Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.10.1982 - 4 Re Miet 6/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters in einer Mietwohnung ; Ausstattung einer Mietwohnung mit Isolierverglasung und neuen Heizkörperventilen und daraus folgende Mieterhöhung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Modernisierungszuschlag; Mieterhöhung
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund - 120 C 348/81
- LG Dortmund, 04.06.1982 - 1 S 472/81
- OLG Hamm, 30.10.1982 - 4 Re Miet 6/82
Papierfundstellen
- NJW 1983, 289
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Münster, 03.09.1980 - 6 C 264/80
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.1982 - 4 REMiet 6/82
Ihn verpflichtet insbesondere auch nicht der Umstand, daß er die andere Möglichkeit hat, die Modernisierungskosten in das erst nach Abschluß der Baumaßnahmen eingeleitete Erhöhungsverfahren nach § 2 MHRG einzubringen, dies auch zu tun (gegen AG Münster in WuM 1981, 44 ).
- LG Berlin, 30.09.2015 - 65 S 240/15
Wohnraummietvertrag: Transparenzgebot bei Modernisierungserhöhung nach …
Unumstritten ist, dass eine kumulative Erhöhung der Miete aufgrund der Modernisierungsmaßnahme(n) - sowohl nach §§ 558ff. als auch nach §§ 559ff. BGB - ausgeschlossen ist (vgl. OLG Hamm, RE vom 30.10.1982 - 4 REMiet 6/82, in: NJW 1983, 289, zit. nach juris, m. w. N.). - BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 367/18
Wohnraummiete: Modernisierungszuschlag nach Erhöhung der Miete auf Grundlage der …
bb) Eine in der Instanzrechtsprechung und der mietrechtlichen Literatur verbreitete Meinung, der auch die Revision folgt, verneint allerdings die Zulässigkeit eines Vorgehens des Vermieters in umgekehrter Reihenfolge; danach soll dem Vermieter die Möglichkeit einer (weiteren) Erhöhung der Miete auf Grundlage der umlegbaren Modernisierungskosten (nach § 559 BGB [aF]) versperrt sein, wenn er zuvor eine Erhöhung der Miete nach § 558 BGB unter Heranziehung der ortsüblichen Vergleichsmiete für den modernisierten Wohnraum durchgesetzt hat (vgl. OLG Hamm, NJW 1983, 289, 290; NJW-RR 1993, 399; Börstinghaus, NZM 1999, 881, 885 [jeweils zum MHG]; LG Berlin…, Urteil vom 14. Juni 2011 - 63 S 454/10, juris Rn. 14;… Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. IV 408; Fleindl, NZM 2016, 65, 72;… Staudinger/V. Emmerich, aaO;… BeckOGK-BGB/Schindler, Stand 1. Juli 2020 § 559 Rn. 23;… BeckOK-BGB/Schüller, Stand 1. Mai 2020, § 559 Rn. 10;… MünchKommBGB/Artz, aaO;… Schmidt-Futterer/Börstinghaus, aaO Rn. 6;… Erman/Dickersbach, BGB, 15. Aufl., § 559 Rn. 5). - AG Frankfurt/Main, 05.01.1990 - 31 C 4029/89
Vereitelung einer gewillkürten Nutzungsmöglichkeit als Eigentumsverletzung; Zweck …
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- OLG Hamm, 30.12.1992 - 30 REMiet 2/91
Einbeziehung des Kostenaufwands für die Modernisierung einer preisfreien …
Der Rechtsentscheid des hiesigen, vormals für die Bescheidung von Rechtsentscheidsvorlagen zuständigen 4. Zivilsenats vom 30.10.1982 (NJW 1983, 289 = ZMR 1983, 102 ) verhält sich über die Zulässigkeit eines Nebeneinanders der Erhöhungsverfahren nach § 2 MHG einerseits und nach § 3 MHG andererseits; die Berechnung der Kappungsgrenze im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG wird dabei nicht angesprochen.Falls die Vergleichsmiete in dem gemäß § 2 MHG relevanten Zeitraum gestiegen ist, kann der Vermieter daneben in einem gesonderten Verfahren nach § 2 MHG Zustimmung des Mieters zur Mietzinserhöhung auf der Basis für vergleichbaren nicht modernisierten Wohnraum verlangen (OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 30.10.1982, aaO.).
- LG Berlin, 18.01.1999 - 61 S 1342/98
Zweifache Mieterhöhung möglich
Diese Ansicht ist allerdings unzutreffend.Sie ist weder durch die Rechtsentscheide des OLG Hamm vom 30.10.1982 (NJW 1983, 289) und vom 30.12.1992 (NJW-RR 1993, 399 = GE 1993, 155) gestützt noch aus sonstigen Gründen sachlich berechtigt. - OLG Hamm, 27.06.1990 - 30 REMiet 1/90
Berechnung der Ausgangsmiete; Berechnung der Kappungsgrenze; Wegfall der …
Ausreichend ist es, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß eine bestimmte Frage für die Zukunft Bedeutung erlangen kann (vgl. OLG Hamm (RE) vom 30.10.1982, RES § 3 , MHG Nr. 6 = NJW 1983, 289 ; OLG Karlsruhe (RE) vom 26.10.1982, RES § 564 b BGB Nr. 23 = NJW 1983, 579 ). - BayObLG, 09.07.1984 - REMiet 7/82 a) Die Beantwortung abstrakter Fragen - wie sie hier der Vorlagebeschluß stellt - ist nicht die Aufgabe des um einen Rechtsentscheid angegangenen Gerichts (vgl. OLG Hamm, NJW 1983, 289 /290).
- OLG Frankfurt, 03.07.1992 - 20 REMiet 2/91
Recht des Vermieters auf Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung auf der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Hamburg, 28.10.2010 - 44 C 113/10
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhung wegen einer …
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Erhöhungserklärungen zeitgleich abgegeben werden (vgl. OLG Hamm WuM 1983, 17 f.).