Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 04.08.1992

Rechtsprechung
   BVerfG, 02.07.1992 - 1 BvR 1536/91   

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https://dejure.org/1992,2633
BVerfG, 02.07.1992 - 1 BvR 1536/91 (https://dejure.org/1992,2633)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.1992 - 1 BvR 1536/91 (https://dejure.org/1992,2633)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 1992 - 1 BvR 1536/91 (https://dejure.org/1992,2633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Bebauungsplan - Frist - Normenkontrollantrag - Eigentumsgarantie - Rechtsschutzgarantie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frist der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Nichtigerklärung eines Bebauungsplans und Ansprüch auf Art. 19 Abs. 4 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 51 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 972
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1992 - 1 BvR 1536/91
    Eine verfassungsrechtliche Pflicht zur bloß teilweisen Nichtigerklärung des Bebauungsplans läßt sich auch nicht aus der von dem Beschwerdeführer zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vorrang des Primärrechtsschutzes (vgl. BVerfGE 58, 300 (322 ff.) [BVerfG 15.07.1981 - 1 BvL 77/78]) herleiten.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1992 - 1 BvR 1536/91
    Ob und mit welchem Inhalt diese Normen dem Eigentümer eine Bebauungsbefugnis vermitteln, ist eine Frage der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts, die das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen hat (vgl. BVerfGE 18, 85 (92 f.) [BVerfG 10.06.1964 - 1 BvR 37/63]).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1992 - 1 BvR 1536/91
    Soweit der Beschwerdeführer rügt, das Oberverwaltungsgericht habe durch den Hinweis auf das zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung noch unveröffentlichte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. August 1990 - BVerwG 4 C 3.90 - seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, ist diese Rüge bereits unzulässig.
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1992 - 1 BvR 1536/91
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt das Recht, ein Grundstück im Rahmen der Gesetze zu bebauen (vgl. BVerfGE 35, 263 (276)).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1992 - 1 BvR 1536/91
    Gesetze, die im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmen, sind auch untergesetzliche - auf gesetzlicher Ermächtigung beruhende - Normen (vgl. BVerfGE 8, 71 (79) [BVerfG 10.07.1958 - 1 BvF 1/58]), insbesondere auch Bebauungspläne (vgl. BVerfGE 79, 174 (191 f.) [BVerfG 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84]).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1992 - 1 BvR 1536/91
    Ist vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ein fachgerichtlicher Rechtsweg zu erschöpfen, dessen Beschreiten - wie im Falle des § 47 VwGO - nicht an eine Antragsfrist gebunden ist, so ergibt sich aus Sinn und Zweck des § 93 Abs. 2 BVerfGG, daß das fachgerichtliche Verfahren, soll die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde offengehalten werden, innerhalb der in § 93 Abs. 2 BVerfGG vorgesehenen Jahresfrist eingeleitet werden muß (vgl. BVerfGE 76, 107 (115 f.) [BVerfG 23.06.1987 - 2 BvR 826/83]).
  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1992 - 1 BvR 1536/91
    Gesetze, die im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmen, sind auch untergesetzliche - auf gesetzlicher Ermächtigung beruhende - Normen (vgl. BVerfGE 8, 71 (79) [BVerfG 10.07.1958 - 1 BvF 1/58]), insbesondere auch Bebauungspläne (vgl. BVerfGE 79, 174 (191 f.) [BVerfG 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84]).
  • BVerfG, 24.07.2000 - 1 BvR 151/99

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen einen

    Gesetze, die im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmen, sind auch untergesetzliche - auf gesetzlicher Ermächtigung beruhende - Normen, insbesondere auch Bebauungspläne (vgl. BVerfGE 79, 174 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 1992 - 1 BvR 1536/91 - ).
  • BVerwG, 05.04.1993 - 4 NB 3.91

    Mindestgröße für Baugrundstücke?

    Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht (Kammer) mit Beschluß vom 2. Juli 1992 - 1 BvR 1536/91 - (nicht veröffentlicht) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Eine planerische Festsetzung nach § 9 Abs. 1 BauGB stellt eine Bestimmung des Inhalts des Grundeigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 70, 35 (53) unter Aufgabe von BVerfGE 31, 364 (368 f.) [BVerfG 27.07.1971 - 2 BvR 443/70]; so auch BVerfGE 79, 174 (188 f.) [BVerfG 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84]; BVerfG [Kammer] NVwZ 1992, 972).
  • BVerwG, 30.07.2001 - 4 BN 41.01

    Normenkontrollverfahren; verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren;

    Die planerischen Festsetzungen eines Bebauungsplans bestimmen Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG unmittelbar (vgl. auch BVerfGE 70, 35 ; BVerfGE 79, 174 ; BVerfG NVwZ 1992, 972; ebenso BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 2.89 - BVerwGE 88, 191 ; Beschluss vom 22. August 2000 - BVerwG 4 BN 38.00 - NVwZ 2000, 1413; Beschluss vom 7. Juli 1997 - BVerwG 4 BN 11.97 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 22 = NVwZ-RR 1998, 416; BGHZ 120, 38).
  • OVG Sachsen, 15.04.2008 - 5 BS 239/07

    Beschwerdebegründungsfrist; Neue Sach- und Rechtslage; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Das rechtsstaatliche Gebot der prozessualen Waffengleichheit (vgl. BVerfG-K, Beschl. v. 2.7.1992 - 1 BvR 1536/91 -, zitiert nach juris) sowie Sinn und Zweck von § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO sprechen aber dafür, auch den Vortrag des Beschwerdegegners, der zu einem neuen Sach- und Streitstand führt, nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist im Beschwerdeverfahren nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v.Albedyll, VwGO, 3. Aufl., § 146 Rn. 36; a. A.: Happ, in: Eyermann, 12. Aufl., § 146 Rn. 29).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1466
BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92 (https://dejure.org/1992,1466)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92 (https://dejure.org/1992,1466)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 1992 - 2 BvR 1129/92 (https://dejure.org/1992,1466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und Rechtswegerschöpfung im weiteren Sinne - Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines rechtzeitig eingegangen Parteivortrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schriftliches Verfahren - Urteilsausfertigung - Rechtliches Gehör - Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 51
  • NVwZ 1993, 159 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
    Das Gericht verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 62, 347 [352]; 70, 218 [220]).

    Da das Beschwerdegericht nach §§ 20 Ziff. 17, 11 Abs. 4 RPflG , § 573 ZPO im schriftlichen Verfahren entschied, waren Eingänge bis zum Erlaß der Entscheidung, d.h. bis der Urkundsbeamte die Ausfertigung zur Zustellung hinausgab, zu berücksichtigen (vgl. den ähnlich gelagerten Fall BVerfGE 62, 347 [353]).

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
    Auch wenn es nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers im Ausgangsverfahren in Betracht kommt, daß er prozeßunfähig ist, steht dies der Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde, mit der er rügt, daß sein Vorbringen zu seiner Prozeßunfähigkeit im Zwangsversteigerungsverfahren übergangen wurde, nicht entgegen (vgl. BVerfGE 10, 302 [306]; 65, 317 [321]).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
    Der Subsidiaritätsgrundsatz fordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerfGE 68, 384 [388 f.]).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
    Auch wenn es nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers im Ausgangsverfahren in Betracht kommt, daß er prozeßunfähig ist, steht dies der Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde, mit der er rügt, daß sein Vorbringen zu seiner Prozeßunfähigkeit im Zwangsversteigerungsverfahren übergangen wurde, nicht entgegen (vgl. BVerfGE 10, 302 [306]; 65, 317 [321]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
    Das Gericht verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 62, 347 [352]; 70, 218 [220]).
  • BVerfG, 22.01.1992 - 2 BvR 40/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Nichtigkeitsklage als Teil der

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
    Im Gegensatz zu anderen Fällen, in denen ein Beschwerdeführer im Rahmen des § 90 Abs. 2 BVerfGG auf die Nichtigkeitsklage verwiesen wurde (vgl. BVerfGE 34, 204 ; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 13.9.1991, NJW 1992, 496 ; 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 22. Januar 1992, NJW 1992, 1030 ), wäre hier sein Obsiegen im Verfahren nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO von anderen, weitergehenden Voraussetzungen abhängig als ein Erfolg in der Verfassungsbeschwerde.
  • BVerfG, 13.09.1991 - 2 BvR 355/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung und

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
    Im Gegensatz zu anderen Fällen, in denen ein Beschwerdeführer im Rahmen des § 90 Abs. 2 BVerfGG auf die Nichtigkeitsklage verwiesen wurde (vgl. BVerfGE 34, 204 ; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 13.9.1991, NJW 1992, 496 ; 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 22. Januar 1992, NJW 1992, 1030 ), wäre hier sein Obsiegen im Verfahren nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO von anderen, weitergehenden Voraussetzungen abhängig als ein Erfolg in der Verfassungsbeschwerde.
  • BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
    Mit der Verfassungsbeschwerde kann er dagegen erreichen, daß die Entscheidung über die Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluß wegen Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG schon dann aufgehoben wird, wenn feststeht, daß das Gericht sein Vorbringen zur fehlenden Prozeßfähigkeit nicht zur Kenntnis genommen hat (vgl. auch BVerfGE 18, 380 [383]).
  • BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvR 335/72

    Rechtswegerschöpfung im Schiedsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92
    Im Gegensatz zu anderen Fällen, in denen ein Beschwerdeführer im Rahmen des § 90 Abs. 2 BVerfGG auf die Nichtigkeitsklage verwiesen wurde (vgl. BVerfGE 34, 204 ; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 13.9.1991, NJW 1992, 496 ; 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 22. Januar 1992, NJW 1992, 1030 ), wäre hier sein Obsiegen im Verfahren nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO von anderen, weitergehenden Voraussetzungen abhängig als ein Erfolg in der Verfassungsbeschwerde.
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Abgelehnt ist der Zulassungsantrag - entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs - nicht schon in dem Zeitpunkt, zu dem der Beschluss gefasst wird, sondern erst in dem Zeitpunkt, in dem der Urkundsbeamte die Ausfertigung des ablehnenden Beschlusses - wie hier am 16. Juli 2003 - zur Zustellung hinausgibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 - NJW 1993, 51).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Das Gericht verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 62, 347 ; 70, 215 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, NJW 1993, S. 51).
  • BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 425/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Das Gericht verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 62, 347 ; 70, 215 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, NJW 1993, S. 51, und Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, NJW 2013, S. 925).
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