Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1982

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.04.1982 - 9 S 484/82   

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VGH Baden-Württemberg, 30.04.1982 - 9 S 484/82 (https://dejure.org/1982,2500)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.04.1982 - 9 S 484/82 (https://dejure.org/1982,2500)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. April 1982 - 9 S 484/82 (https://dejure.org/1982,2500)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2460
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 13.03.2017 - NotZ(Brfg) 6/16

    Notarielle Fachprüfung: Rechtmäßigkeit von Bewertungen von schriftlichen

    a) Im Streit um die Rechtmäßigkeit der Bewertung einer einzelnen Teilprüfungsleistung sind Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle die angefochtenen Ursprungsbewertungen in der Gestalt, die sie durch die Stellungnahmen der Prüfer im Überdenkungsverfahren erhalten haben (VGH Mannheim, Urteil vom 8. März 1994 - 9 S 484/82, Rn. 19, juris; Unger, Möglichkeit und Grenzen der Anfechtbarkeit juristischer (Staats-) Prüfungen, 2016, S. 563 mwN; vgl. auch BVerwGE 91, 262, 270 ff.).
  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 75/92

    Beschwerde - Verweisung - Sprungrevision

    Im Prozeßrecht ist jedoch allgemein anerkannt, daß die inkorrekte Form einer Entscheidung nicht zum Ausschluß eines sonst zulässigen Rechtsmittels führen darf (stellvertretend: Albers in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl 1993, Grundzüge § 511 Zivilprozeßordnung (ZPO) Rz 28 mwN; Kopp, VwGO, 9. Aufl 1992, Vorbem § 124 Rz 22 mwN und mit irrtümlicher Zitierung von VGH Mannheim NJW 1982, 2460 für die Gegenmeinung).
  • OLG Köln, 10.02.2000 - 1 W 114/99

    Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes bei fehlerhafter Bezeichnung eines

    a) Dabei verkennt der Senat nicht, dass das Rechtsmittelverfahren im Falle inkorrekter Entscheidungen nach überwiegender Meinung so durchzuführen ist, als habe das Untergericht die Entscheidung in der richtigen Form erlassen und sei dagegen das statthafte Rechtsmittel eingelegt worden (vgl. etwa BGHZ 95, 191; OLG Köln NJW-RR 99, 1084; OLG Zweibrücken NJW-RR 98, 508; VGH Mannheim NJW 82, 2460; Baumbach/Albers, ZPO, 58. Aufl., Grundz § 511 Rdnr. 29; Stein-Jonas/Grunsky a.a.O. Rdnr. 49; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher a.a.O. Rdnr. 50; a.A. OLG Köln NJW-97, 955, 956; OVG Münster NJW 74, 1102 - Wahlrecht des Rechtsmittelgerichts).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1993 - 11 S 73/93

    Auslegung des Klagebegehrens hinsichtlich der Art der erstrebten

    Auch ist unerheblich, was zuvor bei den Behörden beantragt wurde und worüber diese entschieden haben (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.6.1993 -13 S 76/93-), und ist die Umdeutung eines gestellten Antrages nicht möglich, soweit das Klageziel durch den Klageantrag und seine Begründung eindeutig bestimmt ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.4.1982, NJW 1982, 2460).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85

    Irrtümliche Verweisung oder Abgabe eines Rechtsstreits zu den Gerichten der

    Denn es soll dadurch nur dem Grundsatz Rechnung getragen werden, daß eine Partei durch ein unrichtiges Verfahren des Gerichts keine Nachteile in ihren prozessualen Rechten erleiden darf (BGHZ 72, 182/187; OLG Karlsruhe Justiz 1977, 457/458; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 811/812; VGH Mannheim NJW 1982, 2460).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 60.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Vollstreckungsverfahren - Rechtsmittel

    Zwar mag, was hier einer abschließenden Entscheidung nicht bedarf, der Beklagte nach dem sog. Meistbegünstigungsprinzip die Wahl gehabt haben, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts entsprechend der Urteilsform Berufung oder entsprechend dem materiellen Inhalt der Entscheidung Beschwerde einzulegen (vgl. hierzu einerseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 1982 - 9 S 484/82 - Justiz 1982, 308 f. und andererseits Landesarbeitsgericht Mainz, Beschluß vom 12. Juni 1981 - 1 Ta 76/81 - gesp. in [...]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - L 6 AS 1136/21

    Unzulässigkeit des Beschlusses des Sozialgerichts über einen Antrag auf

    Ansonsten oblägen die Frage der Anfechtbarkeit seiner Entscheidung und der Umfang der den Beteiligten im Verfahren zustehenden Verfahrensrechte - wie etwa die Durchführung einer mündlichen Verhandlung - der Disposition des Berufungsgerichts (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 30.04.1982, 9 S 484/82).
  • BFH, 13.11.1986 - IV R 67/83

    Aufhebung von Einkommen- und Umsatzsteueränderungsbescheide

    Da die Entscheidung über den Beiordnungsantrag durch Beschluß ergeht, würde es sich insoweit um eine sog. inkorrekte Entscheidung handeln, die mit dem Rechtsmittel für das vom Gericht gewählte Verfahren angegriffen werden kann, vom Rechtsmittelgericht aber im korrekten Verfahren weiterzuführen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1963 VII ZR 182/62, BGHZ 40, 265; Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1982 9 S 484/82, Neue Juristische Wochenschrift 1982, 2460).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1982 - 7 A 78/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3286
OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1982 - 7 A 78/81 (https://dejure.org/1982,3286)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.02.1982 - 7 A 78/81 (https://dejure.org/1982,3286)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Februar 1982 - 7 A 78/81 (https://dejure.org/1982,3286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Erstattung von Kosten für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung in einem Widerspruchsverfahren; Kostenerstattung für ein isoliertes Vorverfahren; Rechtsgrundlage für eine Kostenerstattung nach Erledigung des Vorverfahrens ohne Sachentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2460 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80

    Anspruch auf Kostenerstattung der anwaltlichen Vertretung vor der Prüfungskammer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1982 - 7 A 78/81
    Gegen dieses ihr am 17. August 1981 zugestellte Urteil richtet sich die am 31. August 1981 erhobene Berufung der Beklagten; sie vertieft mit weiteren Rechtsausführungen ihre schon im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgetragene Auffassung, daß die Regelung des § 19 AGVwGO abschließend sei und daher keinen Raum für eine ergänzende Heranziehung von Kostenvorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung lasse, wie auch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11. Mai 1981 - 6 C 121.80 - für den insoweit gleichlautenden § 80 VwVfG entschieden habe.

    Zu dieser Bestimmung hat das Bundesverwaltungsgericht indessen nunmehr rechtsgrundsätzlich entschieden, daß bei Erledigung eines Widerspruchsverfahrens ohne eine Entscheidung in der Sache selbst keine Rechtsgrundlage für eine Erstattung der dem Widerspruchsführer durch die Zuziehung eines Rechtsanwalts entstandenen Aufwendungen besteht und § 161 Abs. 2 VwGO auf diesen Fall nicht entsprechend anwendbar ist (BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1981 - 6 C 121.80 - Leitsatz in DÖV 1981, 883).

  • BVerwG, 01.11.1965 - Gr. Sen. 2.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1982 - 7 A 78/81
    Das Bundesverwaltungsgericht verweist dabei auf die vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes bestehende Rechtslage, die eine unmittelbare oder entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO im Rahmen der Kostenentscheidung des Widerspruchsverfahrens nicht zugelassen hat, wie - im Gegensatz zu bis dahin anderslautender Rechtsprechung - der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 01. November 1965 (BVerwGE 22, 281 = NJW 1966, 563) entschieden hatte; das Bundesverfassungsgericht hatte eine Auslegung der Verwaltungsgerichtsordnung dahin, daß dem im isolierten Vorverfahren erfolgreichen Widerspruchsführer ein Anspruch auf Kostenerstattung nicht zustehe, als mit dem Grundgesetz vereinbar gebilligt (BVerfGE 27, 175).

    Zum einen war auch für ihn Anlaß zur Einfügung des § 18 a AGVwGO der Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 01. November 1965 (aaO), der eine entsprechende Anwendbarkeit dieser Bestimmungen im isolierten Vorverfahren gerade verneint hatte (vgl. LandtagsdrucksacheVI/911, Begründung zu I).

  • BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvR 65/68

    Versagung der Kostenerstattung für das verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1982 - 7 A 78/81
    Das Bundesverwaltungsgericht verweist dabei auf die vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes bestehende Rechtslage, die eine unmittelbare oder entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO im Rahmen der Kostenentscheidung des Widerspruchsverfahrens nicht zugelassen hat, wie - im Gegensatz zu bis dahin anderslautender Rechtsprechung - der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 01. November 1965 (BVerwGE 22, 281 = NJW 1966, 563) entschieden hatte; das Bundesverfassungsgericht hatte eine Auslegung der Verwaltungsgerichtsordnung dahin, daß dem im isolierten Vorverfahren erfolgreichen Widerspruchsführer ein Anspruch auf Kostenerstattung nicht zustehe, als mit dem Grundgesetz vereinbar gebilligt (BVerfGE 27, 175).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1980 - 3 S 1510/80

    Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren; Erledigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1982 - 7 A 78/81
    Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluß vom 06. Oktober 1981, DVBl. 1981, 39) für das dortige Landesrecht, das ebenfalls § 80 VwVfG übernommen hat, eine andere Auffassung vertreten, der sich das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil angeschlossen hat; jedoch wird hierfür in erster Linie auf die bundesrechtliche Regelung Bezug genommen, die aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts diesbezüglich keine Rechtsgrundlage abgibt.
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