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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75   

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https://dejure.org/1976,165
BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75 (https://dejure.org/1976,165)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1976 - V ZR 36/75 (https://dejure.org/1976,165)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1976 - V ZR 36/75 (https://dejure.org/1976,165)
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Schweinemästerei

§§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der Beseitigung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrige Störung durch den Betrieb einer Anlage - Rechtswidrige Störung durch den Betrieb einer Schweinemästerei - Anspruch auf Einstellung des Betriebs einer Anlage - Anspruch auf Einstellung des Betriebs einer Schweinemästerei - Rechtswidrige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 67, 252
  • NJW 1977, 146
  • MDR 1977, 299
  • DB 1977, 162
  • JR 1977, 115
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 91/65

    Lärmimmission und Lautstärkemessung in DIN-phon

    Auszug aus BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75
    Eine nähere Bestimmung des Unterlassungsgebots erlaubt indessen der Fortschritt der Meßtechnik in zunehmendem Umfang bei bestimmten Einwirkungen der in § 906 BGB genannten Art, so daß auch der Umfang der zu unterlassenden Einwirkung für das Vollstreckungsverfahren näher bestimmt werden kann (vgl. zur Geräusch- und Staubentwicklung BGHZ 46, 35 = WM 1966, 926; Schubert JR 1972, 177, 179 f).
  • BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
    Auszug aus BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75
    Dieser Gesichtspunkt führt, wie die Revision zutreffend ausführt, dazu, daß die Art der Beseitigung der rechtswidrigen Immissionsbeeinträchtigungen im allgemeinen dem beklagten Störer überlassen bleiben muß (RGZ 37, 173; RG LZ 1925, 546; RG HRR 1926 Nr. 1980; BGHZ WM 1960, 1276, 1277 links; 1968, 123, 125 links) und daher der Urteilsausspruch oft nur allgemein auf Unterlassung von Störungen bestimmter Art (Geräusche, Staubniederlassungen, Gerüche) zu richten ist (BGH LM BGB § 906 Nr. 5 unter II 1; Senatsurteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 47/63 - Scherer, DRiZ 1963, 49, 53).
  • BGH, 17.11.1967 - V ZR 143/66

    Rechtsweg bei Streitigkeit um Emissionen einer Wasserkunstanlage - Benutzung

    Auszug aus BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75
    Dieser Gesichtspunkt führt, wie die Revision zutreffend ausführt, dazu, daß die Art der Beseitigung der rechtswidrigen Immissionsbeeinträchtigungen im allgemeinen dem beklagten Störer überlassen bleiben muß (RGZ 37, 173; RG LZ 1925, 546; RG HRR 1926 Nr. 1980; BGHZ WM 1960, 1276, 1277 links; 1968, 123, 125 links) und daher der Urteilsausspruch oft nur allgemein auf Unterlassung von Störungen bestimmter Art (Geräusche, Staubniederlassungen, Gerüche) zu richten ist (BGH LM BGB § 906 Nr. 5 unter II 1; Senatsurteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 47/63 - Scherer, DRiZ 1963, 49, 53).
  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 47/63

    Unterlassen unzulässiger, störender Grundstücksimmissionen - Unzumutbare

    Auszug aus BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75
    Dieser Gesichtspunkt führt, wie die Revision zutreffend ausführt, dazu, daß die Art der Beseitigung der rechtswidrigen Immissionsbeeinträchtigungen im allgemeinen dem beklagten Störer überlassen bleiben muß (RGZ 37, 173; RG LZ 1925, 546; RG HRR 1926 Nr. 1980; BGHZ WM 1960, 1276, 1277 links; 1968, 123, 125 links) und daher der Urteilsausspruch oft nur allgemein auf Unterlassung von Störungen bestimmter Art (Geräusche, Staubniederlassungen, Gerüche) zu richten ist (BGH LM BGB § 906 Nr. 5 unter II 1; Senatsurteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 47/63 - Scherer, DRiZ 1963, 49, 53).
  • RG, 04.01.1940 - V 103/39

    1. Über das Nebeneinanderbestehen eines für Fremdenbeherbergung eingerichteten

    Auszug aus BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75
    Wird die rechtswidrige Störung durch den Betrieb einer Anlage bewirkt, die bei umfassender Umgestaltung und unter entsprechenden Betriebsmaßnahmen störungsfrei benutzt werden kann und steht fest, daß die Beeinträchtigung des Nachbars ohne eine solche Umgestaltung nicht behoben werden kann, so wird der beklagte Störer auch dann nicht mehr als notwendig belastet, wenn der Betrieb so lange untersagt wird, als er die Anlage oder die Betriebsführung nicht entsprechend ändert (vgl. RG Recht 1909 Nr. 688; RGZ 162, 349, 351 f, 359).
  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 267/17

    Veräußerung der in Streit befangenen Sache nach Eintritt der Rechtshängigkeit;

    Die übernommene Verpflichtung diente aber der Beseitigung der Störung, und ein Urteil mit diesem Inhalt wäre möglich gewesen; auch wenn im Grundsatz anerkannt ist, dass ein Urteilsausspruch der Wahlmöglichkeit des Störers Rechnung tragen muss, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen dazu verurteilt werden, die Störung auf eine bestimmte Art und Weise zu beseitigen (vgl. Senat, Urteil vom 22. Oktober 1976 - V ZR 36/75, BGHZ 67, 252, 254).
  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17

    Trompetenspiel in einem Reihenhaus

    Der Anspruch gemäß § 1004 i.V.m. § 906 BGB ist, anders als die Kläger meinen, schon deshalb nicht auf die Vornahme von Schallschutzmaßnahmen gerichtet, weil die Art der Störungsbeseitigung dem Störer überlassen ist (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 22. Oktober 1976 - V ZR 36/75, BGHZ 67, 252, 253 mwN).
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Abgesehen davon trägt der Störer ggf. das Risiko der Zwangsvollstreckung, wenn die gewählte Maßnahme die Störung nicht beseitigt (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 1976 - V ZR 36/75, BGHZ 67, 252, 253; vom 12. Dezember 2003 - V ZR 98/03, VersR 2004, 797, 798; BVerfG, NJW 2010, 220 Rn. 26; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 8 Rn. 1.81 ff.; BeckOK BGB/Fritzsche § 1004 Rn. 66 (Stand: 01.02.2015)).
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   BGH, 29.10.1976 - V ZR 4/75   

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BGH, 29.10.1976 - V ZR 4/75 (https://dejure.org/1976,1526)
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BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1976 - V ZR 4/75 (https://dejure.org/1976,1526)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrag über die Erstellung eines Bauwerks - Vertrag über die Übereignung eines Grundstücks - Ausschluss der Geltendmachung eines durch Vormerkung gesicherten Anspruchs - Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch - Verpflichtung des Konkursverwalters zur ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 146
  • MDR 1977, 214
  • DNotZ 1977, 234
  • DB 1977, 161
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.1954 - V ZR 96/53

    Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus BGH, 29.10.1976 - V ZR 4/75
    Wie der Bundesgerichtshof in der BGHZ 15, 333, 335 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt hat, genügt es für die Ablehnung der Erfüllung nach § 17 KO als einer einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung, wenn der Wille, den Vertrag nicht zu erfüllen, nach der Konkurseröffnung zum Ausdruck kam, insbesondere in der Rückforderung der bereits teilweise erbrachten Vertragsleistung.
  • BGH, 02.07.1971 - V ZR 109/69

    Abgrenzung zwischen Kaufvertrag und Tauschvertrag - Grundsätze der

    Auszug aus BGH, 29.10.1976 - V ZR 4/75
    Einen Verstoß gegen Auslegungsregeln läßt diese Würdigung nicht erkennen (vgl. BGH Urteil vom 2. Juli 1971 - V ZR 109/69).
  • OLG Stuttgart, 18.08.2003 - 5 U 62/03

    Insolvenz des Bauträgers: Rückabwicklungsschuldverhältnis beim Werkvertrag;

    Der Bundesgerichtshof, der zunächst (zu § 24 KO) eine andere Meinung hatte (BGH NJW 1977, 146), hat sich nach Klarstellung durch den Gesetzgeber dieser Meinung ausdrücklich angeschlossen (BGH NJW 1978, 1437; 1981, 991).
  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 168/80

    Strombezug durch Konkursverwalter

    Das in § 17 I KO dem Konkursverwalter eingeräumte Wahlrecht kann zwar auch durch Stillschweigen oder durch sog. konkludentes Verhalten ausgeübt werden (vgl. RGZ 96, 292 (295); BGHZ 15, 333 (335) = NJW 1955, 259; BGH, NJW 1977, 146 (147) = LM § 17 KO Nr. 8 = WM 1976, 1360).
  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 77/77

    Anspruch auf Abgabe einer Löschungsbewilligung für mehrere

    Die Anwendung des § 17 KO werde trotz der eingetragenen Auflassungsvormerkungen nicht durch § 24 KO ausgeschlossen, da auch mit der Verwirklichung des vorgemerkten Rechts der Vertrag von Seiten der Verkäuferin noch nicht vollständig erfüllt wäre (BGH Urt. v. 29. Oktober 1976, V ZR 4/75, NJW 1977, 146); es bliebe vielmehr noch deren Verpflichtung zur Pfandfreistellung der verkauften Grundstücke.
  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 56/79

    Enge finanzielle und wirtschaftliche Beziehungen eines Notars zu einer

    Selbst wenn der Kläger damals damit hätte rechnen können, daß der Konkursverwalter im Hinblick auf § 24 KO die von der Bauträgergesellschaft übernommene und durch Vormerkung gesicherte Übereignungsverpflichtung erfüllen würde (vgl. insoweit aber auch das spätere BGH-Urteil vom 29. Oktober 1976 - V ZR 4/75 - NJW 1977, 146), handelte sein Anwalt sachgerecht, als er die Löschungsbewilligungen zurückforderte.
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