Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88   

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BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88 (https://dejure.org/1989,514)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1989 - 4 C 40.88 (https://dejure.org/1989,514)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1989 - 4 C 40.88 (https://dejure.org/1989,514)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Straßenverkehrsbehörde - Zufahrten - Gemeingebrauch - Sondernutzung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Ermächtigung der Straßenbaubehörde, Zufahrten oder Zugänge zu ändern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFernStrG § 7 Abs. 2, § 8 a Abs. 6 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 185
  • NJW 1990, 1194 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 259
  • NZV 1990, 44
  • DVBl 1989, 1063
  • DÖV 1989, 1037
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88
    Es widerspricht der Einheit der Rechtsordnung, eine Erlaubnis zu erteilen, die einen Zustand begründet, der nach anderen gesetzlichen Regelungen rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 [BVerwG 04.07.1986 - 4 C 31/84]).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 54.83

    Unselbständige Gehwege - Fernstraße - Anlieger - Mehrkosten - Erneute Zufahrt -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88
    Eine Zufahrt innerhalb der Ortsdurchfahrt von Bundesstraßen wird regelmäßig im Rahmen des grundsätzlich erlaubnisfreien Gemeingebrauchs zu beurteilen sein, wenn und soweit die Bundesstraße die anliegenden Grundstücke erschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 54 und 55.83 - BVerwGE 78, 79).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88
    Hierzu gehört beispielsweise die Prüfung, ob ein angegriffener Verwaltungsakt kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82]; Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 114.86 - ZfBR 1988, 287 = DVBl. 1988, 912).
  • BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88
    Das Berufungsgericht geht hiervon aus und verweist zur Begründung auf einen aus § 8 a Abs. 1 FStrG gezogenen Umkehrschluß (ähnlich BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 112.68 - Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8 = DÖV 1973, 238; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 73.78 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 17).
  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 114.86

    Begriff und erforderlichkeit einer "Sammelstraße"

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88
    Hierzu gehört beispielsweise die Prüfung, ob ein angegriffener Verwaltungsakt kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82]; Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 114.86 - ZfBR 1988, 287 = DVBl. 1988, 912).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 73.78

    Sondernutzungsgebühren - Bundesfernstraßen - Zufahrten - Zugänge - Außerhalb

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88
    Das Berufungsgericht geht hiervon aus und verweist zur Begründung auf einen aus § 8 a Abs. 1 FStrG gezogenen Umkehrschluß (ähnlich BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 112.68 - Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8 = DÖV 1973, 238; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 73.78 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 17).
  • BVerwG, 15.03.1968 - IV C 232.65

    Gemeingebrauch der Bundesfernstraßen - Möglichkeit einer Beschränkung des

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88
    Die Rechtsprechung hat zwar in Grenzen eine gewisse "Privilegierung" auf der Grundlage der früheren Rechtslage gebilligt (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 15. März 1968 - BVerwG 4 C 232.65 - DÖV 1968, 736; Beschluß vom 10. Dezember 1968 - BVerwG 4 B 214.68 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 9; Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG 4 B 97.70 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11, jeweils zu § 9 Abs. 2 und 3 FStrG).
  • BVerwG, 15.01.1971 - IV B 97.70

    Anbauverbot an Fernstraßen - Anwendbarkeit der Grundsätze des Bestandsschutzes

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88
    Die Rechtsprechung hat zwar in Grenzen eine gewisse "Privilegierung" auf der Grundlage der früheren Rechtslage gebilligt (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 15. März 1968 - BVerwG 4 C 232.65 - DÖV 1968, 736; Beschluß vom 10. Dezember 1968 - BVerwG 4 B 214.68 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 9; Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG 4 B 97.70 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11, jeweils zu § 9 Abs. 2 und 3 FStrG).
  • BVerwG, 10.12.1968 - IV B 214.68

    Anbau an Bundesfernstraßen - Hinnahme einer unwesentlichen Gefahrerhöhung durch

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88
    Die Rechtsprechung hat zwar in Grenzen eine gewisse "Privilegierung" auf der Grundlage der früheren Rechtslage gebilligt (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 15. März 1968 - BVerwG 4 C 232.65 - DÖV 1968, 736; Beschluß vom 10. Dezember 1968 - BVerwG 4 B 214.68 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 9; Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG 4 B 97.70 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11, jeweils zu § 9 Abs. 2 und 3 FStrG).
  • OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten

    Der Anwendung der Vorschrift steht auch nicht entgegen, dass es sich sowohl bei § 81b Alt. 2 StPO als auch bei § 7 Abs. 1 Nr. 2 HmbPolDVG um ermessenseröffnende Normen handelt, weil die Normen demselben Zweck, nämlich der Strafverfolgungsvorsorge, dienen und die Ermessenserwägungen der Beklagten auch die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach dieser Vorschrift tragen (vgl. zum Auswechseln einer Rechtsgrundlage bei Ermessensentscheidungen: BVerwG, Urt. v. 30.6.1989, 4 C 40/88, BVerwGE 82, 185, juris Rn. 20; OVG Magdeburg, Beschl. v. 29.12.1999, BS 2 73/99, juris Rn. 3; OVG Bautzen, Beschl. v. 16.6.2010, 4 B 57/10, juris Rn. 13; a. A. VGH München, Urt. v. 9.2.2004, 24 B 03.695, juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11

    Anlegen mehrerer Zufahrten von einem Grundstück zu einer Straße

    Aus diesem Normzusammenhang erschließt sich, dass auch § 20 Abs. 2 Satz 1 NStrG lediglich Zufahrten meint, die nach den Grundsätzen des Anliegergebrauchs zur Erschließung erforderlich sind und nicht weitere zusätzliche Zufahrten zu einem Grundstück, weil es sinnlos wäre, eine Sondernutzungserlaubnis für Zufahrten zu gewähren, die nach § 20 Absatz 7 NStrG wieder geschlossen werden müssten (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.1989 - 4 C 40.88 -, BVerwGE 82, 185 ff.; Wendrich, Niedersächsisches Straßengesetz, 4. Aufl. 2000, § 20 Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 1065/04

    Ist Nebenbestimmung nach ANBest-G eine Auflage?

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1989 - 4 C 40.88 -, Buchholz 407.4 § 8a FStrG Nr. 5.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89   

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https://dejure.org/1989,1417
OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89 (https://dejure.org/1989,1417)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.08.1989 - 7 A 9/89 (https://dejure.org/1989,1417)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. August 1989 - 7 A 9/89 (https://dejure.org/1989,1417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org

    1. Wird eine Fahrerlaubnis bei ihrer Neuerteilung mit Auflagen verbunden, die dem Betroffenen bestimmte Verpflichtungen zum Nachweis anhaltender Alkoholabstinenz auferlegen, so können diese Auflagen selbständig angefochten werden.
    2. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verwaltungsbehörde bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis dem Fahrerlaubnisinhaber Auflagen zum Nachweis anhaltender Alkoholabstinenz erteilen und seine Nachuntersuchung nach einer bestimmten Frist anordnen kann.

  • rechtsportal.de

    Einschränkung der Faherlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung; Fahrerlaubnis; Auflagen; Auflage; Anfechtbarkeit; Anfechtung; Alkohol

Verfahrensgang

  • VG Koblenz - 6 K 116/88
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1194
  • NVwZ 1990, 585 (Ls.)
  • NZV 1990, 327 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80

    Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89
    Da die in Rede stehenden Auflagen den Gegenstand der Begünstigung, nämlich die Fahrerlaubnis selbst, nicht berühren, insbesondere nicht beschränken oder abändern, sondern dem Kläger lediglich zusätzliche Verpflichtungen auferlegen, sind sie - anders als Bedingungen - grundsätzlich selbständig anfechtbar (vgl. BVerwGE 36, 145/154; 65, 139 ff.; BVerwG, DÖV 1974, S. 380/381).
  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 73.72

    Anfechtung der Auflage eines Bauscheins

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89
    Da die in Rede stehenden Auflagen den Gegenstand der Begünstigung, nämlich die Fahrerlaubnis selbst, nicht berühren, insbesondere nicht beschränken oder abändern, sondern dem Kläger lediglich zusätzliche Verpflichtungen auferlegen, sind sie - anders als Bedingungen - grundsätzlich selbständig anfechtbar (vgl. BVerwGE 36, 145/154; 65, 139 ff.; BVerwG, DÖV 1974, S. 380/381).
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 165.65

    Energieversorgung als originär staatliche Aufgabe - Verpflichtung einer Behörde

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89
    Da die in Rede stehenden Auflagen den Gegenstand der Begünstigung, nämlich die Fahrerlaubnis selbst, nicht berühren, insbesondere nicht beschränken oder abändern, sondern dem Kläger lediglich zusätzliche Verpflichtungen auferlegen, sind sie - anders als Bedingungen - grundsätzlich selbständig anfechtbar (vgl. BVerwGE 36, 145/154; 65, 139 ff.; BVerwG, DÖV 1974, S. 380/381).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16

    Auf Alkoholkonsum bezogene Auflage zur Fahrerlaubnis trotz beendeten

    Dass im Regelfall von der Fahrerlaubnisbehörde in Fällen des Alkoholmissbrauchs keine Auflagen erlassen werden dürfen, hindert diese danach nicht nur daran, dem Betroffenen ohne das Vorliegen atypischer Umstände regelmäßige ärztliche oder psychologische Nachweise des Fortbestehens der für die Fahreignung vorausgesetzten gefestigten Änderung des Trinkverhaltens (Nummer 8.2) aufzuerlegen (vgl. zu der in Ausnahmefällen für möglich gehaltenen Auferlegung der Beibringung regelmäßiger Laborwerte oder der Weiterführung therapeutischer Maßnahmen Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl., Nr. 3.11.2, S. 165; in diesem Sinne auch Senatsbeschluss vom 04.07.1996 - 10 S 975/95 - VBlBW 1996, 475; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.1989 - 7 A 9/89 - NJW 1990, 1194; BayVGH, Beschlüsse vom 30.06.2005 - 11 CS 05.888 - juris Rn. 23 ff. und vom 19.06.2006 - 11 C 06.103 - juris Rn. 22), sondern steht (jedenfalls für den auch hier vorliegenden Regelfall, vgl. unten B. II. 3.) auch der im vorliegenden Fall erlassenen Auflage einer Alkoholabstinenz entgegen (vgl. in diese Richtung auch BVerwG, Beschluss vom 18.10.2001 - 3 B 90.01 - juris).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91

    Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG

    Als Auflage gebilligt hat die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zB das Verlangen an einen beschäftigten Asylbewerber, monatliche Raten in bestimmter Höhe bis zu einer ebenfalls bestimmten Gesamtsumme auf ein Sparkonto zur Sicherung der Rückreisekosten einzuzahlen (BVerwGE 64, 285) sowie das Verlangen an einen Fahrerlaubnisinhaber, alle zwei Monate seine Leberfunktionswerte feststellen zu lassen und entsprechende Bescheinigung der Behörde zum Nachweis der Alkoholabstinenz vorzulegen (vgl OVG Koblenz NJW 1990, 1194).
  • VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08

    Bedingte Fahreignung trotz einmaligem Kokainkonsums

    Auf den Widerspruch des Antragstellers hin werden damit aber sehr wahrscheinlich die Entziehungsverfügung aufzuheben und die Fahrerlaubnis durch nachträgliche Auflagen gemäß § 46 Abs. 2 FeV betreffend die Durchführung weiterer verkehrstherapeutischer Sitzungen, weitere Drogenscreenings sowie schließlich ein abschließendes medizinisch-psychologisches Gutachten zwecks Frage nach Wiedererlangung der vollen Eignung zu ergänzen sein (zur Möglichkeit solcher Auflagen vgl.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.7.1996 - 10 S 975/95 - juris [Auflage der Vorlage von Laborwerten und abschließender medizinisch-psychologischer Nachuntersuchung]; OVG Koblenz, Urt. v. 29.8.1989 - 7 A 9/89 - NJW 1990, 1194 [Auflage, nach Abschluss der Gruppentherapie in einer psychosozialen Beratungsstelle regelmäßig wöchentlich an den Sitzungen einer Selbsthilfegruppe teilzunehmen, regelmäßig im Abstand von zwei Monaten Leberfunktionswerte feststellen zu lassen und der Behörde entsprechende Bescheinigungen im Abstand von zwei Monaten vorzulegen sowie schließlich sich einer Nachuntersuchung bei einer anerkannten Untersuchungsstelle zu unterziehen]; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 18.9.1989 - 19 B 2550/89 - juris [psychotherapeutische Nachschulungsmaßnahme]); ferner allgemein zur bedingten Fahreignung und der Anordnung geeigneter Nachschulungs-, Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen: Himmelreich/Janker/Karbach, a.a.O., Rdnr. 933 m. w. N.).

    Diese Nachuntersuchung nach einer bestimmten Frist hat neben der Funktion, die vollständige Wiedererlangung bzw. das Fortbestehen der Eignung nach Ablauf dieser Frist zu überprüfen, auch die Funktion, als zusätzliches Mittel "psychohygienischer" Führung die Rückfallwahrscheinlichkeit während der Zeit bis zur Nachuntersuchung weiter zu reduzieren (Stephan, DAR 1989, 125, 132; OVG Koblenz, Urt. v. 29.8.1989, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 10 S 975/95

    Erteilung der Fahrerlaubnis unter Beifügung einer selbständig anfechtbaren

    § 12 Abs. 2 StVZO ermächtigt die Verwaltungsbehörde, einem lediglich bedingt geeigneten Fahrerlaubnisbewerber die Fahrerlaubnis unter einer selbständig anfechtbaren, mit Zwangsmitteln erzwingbaren Auflage zu erteilen (wie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.8.1989, NJW 1990, 1194).

    In Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht und dem Regierungspräsidium geht auch der Senat davon aus, daß das Landratsamt die angefochtenen Auflagen auf der Grundlage des § 15c Abs. 1 in Verb. mit § 12 Abs. 2 StVZO als mit Zwangsmitteln (§ 19 LVwVG) erzwingbare hoheitliche Anordnungen und damit - der Rechtsnatur einer "Auflage" im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG entsprechend - als selbständig angreifbare Verwaltungsakte erlassen durfte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.8.1989, NJW 1990, 1194; Urteil des Senats vom 8.3.1982 - 10 S 2425/81 -, VBlBW 1982, 265; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot-Führerscheinentzug, Band 11, 7. Aufl., RdNr. 339).

  • VG Neustadt, 23.03.2017 - 3 L 287/17

    Zur Anfechtbarkeit der einer Fahrerlaubnis beigefügten Nebenbestimmung

    Wird eine Fahrerlaubnis mit Auflagen verbunden, durch die dem Begünstigten ein bestimmtes Tun vorgeschrieben wird, so ist dies keine bloße behördliche Verfahrenshandlung, sondern Teil der abschließenden Sachentscheidung, gegen die alle auch sonst gegen eine solche Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfe geltend gemacht werden können (OVG RP, Urteil vom 29. August 1989 - 7 A 9/89 -, NJW 1990, 1194, 1195; VGH BW, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 10 S 975/95 -, NZV 1997, 136).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 10 S 321/96

    Isolierte Anfechtung einer Nachuntersuchungsanordnung die im Rahmen des StVZO §

    Dies hat der Senat für Auflagen nach § 12 Abs. 2 StVZO, gerade auch für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Nachuntersuchung, im Anschluß an das OVG Rheinland-Pfalz (NJW 1990, 1194) bereits entschieden (Beschl v 04.07.1996 - 10 S 975/95 -, zur Veröffentlichung in VBlBW 1996 vorgesehen; vgl auch Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot und Führerscheinentzug, Bd 11, 7. Aufl, Rn 339).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1989 - 7 B II 3/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3493
OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1989 - 7 B II 3/89 (https://dejure.org/1989,3493)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.08.1989 - 7 B II 3/89 (https://dejure.org/1989,3493)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. August 1989 - 7 B II 3/89 (https://dejure.org/1989,3493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erörterungstermin zur Erörterung rechtzeitig erhobener Einwendungen gegen das Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb eines Kernkraftwerks in der Gemarkung Mülheim-Kärlich; Durchsuchung von Rechtsanwälten durch Abtasten ihrer Kleidung und Durchsicht der von ihnen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1194 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 1178
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.04.1978 - 2 BvR 202/78

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Durchsuchung von Besuchern

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1989 - 7 B II 3/89
    Macht der Staat die Ausübung des anwaltlichen Beratungs- und Vertretungsrechts, das auch bei einem atomrechtlichen Erörterungstermin besteht, von einer vorherigen Durchsuchung der Kleidung und der mitgeführten Aktenbehältnisse des Rechtsanwalts abhängig, so stellt dies einen Eingriff in die Berufsausübung dar, die gemäß Artikel 12 Abs. 1 Satz 2 GG i.V.m. § 3 Abs. 2 BRAO einer bundesgesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. BVerfGE 7, 377/405 f.; 48, 118/122).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.1987 - 7 C 1/87
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1989 - 7 B II 3/89
    Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Mai 1987 - 7 C 1/87 - (AS 21, 209/212) ausgeführt, es sei ausgeschlossen, für den Streit um bloße Verfahrensfragen im Rahmen des auf eine Genehmigung für ein Vorhaben nach § 7 AtG gerichteten Verwaltungsverfahrens einen anderen Rechtszug vorzusehen als für den umfassenderen Streit um die Rechtmäßigkeit dieser Genehmigung selbst.
  • BVerwG, 12.06.2007 - 7 VR 1.07

    Umweltinformation; Anspruch auf freien Zugang; Planfeststellungsverfahren;

    Zwar will danach § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO unter anderem verhindern, dass über bloße Verfahrensfragen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens in einem anderen Rechtszug entschieden wird als über den umfassenderen Streit um die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung selbst (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 30. August 1989 - 7 B II 3/89 - NVwZ 1989, 1178).
  • VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07

    Zustimmung zur Übertragung von Reststrommengenkontingenten

    Letzteres kann der Fall sein bei Rechtstreitigkeiten, die sich im Vorfeld der Genehmigung von in § 48 Abs. 1 VwGO genannten Vorhaben oder in Abwicklung eines abgeschlossenen Verfahrens nach § 48 Abs. 1 VwGO ergeben (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. August 1989 - 7 B II 9/83 -, NVwZ 1989, 1178, betreffend den Zutritt zu einem atomrechtlichen Erörterungstermin; OVG C-Stadt, Beschluss vom 13. Dezember 1990 - 2 A 9.90 - NVwZ 1991, 448, betreffend die Vollziehung eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses; Hess.VGH, Beschluss vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 -, NVwZ 1988, 75, betreffend die Anfechtungsklage gegen einen isolierten Kostenbescheid im Zusammenhang mit einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren, das schon vor Erlass des Kostenbescheides durch Rücknahme des Antrags seine Erledigung gefunden hatte).
  • BVerwG, 02.11.1990 - 9 B 121.90

    Verwaltungsverfahren: Voraussetzungen für die Annahme der Zurückweisung eines

    Das ist im Hinblick auf die Freiheit der Berufsausübung der Fall, wenn ein bevollmächtigter Rechtsanwalt in einem Verfahren, in dem eine Vertretung zulässig ist, zurückgewiesen oder ihm durch ein sonstiges Verhalten der Behörde die Teilnahme an einem Erörterungs- oder Anhörungstermin unmöglich gemacht oder ihm der Zugang dazu erschwert wird (vgl. die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, NVwZ 1989, 1178), was hier offensichtlich nicht geschehen ist.
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