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   BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 167/86-4/StB 18/87   

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BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 167/86-4/StB 18/87 (https://dejure.org/1987,4905)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1987 - 1 BJs 167/86-4/StB 18/87 (https://dejure.org/1987,4905)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1987 - 1 BJs 167/86-4/StB 18/87 (https://dejure.org/1987,4905)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 129 a Abs. 3
    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Terroristische Vereinigung - Unterstützen - Druckschrift

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1677
  • MDR 1987, 1039
  • NStZ 1987, 551
  • StV 1987, 473
  • StV 1987, 481
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 167/86
    Auf ihrer Grundlage könnte in dem Herstellen und Verteilen der Schrift auch ein an sich wirksames und für die terroristische Organisation "RAF" irgendwie vorteilhaftes Tun (vgl. BGHSt 20, 89, 90; 29, 99, 101; 32, 243, 244; 33, 16, 17), also eine Unterstützung dieser Vereinigung, gesehen werden.

    Sie würde aber nicht zutreffen, wenn mit ihr gesagt sein sollte, daß ein organisationsbezogenes (BGHSt 33, 16, 17, 18), die Verfolgung der konkreten politischen Bestrebungen einer solchen Vereinigung förderliches Verhalten dann aus dem Bereich des beachtlichen Unterstützens dieser Vereinigung ausscheide, wenn nicht zugleich die Begehung der von der Vereinigung bezweckten Straftaten befürwortet, propagiert oder sonst gefördert wird.

    Der Beschluß hebt, im Anschluß an die Entscheidung BGHSt 33, 16, 18 (vgl. auch BGH NStZ 1985, 263 ), darauf ab, daß beim Verbreiten von Texten ein Unterstützen einer terroristischen Vereinigung oder ein Werben für sie nur angenommen werden kann, wenn die eine Unterstützung der Organisation, ihrer Bestrebungen oder ihrer Tätigkeit bezweckende Zielrichtung eindeutig erkennbar ist.

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 167/86
    Auf ihrer Grundlage könnte in dem Herstellen und Verteilen der Schrift auch ein an sich wirksames und für die terroristische Organisation "RAF" irgendwie vorteilhaftes Tun (vgl. BGHSt 20, 89, 90; 29, 99, 101; 32, 243, 244; 33, 16, 17), also eine Unterstützung dieser Vereinigung, gesehen werden.

    Darin könnte, auch ohne den Nachweis eines messbaren Nutzens (vgl. BGHSt 29, 99, 101; 32, 243, 244), ein Unterstützen der Vereinigung gesehen werden.

  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83

    Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder -

    Auszug aus BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 167/86
    Auf ihrer Grundlage könnte in dem Herstellen und Verteilen der Schrift auch ein an sich wirksames und für die terroristische Organisation "RAF" irgendwie vorteilhaftes Tun (vgl. BGHSt 20, 89, 90; 29, 99, 101; 32, 243, 244; 33, 16, 17), also eine Unterstützung dieser Vereinigung, gesehen werden.

    Darin könnte, auch ohne den Nachweis eines messbaren Nutzens (vgl. BGHSt 29, 99, 101; 32, 243, 244), ein Unterstützen der Vereinigung gesehen werden.

  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

    Dementsprechend hat der Senat unter der Geltung des alten Rechts etwa die Verbreitung einer Schrift, in der vergangene und zukünftige terroristische Aktivitäten der "Rote Armee Fraktion" zustimmend dargestellt und kommentiert wurden, als Unterstützung dieser terroristischen Vereinigung bewertet, weil hierdurch deren Stellung in der Gesellschaft günstig beeinflusst, ihre Aktionsmöglichkeiten und eventuell ihr Rekrutierungsfeld erweitert und damit insgesamt ihr Gefährdungspotential gestärkt werden könnte (BGH NJW 1988, 1677 f. = BGHR StGB § 129a Abs. 3 Unterstützen 1).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es ebenso wenig an (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - NJW 1988, 1677 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243, ) wie - unter Berücksichtigung des präventiven, der Gefahrenabwehr dienenden Zwecks des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG - auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (vgl. auch die Begründung zu Art. 11 Nr. 3 des Gesetzentwurfs in BTDrucks 14/7386 , S. 54:.
  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929

    Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der

    Es könne weiterhin der ursprünglich im Beschluss des BGH vom 24.8.1987 - 1 BJs 167/86-4 StB 18/87 - definierte Unterstützungsbegriff herangezogen werden.

    45 (3) Von einer " Befürwortung " der Begehung terroristischer Taten kann gesprochen werden, wenn Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange öffentlich unterstützt, gebilligt oder hervorzurufen bezweckt wird (vgl. Discher in: GK-AufenthG, Stand: Januar 2007, § 54 RdNr. 480), um gezielt Mitglieder oder Unterstützer für eine konkrete terroristische Vereinigung zu gewinnen (vgl. BGH, B. v. 16.5.2007 - AK 6/07 u. StB 3/07 -, NJW 2007, 2782 [2783] unter ausdrückl. Aufgabe von BGH, B. v. 24.8.1987 - 1 BJs 167/86-4 StB 18/87 -, NJW 1988, 1677).

  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252

    Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer

    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es ebenso wenig an (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - NJW 1988, 1677 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243, ) wie - unter Berücksichtigung des präventiven, der Gefahrenabwehr dienenden Zwecks des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG - auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (vgl. auch die Begründung zu Art. 11 Nr. 3 des Gesetzentwurfs in BTDrucks 14/7386 , S. 54: "Dabei muss die von einem Ausländer ausgehende Gefahr entweder gegenwärtig bestehen oder für die Zukunft zu erwarten sein, abgeschlossene Sachverhalte aus der Vergangenheit ohne gegenwärtige oder künftige Relevanz bleiben außer Betracht.").
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    In den bisher im Verfahren ergangenen Beschlüssen des Ermittlungsrichters und auch in der Anklageschrift (im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen) wurde insoweit maßgeblich auf zwei zu § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VereinsG ergangene Entscheidungen des BGH (Urt. v. 09.04.1997 - 3 StR 387/96 = NStZ 1997, 393; Urt. v. 09.04.1997 - 3 StR 584/96 = NStZ-RR 1997, 282) abgestellt, die ihrerseits die zu den §§ 129, 129a StGB entwickelten Grundsätze (etwa BGH, Beschl. v. 24.08.1987 - 1 BJs 167/86 - 4 StB 18/87 = NJW 1988, 1677 - mittlerweile aufgrund geänderter Gesetzeslage ausdrücklich aufgegeben durch BGH, Beschl. v. 16.05.2007 - AK 6/07, StB 3/07 = NJW 2007, 2782 f.) übertragen haben.
  • VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713

    Niederlassungserlaubnis; 7-jähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; Anrechnung

    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es ebenso wenig an (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - NJW 1988, 1677 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243, ) wie - unter Berücksichtigung des präventiven, der Gefahrenabwehr dienenden Zwecks des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG - auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (vgl. auch die Begründung zu Art. 11 Nr. 3 des Gesetzentwurfs in BTDrucks 14/7386 , S. 54: "Dabei muss die von einem Ausländer ausgehende Gefahr entweder gegenwärtig bestehen oder für die Zukunft zu erwarten sein, abgeschlossene Sachverhalte aus der Vergangenheit ohne gegenwärtige oder künftige Relevanz bleiben außer Betracht.").
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10

    Ausweisung und Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betr. einen

    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es ebenso wenig an (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - NJW 1988, 1677 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243, ) wie - unter Berücksichtigung des präventiven, der Gefahrenabwehr dienenden Zwecks des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG - auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (vgl. auch die Begründung zu Art. 11 Nr. 3 des Gesetzentwurfs in BTDrucks 14/7386 , S. 54: "Dabei muss die von einem Ausländer ausgehende Gefahr entweder gegenwärtig bestehen oder für die Zukunft zu erwarten sein, abgeschlossene Sachverhalte aus der Vergangenheit ohne gegenwärtige oder künftige Relevanz bleiben außer Betracht.").
  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von

    Sie kann durch die entsprechende Übernahme der Grundsätze erreicht werden, die in der Rechtsprechung zur selben Frage bei der Anwendung der §§ 129, 129 a StGB entwickelt worden sind (BGHSt 33, 16, 18 f.; BGHR StGB § 129 a III Werben 3 - insoweit in BGHSt 36, 363 nicht abgedruckt -, Werben 5 und Unterstützen 1; BGH NJW 1988, 1677/1678, NJW 1988, 1679; BGH NStZ 1988, 263; OLG Schleswig NJW 1988, 352/353; KG StV 1990, 210/211).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2011 - 11 S 308/11

    Zu Unterstützungshandlungen terroristischer Vereinigungen - hier: Libanesische

    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es ebenso wenig an (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - NJW 1988, 1677 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243, ) wie - unter Berücksichtigung des präventiven, der Gefahrenabwehr dienenden Zwecks des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG - auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (vgl. auch die Begründung zu Art. 11 Nr. 3 des Gesetzentwurfs in BTDrucks 14/7386 , S. 54: Dabei muss die von einem Ausländer ausgehende Gefahr entweder gegenwärtig bestehen oder für die Zukunft zu erwarten sein, abgeschlossene Sachverhalte aus der Vergangenheit ohne gegenwärtige oder künftige Relevanz bleiben außer Betracht).
  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88

    Einziehung einer Zeitschrift wegen fahrlässiger Veröffentlichung nach dem

    Ergibt sich aber, wie hier, das Unterstützen aus dem geistigen Gehalt der Schrift selbst und sind, wie das angefochtene Urteil hier feststellt, die ihren terroristischen Charakter ausmachenden Ziele und Methoden der in der Schrift genannten "Revolutionären Zellen" allgemeinkundig (UA S. 17), dann jedenfalls ist ihre - vom Bayerischen Obersten Landesgericht festgestellte - Bedeutung auch für den Durchschnittsleser eindeutig erkennbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. August 1987 - StB 18/87 und StB 20/87 -, MDR 1987, 1039 und 1040).
  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 6 K 853/18

    Anforderungen an den Nachweis der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

  • VG Berlin, 21.07.2009 - 22 A 222.08

    Antrag auf Aufenthaltserlaubnisse nach der Altfallregelung für langfristig

  • BGH, 29.05.1989 - StB 14/89
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