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   BGH, 18.04.1985 - VII ZR 309/84   

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https://dejure.org/1985,377
BGH, 18.04.1985 - VII ZR 309/84 (https://dejure.org/1985,377)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1985 - VII ZR 309/84 (https://dejure.org/1985,377)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1985 - VII ZR 309/84 (https://dejure.org/1985,377)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlgeleitete Überweisung - Wegfall der Bereicherung - Überweisung auf ein im Soll stehendes Konto des Gläubigers als Leistung im Sinne des Bereicherungsrechts - Fortbestehende Bereicherung durch teilweise Befreiung von einer Verbindlichkeit

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bereicherungsanspruch des Schuldners bei auf debitorisches Gläubigerkonto fehlgeleiteter Überweisung

  • rabüro.de

    Zum Bereicherungsanspruch bei Tilgung von Schulden des Empfängers durch fehlgeleitete Banküberweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1, § 818 Abs. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2700
  • NJW 1987, 2494
  • ZIP 1985, 857
  • MDR 1986, 311
  • WM 1985, 826
  • BB 1985, 1422
 
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Wird zitiert von ... (57)

  • OLG Köln, 28.01.2020 - 9 U 138/19

    Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung AXA für unwirksam erklärt

    Die Befreiung von einer Verbindlichkeit mit Hilfe des rechtsgrundlos Erlangten durch den Bereicherungsschuldner stellt eine fortbestehende Bereicherung dar, der Bereicherungsschuldner kann sich grundsätzlich nicht auf § 818 Abs. 3 BGB berufen (Palandt/Sprau a.a.O. § 818 Rn. 45, BGH NJW 1985, 2700).
  • OLG Köln, 22.09.2020 - 9 U 237/19

    Unzulässige Beitragserhöhung der DKV

    Die Befreiung von einer Verbindlichkeit mit Hilfe des rechtsgrundlos Erlangten durch den Bereicherungsschuldner stellt eine fortbestehende Bereicherung dar, der Bereicherungsschuldner kann sich grundsätzlich nicht auf § 818 Abs. 3 BGB berufen (Palandt/Sprau a.a.O. § 818 Rdnr.45, BGH NJW 1985, 2700).
  • BGH, 27.10.2016 - IX ZR 160/14

    Insolvenzanfechtung wegen unentgeltlicher Leistung: Berufung auf Entreicherung

    Verwendet der Empfänger die Mittel dazu, sich von einer Verbindlichkeit zu befreien, besteht die Bereicherung - wie das Berufungsgericht letztlich nicht in Frage stellt - grundsätzlich fort (BGH, Urteil vom 18. April 1985 - VII ZR 309/84, NJW 1985, 2700 unter 3.; vom 8. Dezember 1995 - LwZR 1/95, ZIP 1996, 336, 337 mwN).
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