Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 15.12.1986

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 56.84   

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https://dejure.org/1987,1389
BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 56.84 (https://dejure.org/1987,1389)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1987 - 2 C 56.84 (https://dejure.org/1987,1389)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1987 - 2 C 56.84 (https://dejure.org/1987,1389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Weiterführung - Personalakten - Referendar - Rechtsanwalt - Laufende Akten - Landgericht - Anwaltliche Zulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 79; BRAO § 58

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 351
  • NJW 1987, 1657
  • NVwZ 1987, 700 (Ls.)
  • DVBl 1987, 737
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 56.84
    Eine Verwendung für dienstrechtliche Zwecke in bezug auf die anwaltliche Berufsausübung der Klägerin, die durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnet ist (vgl. BVerfGE 50, 16 und 63, 266 ), ist nicht gegeben.
  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Pflicht zur Amtshilfe

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 56.84
    Nur für den Fall, daß aufgrund einer Bewerbung eines Assessors eine Übernahme in ein Beamten- oder ein sonstiges Dienstverhältnis erfolgt, sind Referendar-Personalakten unter Einbeziehung der Bewerbungsunterlagen als Personalakten des Beamten weiterzuführen (vgl. BVerwGE 50, 301 ).
  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 51.84

    Verletzung der Fürsorgepflicht - Dienstherr - Beschäftigtenkreis - Personalakten

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 56.84
    Dies ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten, die sich auch auf die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses erstreckt (§ 85 LBG NW), und zwar mit Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht des Beamten (vgl. Urteil vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 51.84 - ).
  • BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 40.88

    Beamtenrecht - Gewerkschaftliche Betätigung - Urlaubsanspruch

    Zwar kann die Klägerin die für die Teilnahme an der Gewerkschaftsveranstaltung beantragte Dienstbefreiung nachträglich nicht mehr in Anspruch nehmen, wohl aber die Rechtswirkung des ihr vom Beklagten statt dessen bewilligten Erholungsurlaubs beseitigen (vgl. Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - ZBR 1987, 277> und BVerwGE 79, 336 ).
  • BVerwG, 14.10.1987 - 2 B 93.87

    Anforderungen an die Beschwerde des Vertreters des öffentlichen Interesses beim

    Diese Frage ist schon nach dem klaren Wortlaut und Sinn des Art. 73 Nr. 8 GG eindeutig zu verneinen, was der beschließende Senat durch seine vom Berufungsgericht angeführten Urteile vom 30. Januar 1986 - BVerwG 2 C 24.84 - (Buchholz 232 § 89 Nr. 15 = ZBR 1987, 12) und vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - (Buchholz 232.4 § 7 Nr. 1 = DVBl. 1987, 737) bestätigt hat.
  • OVG Sachsen, 23.09.2010 - 2 B 285/10

    Sonderurlaub, Gewerkschaft, Delegiertentag, Vorstand

    Er kann zwar den Sonderurlaub nicht mehr antreten, wohl aber auf diese Weise die Rechtswirkungen des Erholungsurlaubs oder des Arbeitszeitausgleichs beseitigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.1987, ZBR 1987, 277).
  • BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 47/96

    Antrag eines ehemaligen Beamten auf erneute Zulassung zur Rechtsanwaltschaft -

    Der Antragsgegner kann im Zulassungsverfahren die über den Antragsteller geführten Personalakten mit Rücksicht auf dessen Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" nicht etwa ohne dessen Einverständnis auf der Grundlage des § 36 a Abs. 3 Satz 1 BRAO beiziehen (vgl. BGHZ 94, 364, 370; BVerwG NJW 1987, 1657).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 1 WB 45.89

    Staatspolitische Bildungsveranstaltung - Sonderurlaub

    Die Beurteilung der Frage, ob ein "besonders begründeter Fall" für die Gewährung von mehr als drei und bis zu sechs Tagen Sonderurlaub vorliegt, unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung in vollem Umfang (BVerwG ZBR 1987, 277).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.09.1990 - 5 M 28/90

    Dienstherr; Auskunftserteilungsverbot; Disziplinarverfahren; Beamter;

    Hierzu gehören die Vorschrift über die Nichtöffentlichkeit der Hauptverhandlung im Disziplinarverfahren (vgl. Claussen-Janzen, BDO, 6. Aufl., § 73 Rdnr. 2; OLG Hamm, NJW 1971, 468), die Vorschriften des Beamtenrechts über die Geheimhaltung von Personalakten (vgl. BVerwGE 75, 351 = NJW 1987, 1657 = NVwZ 1987, 700 L), über die dienstliche Schweigepflicht der mit der Bearbeitung von Personalien befaßten Bediensteten (vgl. BVerwGE 75, 17 = NJW 1987, 1214), ferner die verfassungsrechtlichen Vorschriften über die einschlägigen Grundrechte, die ihrerseits wiederum eine gesetzliche Ausprägung - wie etwa hier durch das Landespressegesetz - erhalten haben können.
  • AGH Niedersachsen, 09.08.1996 - AGH 10/96

    Zulassung zur Anwaltschaft; Mitwirkung im Zulassungsverfahren

    weitergegeben werden (BVerwG, NJW 1987, 1657).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.1986 - 1 WB 111.86   

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https://dejure.org/1986,1796
BVerwG, 15.12.1986 - 1 WB 111.86 (https://dejure.org/1986,1796)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1986 - 1 WB 111.86 (https://dejure.org/1986,1796)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1986 - 1 WB 111.86 (https://dejure.org/1986,1796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertretungsbefugnis - Prozessbevollmächtigter - Hauptsacheverfahren - Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 271
  • NJW 1987, 1657
  • NVwZ 1987, 677 (Ls.)
  • Rpfleger 1987, 172
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.02.1986 - 2 WD 33.85

    Verletzung der Meldepflicht - Abweichung vom Flugauftrag - Flugauftragerteilender

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1986 - 1 WB 111.86
    Er hat in Kenntnis der in dem Schreiben des Vorsitzenden des 2. Wehrdienstsenats vom 21. November 1985 - 2 WD 33/85 - an ... Dr. St. dargelegten Auffassung des 2. Wehrdienstsenats, wonach von einem Gewohnheitsrecht zugunsten der Rechtslehrer an deutschen Hochschulen, die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig zu betreiben, auszugehen ist - eine Auffassung, die auch dem Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juli 1986 (Nr. 9 C 85 A. 2911) zugrunde liegt -, keine Veranlassung gesehen, den im übrigen postulationsfähigen Bevollmächtigten (§ 84 Abs. 2 Satz 2 WDO i.V.m. § 7 DRiG) durch Beschluß vom Verfahren auszuschließen.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 92/22
    Letzteres gilt umso mehr, als das Verwaltungsgericht mit seiner Entscheidung auf der Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt (siehe BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1986 - 1 WB 111.86, BVerwGE 83, 271 = juris, Leitsatz und Rn. 15 f.; siehe ferner die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 3 So 38/06, NVwZ 2006, 1301 = juris, Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2024 - 2 E 508/23
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1986 - 1 WB 111.86 -, BVerwGE 83, 271 = juris Rn. 15 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 3 So 38/06 -, NVwZ 2006, 1301 = juris Rn. 11.

    Abgesehen davon, dass der Prozessbevollmächtigte des Beklagten im Kostenfestsetzungsverfahren neuerlich seine Bevollmächtigung versichert und elektronisch eine Kopie einer Vollmacht vom 5. April 2023 vorgelegt hat, die Zweifel an einer wirksamen Bevollmächtigung für das Kostenfestsetzungsverfahren nicht aufkommen lässt, treffen die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts aus seinem Beschluss vom 15. Dezember 1996 - 1 WB 111.86 -, juris Rn. 15 f. nach wie vor auch die vorliegende Verfahrenskonstellation:.

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge;

    Auch hat das Sozialgericht - wohl vor dem Hintergrund, dass eine im Hauptsacheverfahren erteilte Vollmacht im nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich fortwirkt (vgl. Gutzler, in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 197 Rn. 10; Jeromin/Praml, in: Gärditz, VwGO, § 164 Rn. 5; Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 164 Rn. 8; BVerfGE 81, 123, 127 f; BVerwG NJW 1987, 1657) - angenommen, der Kostenfestsetzungsantrag vom 1. November 2012 sei von der Beschwerdeführerin, vertreten durch ihren Bevollmächtigten, gestellt worden.
  • KG, 12.04.2021 - 19 W 1008/20

    Vollmacht zum Kostenfestsetzungsantrag bei Veränderungen im Anwaltsbüro

    Lag dem Hauptsachegericht mithin der Sachverhalt zu einem behaupteten Mangel der Vollmacht bereits vor und hat das Prozessgericht im Hauptsacheverfahren dennoch die Vertretungsbefugnis nicht verneint, gilt die Vertretungsbefugnis als für alle diesen Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen als bejaht und kann im Kostenfestsetzungsverfahren als bloßem Annex zum Hauptsacheverfahren nicht mehr in Frage gestellt werden (BVerwG, Beschluss v. 15.12.1986, 1 WB 111/86).
  • VGH Bayern, 30.07.1986 - 9 C 85 A.2911
    Im Ergebnis ebenso Bundesverwaltungsgericht (Ä 1 WB 111/86 Ä v. 15.12.86, in Rpfleger 1987 Heft 4 S. 172 ).
  • VG München, 17.02.2010 - M 15 K9 10.656

    Anhörungsrüge gegen gerichtlichen Beschluss nach Erinnerung gegen

    Die im zugrunde liegenden Prozess erteilte Vollmacht erstreckt sich dabei im Zweifel auch auf das Kostenfestsetzungsverfahren (BVerwGE 83, 271).
  • LG Konstanz, 22.08.2007 - 62 T 121/07

    Zinsen im Kostenfestsetzungsverfahren

    c.) Das Vorliegen einer Vollmacht zur Bestellung eines Rechtsanwalts ist schon im Hauptverfahren (von Amts wegen) zu prüfen, sie ist im Festsetzungsverfahren als einem vereinfachten Verfahren mit eingeschränkter Prüfungskompetenz nicht mehr zu klären (LG Darmstadt ZMR 2006, 397 unter Hinweis auf Zöller, aaO, § 104 Rn 21 Stichwort "Vollmacht"; BVerwGE 83, 271 ).
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