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   OLG Stuttgart, 22.06.1994 - 9 U 104/92   

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https://dejure.org/1994,6783
OLG Stuttgart, 22.06.1994 - 9 U 104/92 (https://dejure.org/1994,6783)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.06.1994 - 9 U 104/92 (https://dejure.org/1994,6783)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 9 U 104/92 (https://dejure.org/1994,6783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen der bei einer Bergtour aus dem Programmangebot des Deutschen Alpenvereins e.V. erlittenen Verletzungen; Die Aufnahme der Bergtour in das Vereinsprogramm ist keine Veranstaltung im Sinne einer Reiseveranstaltung; Kein Dienstvertrag oder Reisevertrag ...

  • steinmandl.de

    Rheinwaldhorn I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hugo-gebhard.de (Kurzmitteilung/Auszüge/Zusammenfassung)

    Alpiner Bergunfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1352
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 03.12.2002 - 12 U 124/01

    Freistellungsanspruch eines - verstorbenen -Vereinsmitglieds gegen den Verein von

    Die hiergegen eingelegte Berufung der Klägerin blieb erfolglos (Urteil des OLG Stuttgart vom 22.06.1994 - 9 U 104/92 -, veröffentlicht in NJW 1996, S. 1352); die Revision gegen das die Berufung zurückweisende Urteil nahm der Bundesgerichtshof nicht an (Beschluss vom 11.12.1995 - II ZR 310/94 -).

    Das Landgericht hat die Akten des Landgerichts Stuttgart - 25 O 422/91 - (einschließlich der Akten der beiden Berufungsverfahren 9 U 104/92 und 9 U 45/94) beigezogen.

    Im Anschluss an die im Vorprozess ergangene Entscheidung des 9. Zivilsenats vom 22.06.1994 - 9 U 104/92 - zur verneinten Schadensersatzhaftung des Beklagten geht der Senat davon aus, dass der Beklagte durch die Aufnahme der Bergtour in seine Vereinsnachrichten (wie auch durch den Vorstellungsabend) "keine Veranstaltung i.S. einer Reiseveranstaltung" angeboten hat und deshalb mit dem Beklagten "kein Vertrag i.S. eines Dienstvertrages oder eines Reisevertrages" zustande gekommen ist.

    Dies haben die Sachverständigen ... (dieser in seinem schriftlichen Gutachten vom 07.09.1993, Bl. 206 d. Beiakte, und bei seiner Anhörung im Termin am 16.11.1993 beim Landgericht, Bl. 219, 220 d. Beiakte) und ... (dieser in seinem im Berufungsverfahren 9 U 104/92 erstatteten schriftlichen Gutachten vom 10.12.1993, Bl. 279 bis 284 d. Beiakte, und bei seiner Anhörung im Berufungsverfahren 9 U 104/92 am 13.04.1994, Bl. 361 bis 365) bereits im Vorprozess für den Senat nachvollziehbar und überzeugend dargestellt und wird von den Parteien im vorliegenden Rechtsstreit nicht in Frage gestellt.

    Nach den Ausführungen des Sachverständigen ... bei seiner Anhörung am 13.04.1994 (im Berufungsverfahren 9 U 104/92, Bl. 363 d. Beiakte) zeigt die Anseiltechnik, dass der Tourenführer die ihm nachfolgenden Mitglieder an dem Hang sichern wollte.

    Der Sachverständige ... hat bei seiner Anhörung am 13.04.1994 im Berufungsverfahren 9 U 104/92 (Bl. 363 d. Beiakte) darauf hingewiesen, das "Perfide" an dem Hang sei, dass es zunächst langsam ansteigt und dann steiler wird, und zwar erst in der oberen Phase, dann aber wieder flacher wird.

  • OLG Hamm, 10.05.2011 - 19 U 171/10

    Sorgfaltspflichten, Übungsleiterinnen, Turnstunde, Hindernisparcour, Turnverein,

    Denn hier ist jedenfalls eine Verletzung der Verpflichtung, die Schadensersatzansprüche aus einem Schuldverhältnis im Sinne von § 280 I BGB auslösen kann (vgl. BGH NJW 1990, 2877 (2879); OLG Stuttgart NJW 1996, 1352 f.; Palandt-Ellenberger, BGB, 70. A., § 31 Rz. 12 m.w.N.), nicht anzunehmen.
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