast, die …
- AG Düsseldorf, 19.05.2006 - 20 C 7062/05
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für einen Sportunfall, Regelverstoß, …
- OLG Karlsruhe, 26.01.1995 - 12 U 263/94
Mitversicherung von Gefahren einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung …
- OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88
Beurteilung des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Verhalten eines Schädigers und …
- BGH, 11.06.1981 - VI ZR 148/80
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Revisionsinstanz
- OLG Koblenz, 08.02.1991 - 5 W 43/91
Haftungsfreistellung; Sportverletzung; Geringfügiger Regelverstoß
- LG Kiel, 18.09.2019 - 13 O 66/19
Schadenersatz- und Schmerzensgeldsanspruch: Verletzung eines Spielers während …
- OLG Düsseldorf, 14.11.1991 - 10 U 80/91
Fußball; Beweislast; Spieler
- LG Marburg, 19.05.1988 - 2 O 310/87
- LG Trier, 10.07.2007 - 1 S 75/07
Schmerzensgeld; Schadensersatz: Verletzung im Rahmen eines Fußballspiels
- OLG Hamm, 22.05.1984 - 9 U 275/83
- LG Cottbus, 20.03.2015 - 6 O 258/11
- AG Ettenheim, 14.06.1991 - C 44/91
Anspruch auf Verdienstausfall und Schmerzensgeld infolge einer bei einem …
- OLG Düsseldorf, 09.06.1976 - 15 U 209/75
Zur Haftung bei leicht fahrlässiger Beschädigung von Vorführwagen
- LG Freiburg, 08.08.2003 - 14 O 245/01
- OLG Hamm, 07.06.1993 - 6 U 43/93
- OLG München, 13.04.1976 - 4 U 248/75
- LG Karlsruhe, 11.12.1992 - 9 S 210/92