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   OLG Düsseldorf, 01.07.1987 - 15 U 49/87   

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OLG Düsseldorf, 01.07.1987 - 15 U 49/87 (https://dejure.org/1987,3957)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.1987 - 15 U 49/87 (https://dejure.org/1987,3957)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 1987 - 15 U 49/87 (https://dejure.org/1987,3957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2522
  • VersR 1988, 391
  • afp 1987, 626
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auch in Rechtsprechung und Literatur wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass das Äußerungsprivileg bei solchen Fallgestaltungen nur unter besonderen Umständen nicht in Betracht komme insbesondere dann, wenn ein Bezug der den Dritten betreffenden Äußerungen zum Ausgangsrechtsstreit nicht erkennbar ist, diese auf der Hand liegend falsch sind oder eine unzulässige Schmähung darstellen (vgl. OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 322, 323; OLG Düsseldorf, NJW 1987, 2522; OLG Hamburg, MDR 1972, 1033; 1984, 940; ZUM 1996, 792, 797; OLG Hamm, NJW 1992, 1329, 1330; Helle, GRUR 1982, 207, 214; ders., NJW 1987, 233; Kiethe, MDR 2007, 625, 629 f.; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 10 Rn. 30).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2024 - 4 U 129/23

    Berufung des Verfügungsbeklagten gegen einen Anspruch auf Unterlassung von

    Die Parteien sollen wegen des Gebots der Rechtsstaatlichkeit und im Interesse einer ungehinderten Rechtsfindung vielmehr im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens alles das vortragen können, was sie zur Verteidigung und Wahrung ihrer Rechte für erforderlich halten, auch wenn hierdurch die Ehre eines anderen beeinträchtigt wird (BGH BeckRS 2012, 6625 Rn. 7; BGH NJW 2005, 279 [280 f.]; BGH NJW 1995, 397; BGH MDR 1992, 942 f. - Kassenarzt; BGH JZ 1988, 304 f.; BGH NJW 1986, 2502 [2503]; BGH NJW 1977, 1681 [1682]; BGH NJW 1971, 284; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2522; KG BeckRS 2016, 20287 Rn. 10 - 11; Walter JZ 1986, 614 [615]).

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sich die Äußerung gegen eine Person richtet, die formell überhaupt nicht am Ausgangsverfahren beteiligt ist (OLG Düsseldorf NJW 1987, 2522; BGH MDR 1973, 304; BGH NJW 1986, 2502 [2503]).

  • OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Unterlassungsklage gegen ehrverletzende

    Nach bestimmter in der Rechtsprechung vertretener Ansicht (OLG Düsseldorf NJW 1987, 2522) sind auch Klagen dritter Personen unzulässig, wenn diese zwar an dem Prozess nicht unmittelbar beteiligt sind, aber sachlich in Beziehung zu dem Streitgegenstand des Rechtsstreits stehen.
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZB 63/03

    Entscheidung durch den Einzelrichter bei grundsätzlicher Bedeutung

    Diese Grundsätze greifen auch gegenüber Äußerungen in einem Prozeß ein, durch die Dritte, nicht am Verfahren Beteiligte betroffen werden (vgl. Senatsurteil vom 14. November 1972 - VI ZR 102/71 - MDR 1973, 304 m.w.N.; vgl. auch OLG Hamm NJW 1992, 1329 und OLG Düsseldorf NJW 1987, 2522).
  • OLG Köln, 05.10.1993 - 15 U 97/93
    Bei der einen Ausnahme handelt es sich darum, daß eine Partei in einem Prozeß leichtfertige Behauptungen aufstellt, deren Unhaltbarkeit ohne weiteres auf der Hand liegt, oder gar bewußt unwahre Behauptungen vortragen werden (siehe BVerfG NJW 1991, 29; BGH NJW 1971, 284 (285); BGH NJW 1962, 243 (244); für bewußt falsche Angaben ebenso OLG Düsseldorf NJW 1987, 2522).

    Die zweite Ausnahme, die in der Rechtsprechung erwogen wird und hier ebenfalls einschlägig ist, liegt vor, wenn die beeinträchtigende Äußerung mit dem Prozeßanliegen nichts zu tun hat, d.h. auch nicht erforderlich ist, und offensichtlich ohne jeden inneren Zusammenhang mit der Ausführung oder Verteidigung von Rechten steht, der sie dienen soll (siehe BVerfG NJW 1991, 29; BGH NJW 1971, 284 (285); ferner: BGH NJW 1987, 3138 (3139); OLG Düsseldorf NJW 1987, 2522; OLG Düsseldorf NJW 1974, 1250 (1251)).

  • OLG Celle, 25.05.2021 - 5 U 6/21

    Zivilrechtlicher Ehrenschutz einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

    In diesem Rahmen wird in der Instanzrechtsprechung ( OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Juli 1987 - 15 U 49/87 , NJW 1987, 2522, 2523) sowie der Literatur (Wenzel/Burkhardt, a. a. O., Kap. 10 Rn. 32) allerdings vertreten, dass jedenfalls allein das "leichtfertige" Aufstellen einer (unrichtigen) Tatsachenbehauptung nicht zum Verlust des Äußerungsprivilegs führen könne, nachdem der Gesetzgeber in Abweichung zur früheren Fassung der Strafvorschrift des § 164 StGB mittlerweile nicht mehr die "leichtfertig falsche" Verdächtigung unter Strafe stellt, sondern nur noch die vorsätzliche.
  • OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 2 U 61/01

    Einstweilige Verfügung: Unterlassungsanspruch eines Patienten gegen seinen Arzt

    Zudem wäre ein sachgerechtes Funktionieren der Rechtspflege nicht möglich, wenn Parteien oder Zeugen in einem anderen Rechtsstreit verurteilt werden könnten, Erklärungen zu widerrufen oder zu unterlassen, die sie in einem Rechtsstreit abgegeben haben (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1987, 2522 und 3268; OLG Hamm NJW 1992, 1329 ff.).
  • OLG Hamm, 30.09.1991 - 6 U 134/91

    Ehrenschutzklagen gegenüber kränkenden Äußerungen - Zulässigkeit

    Das gilt nicht nur für ehrkränkende Äußerungen gegenüber der anderen Partei, sondern auch für solche gegenüber Dritten (Helle, NJW 1987, 233 m.w.N.; BGH, DB 1973, 818; offengel. in NJW 1986, 2502; OLG Düsseldorf, NJW 1987, 2522).
  • AG Heidelberg, 19.11.1998 - 60 C 193/98

    Äußerungen im Rahmen eines anhängigen Rechtsstreites als nicht zulässiger

    Dies gilt auch dann, wenn die Äußerung sich gegen eine Person richtet, die formell nicht an dem Ausgangsverfahren beteiligt ist (OLG Düsseldorf, NJW 1987, 2522 f.).
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