Rechtsprechung
BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 9/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Verzinsung des Wohnvorteils
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nachehelicher Unterhalt - Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung - Ausfall von Nutzungen infolge des Auszugs der Ehegattin aus dem zuvor gemeinsam bewohnten Haus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1577
Berücksichtigung von Zinsen aus im Zugewinnausgleich erlangten Kapitalbeträgen bei der Unterhaltsbemessung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1342
- MDR 1986, 567
- FamRZ 1986, 437
Wird zitiert von ... (28)
- BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts
Soweit in den monatlichen Raten von 710, 42 DM Zins- und Tilgungsleistungen für den Erwerb des Miteigentumsanteils der Klägerin durch den Beklagten enthalten sind, mindern die Zahlungen für den Zinsaufwand den anrechenbaren Wohnvorteil des Beklagten (…vgl. Senatsurteil vom 22. Oktober 1997 aaO S. 88), zumal die Klägerin ihrerseits Zinserträge aus dem erhaltenen Betrag von 85.000 DM erzielen konnte (vgl. Senatsurteile vom 29. Januar 1986 - IVb ZR 9/85 = FamRZ 1986, 437, 439;… vom 22. Oktober 1997 aaO S. 88, 89).Die Schuldraten für den Kreditanteil zur Finanzierung des Zugewinnausgleichs - über den Anteil für den Erwerb des Miteigentumsanteils an dem Eigenheim hinaus - mindern mangels Bezuges zu dem Haus den Wohnvorteil des Beklagten nicht; sie sind auch nicht als sonstige unterhaltserhebliche Belastungen anzuerkennen (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1986 aaO S. 439 a.E.; OLG Hamm FamRZ 1985, 483 f.).
- BGH, 29.03.1995 - XII ZR 45/94
Berücksichtigung und Bewertung des Wohnvorteils
Die Revision geht zwar zutreffend davon aus, daß Zinserträge, die der Unterhaltsbedürftige aus einem im Wege der Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehegatten erlangten Kapitalvermögens zieht oder in zumutbarer Weise erzielen könnte, seine Bedürftigkeit mindern (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 = FamRZ 1985, 354, 356; vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 59/83 = FamRZ 1985, 357, 359; vom 29. Januar 1986 - IVb ZR 9/85 = FamRZ 1986, 437, 439). - BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts
Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, ist deren Wert den Einkünften hinzuzurechnen, soweit er die Belastungen übersteigt, die durch allgemeine Grundstücksunkosten und -lasten sowie gegebenenfalls durch Zins- und Tilgungsverpflichtungen entstehen (Senatsurteile vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 82/84 - FamRZ 1986, 434 m.w.N.; vom 29. Januar 1986 - IVb ZR 9/85 - FamRZ 1986, 437, 438).Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 29. Januar 1986 aaO, in dem es um nachehelichen Unterhalt ging, hervorgehoben, daß der Ausfall eines Teiles der Nutzung in solchen Fällen auf der Trennung der Eheleute beruhe, deren Auswirkungen auf die ehelichen Lebensverhältnisse ebensowenig Einfluß hätten wie sonstige trennungsbedingte Mehrkosten der Lebensführung.
- OLG Celle, 11.04.2007 - 15 UF 221/06
Nachehelichenunterhalt: Berücksichtigungsfähigkeit des Unterhalts für ein nach …
Zwar stellen Zinseinkünfte aus Vermögen, das im Wege des Zugewinnausgleichs erworben wurde, grundsätzlich nicht prägende Einkünfte dar, weil sie allein auf der Trennung beruhen (vgl. BGH FamRZ 1986, 437, 439). - OLG Düsseldorf, 05.08.1993 - 6 UF 148/92 Jedoch ist vorab das Einkommen aus Berufstätigkeit sowohl beim Unterhaltspflichtigen (vgl. BGH, FamRZ 1989, 842, 843) als auch beim Unterhaltsberechtigten (vgl. BGH, FamRZ 1986, 437, 439) um den Erwerbstätigenbonus zu kürzen, der nach der Düsseldorfer Tabelle regelmäßig in Höhe von 1/7 anzusetzen ist.
- BGH, 22.10.1997 - XII ZR 12/96
Berücksichtigung von Wohnvorteilen bei der Berechnung des Unterhalts
Der Senat hat es bereits abgelehnt, Zinsen, die der unterhaltsbedürftige, geschiedene Ehegatte aus einem im Wege des Zugewinnausgleichs erlangten Kapitalvermögen zieht oder ziehen könnte, pauschal aufzurechnen gegen seinen Anteil an den wirtschaftlichen Vorteilen, die während der Ehe den Ehegatten aus dem entsprechenden Vermögen zugeflossen sind und die ehelichen Lebensverhältnisse mitgeprägt haben (Senatsurteil vom 28. Januar 1986 IVb ZR 9/85 FamRZ 1986, 437, 438 f.). - BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 68/87
Umfang des Trennungsunterhaltes nach Scheidung der Ehe - Mitberücksichtigung der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats werden die ehelichen Lebensverhältnisse nicht nur durch Erwerbseinkünfte geprägt, sondern ebenso durch Kapital- und andere Vermögenserträge sowie sonstige wirtschaftliche Nutzungen, soweit diese den Eheleuten während des Zusammenlebens zur Verfügung gestanden haben (Senatsurteilevom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 = FamRZ 1985, 354, 356;vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 82/84 = FamRZ 1986, 434;vom 29. Januar 1986 - IVb ZR 9/85 = FamRZ 1986, 437, 438). - BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 39/87
Vermögenserträge aus der Anlage von Schmerzensgeld als Einkommen des …
Zu den Einkünften rechnen auch Nutzungen einer Sache oder eines Rechts und damit auch die Gebrauchsvorteile (§ 100 BGB) des Wohnens im eigenen Hause (Senatsurteilevom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 82/84 - FamRZ 1986, 434 undvom 29. Januar 1986 - IVb ZR 9/85 - FamRZ 1986, 437, 438) oder - wie hier - kraft dinglichen Wohnrechts. - OLG Hamm, 14.07.2005 - 3 UF 10/04
Kriterien für die Bestimmung einer angemessenen Höhe des …
Vor der Änderung der Rechtsprechung des BGH zur sogenannten Anrechnungsmethode galt im Grundsatz, dass Zinsen aus einem im Wege des Zugewinnausgleichs erworbenen Kapitalvermögens nicht als prägend anzusehen sind (BGH FamRZ 1986, S. 437, 439). - BGH, 28.11.1990 - XII ZR 26/90
Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung nach Änderung der Gesetzeslage
Bei der Beurteilung, in welchem Umfang der Bedarf der Beklagten durch ihr eigenes Nettoeinkommen gedeckt wird, muß berücksichtigt werden, daß auch ihr ein Bonus für Erwerbstätigkeit zukommt (Senatsurteil vom 26. Januar 1986 - IVb ZR 9/85 - FamRZ 1986, 473, 439; seither std. Rspr.). - BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 82/85
Unterhaltsanspruch des arbeitsuchenden Ehegatten
- BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 16/85
Minderung der Bedürftigkeit durch Erträge aus einer Vermögensumschichtung
- OLG Karlsruhe, 18.03.1993 - 2 UF 291/91
Unterhalt; Wohnwert; Miteigentum; Haus; Grundstück; Anrechnung
- OLG Celle, 12.11.1991 - 18 UF 87/91
Anrechnung eines fiktiven Erwerbseinkommens des Unterhaltsberechtigten bei …
- BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 64/86
Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung gewährten Erwerbsunfähigkeitsrente; …
- OLG Celle, 11.01.1994 - 18 UF 122/93
Ablehnung steuerlicher Zusammenveranlagung als Verletzung schwerwiegender …
- BGH, 23.12.1987 - IVb ZR 108/86
Trennungsunterhalt bei vorübergehender Einkunftslosigkeit des …
- OLG Celle, 15.10.1991 - 18 UF 51/97
Anrechnung eines fiktiven Erwerbseinkommens; Wohnwert des "Eigenbewohnten Hauses" …
- OLG München, 12.10.1999 - 4 UF 57/99
Berücksichtigung von Aufwendungen auf ein Grundstück beim Zugewinnausgleich; …
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2000 - 4 S 2659/98
Versorgungsausgleich - Kürzung der Versorgung - Härteregelung
- OLG Bamberg, 05.03.1992 - 2 UF 93/91
Fiktive Zinserträge bei Bemessung des nachehelichen Unterhalts
- OLG Zweibrücken, 27.11.1991 - 2 UF 115/91
Unrentable selbstständige Tätigkeit eines Unterhaltspflichtigen
- OLG Koblenz, 19.12.1989 - 11 UF 321/89
Frage der Angemessenheit der Erwerbstätigkeit einer 50jährigen Ehefrau
- OLG Karlsruhe, 19.11.1987 - 2 UF 12/87
Rechtshängigkeit; Unterhalt; Einkommen; Absetzen; Prozeßkostenhilfe
- OLG München, 19.04.1993 - 12 WF 680/93
Vorsorgeunterhalt; Titulierte einstweilige Anordnung; Getrenntlebendenunterhalt; …
- OLG Karlsruhe, 26.11.1987 - 2 UF 162/85
Unterhalt; Steuerklasse; Halbteilungsgrundsatz
- OLG Koblenz, 04.11.1986 - 11 UF 133/86
Anspruch auf höheren Aufstockungsunterhalt nach Ehescheidung; Anwendung der …
- OLG München, 16.11.1999 - 4 UF 200/99