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   OLG Celle, 14.11.2000 - 32 Ss 78/00   

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https://dejure.org/2000,3264
OLG Celle, 14.11.2000 - 32 Ss 78/00 (https://dejure.org/2000,3264)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.11.2000 - 32 Ss 78/00 (https://dejure.org/2000,3264)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. November 2000 - 32 Ss 78/00 (https://dejure.org/2000,3264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fahrlässige Tötung: Eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers durch Verweigerung der Einwilligung in eine notwendige Operation

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 222 StGB ; § 354 Abs. 1 StPO
    Fahrlässige Körperverletzung ; Fahrlässige Tötung ; Eigenverantwortliche Selbstgefährdung; Operation ; Einwilligung; Psychosyndrom; Zurechnung ; Ursachenzusammenhang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässige Körperverletzung ; Fahrlässige Tötung ; Eigenverantwortliche Selbstgefährdung; Operation ; Einwilligung; Psychosyndrom; Zurechnung ; Ursachenzusammenhang

  • Judicialis

    StGB § 222; ; StPO § 354 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222; StPO § 354 Abs. 1
    Selbstgefährdung durch Verweigerung der Einwilligung in eine Operation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rentner-Fall

    § 222 StGB
    Fahrlässige Tötung; eigenverantwortliche Selbstgefährdung; Adäquanz

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tötungsdelikte, Zurechnungsausschluss wegen Operationsverweigerung des Verletzten?

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Objektive Zurechnung: Zurechnungszusammenhang bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2816
  • StV 2002, 366
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2000 - 32 Ss 78/00
    Ein Ursachenzusammenhang ist nur zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (BGHSt 39, 322, 324 m.w.N.).

    In diesen Fällen bedarf die angeführte Rechtsprechung des BGH dann eine Einschränkung, wenn der Täter durch die deliktische Handlung die nahe liegende Möglichkeit einer bewussten Selbstgefährdung dadurch schafft, dass er ohne Mitwirkung und ohne Einverständnis des Opfers eine erhebliche Gefahr für ein Rechtsgut des Opfers begründet und damit ein einsichtiges Motiv für anschließende gefährliche Maßnahmen des Opfers schafft (BGHSt 39, 322, 325; Tröndle/Fischer, StGB, a.a.O.).

    Selbst wenn er eigenverantwortlich die weitere Behandlung in der Medizinischen Hochschule ####### abgelehnt haben sollte, ist dies unter Berücksichtigung der festgestellten Mortalitätsquote für die Operation von 5 bis 15 % nicht als offenkundig unvernünftig anzusehen (vgl. BGHSt 39, 322, 326).

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2000 - 32 Ss 78/00
    Die hierzu für die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Drogendealers für den Tod des Rauschgiftkonsumenten entwickelte Rechtsprechung geht davon aus, dass derjenige, der - ohne überlegenes Sachwissen - eine eigenverantwortlich gewollte und bewirkte Selbstgefährdung veranlasst, ermöglicht oder fördert, an einem Geschehen teilnimmt, das kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (vgl. BGHSt 32, 262, 265; NJW 2000, 2286, 2287; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 222, Rdnr. 15 a).
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58

    Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2000 - 32 Ss 78/00
    Für die Voraussehbarkeit kommt es entscheidend darauf an, dass der tödliche Erfolg im Rahmen der möglichen Wirkungen einer verkehrswidrigen Handlung liegt (BGHSt 12, 75, 78f.) und sich innerhalb des durch die pflichtwidrige Erstverletzung geschaffenen Ausgangsrisikos bewegt (OLG Stuttgart NJW 1982, 295, 296).
  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99

    Leichtfertige Todesverursachung durch Abgabe von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2000 - 32 Ss 78/00
    Die hierzu für die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Drogendealers für den Tod des Rauschgiftkonsumenten entwickelte Rechtsprechung geht davon aus, dass derjenige, der - ohne überlegenes Sachwissen - eine eigenverantwortlich gewollte und bewirkte Selbstgefährdung veranlasst, ermöglicht oder fördert, an einem Geschehen teilnimmt, das kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (vgl. BGHSt 32, 262, 265; NJW 2000, 2286, 2287; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 222, Rdnr. 15 a).
  • OLG Stuttgart, 30.07.1981 - 3 Ss 375/81

    Vorhersehbarkeit eines tödlichen Erfolges; Tödliches Risiko; Unfallopfer;

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2000 - 32 Ss 78/00
    Für die Voraussehbarkeit kommt es entscheidend darauf an, dass der tödliche Erfolg im Rahmen der möglichen Wirkungen einer verkehrswidrigen Handlung liegt (BGHSt 12, 75, 78f.) und sich innerhalb des durch die pflichtwidrige Erstverletzung geschaffenen Ausgangsrisikos bewegt (OLG Stuttgart NJW 1982, 295, 296).
  • OLG Stuttgart, 30.06.1980 - 3 Ss 886/79

    Erkennbarkeit des Ortschildes; Toleranzstrecke; Innerörtliche

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2000 - 32 Ss 78/00
    (vgl. OLG Stuttgart MDR 1980, 951; OLG Celle MDR 1957, 627, 628).
  • BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00

    Körperverletzung mit Todesfolge; Mitverursachung der Todesfolge und

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2000 - 32 Ss 78/00
    Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung darauf hin, dass im Rahmen der Strafzumessung auch ein für den Todeseintritt möglicherweise mitursächliches Verhalten des Geschädigten oder Dritter strafmildernd zu berücksichtigen ist (BGH StV 2000, 556).
  • OLG Hamm, 14.02.1973 - 4 Ss 1602/72
    Auszug aus OLG Celle, 14.11.2000 - 32 Ss 78/00
    Darin eingeschlossen sind noch durch weitere Umstände und damit verbundene Folgen bedingte Modifizierungen des bereits gesetzten Risikos, so bei der Anwendung eines durch die Verletzung notwendig gewordenen und möglicherweise komplikationsbehafteten Heilverfahrens (OLG Stuttgart a.a.O; OLG Hamm NJW 1973, 1422, 1423).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Dabei wird der Ursachenzusammenhang grundsätzlich nicht dadurch unterbrochen, dass ein Dritter fahrlässig oder vorsätzlich in das Kausalgeschehen eingreift, sofern er dabei an das Handeln des Täters anknüpft, dieses also Bedingung seines eigenen Eingreifens war (vgl. BGH, NJW 1994, 205; OLG Celle, NJW 2001, 2816).

    Anders verhält es sich allerdings, wenn ein Ereignis die Wirkung des bisherigen Ursachenzusammenhangs vollständig beseitigt und unter Eröffnung einer neuen Kausalkette den Erfolg allein herbeiführt (vgl. etwa BGH, NJW 1994, 205; OLG Celle, NJW 2001, 2816).

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Angeschuldigten nicht mehr vorwerfbarer Kausalverlauf in Gang gesetzt worden wäre (vgl. zu den Anforderungen BGH, NJW 1994, 205; OLG Celle, NJW 2001, 2816).

    Dabei wird der Ursachenzusammenhang grundsätzlich nicht dadurch unterbrochen, dass ein Dritter fahrlässig oder vorsätzlich in das Kausalgeschehen eingreift, sofern er dabei an das Handeln des Täters anknüpft, dieses also Bedingung seines eigenen Eingreifens war (vgl. BGH, NJW 1994, 205; OLG Celle, NJW 2001, 2816).

    Anders verhält es sich allerdings, wenn ein Ereignis die Wirkung des bisherigen Ursachenzusammenhangs vollständig beseitigt und unter Eröffnung einer neuen Kausalkette den Erfolg allein herbeiführt (vgl. etwa BGH, NJW 1994, 205; OLG Celle, NJW 2001, 2816).

  • OLG Stuttgart, 20.02.2008 - 4 Ws 37/08

    Fahrlässige Tötung: Inbrandsetzung eines Gebäudes; Zurechnung des Todes zweier

    Vielmehr ist die Grenze der Zurechnung dort zu ziehen, wo sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt (so BGHSt 39, 322 [326]; OLG Celle NJW 2001, 2816).
  • LG Offenburg, 12.07.2002 - 1 Ks 10 Js 3709/00

    Fahrlässige Tötung und Aussetzung mit Todesfolge: Zurücklassen eines

    Zwar ist anerkannt, dass in den Fällen der Beteiligung an einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung bereits der objektive Tatbestand des § 222 StGB nicht erfüllt wird, da die eigenverantwortlich gewollte und bewirkte Selbstgefährdung ein Geschehen ist, das kein tatbestandsmäßiger und somit kein strafbarer Vorgang ist, so dass die Mitwirkung hieran ebenfalls nicht strafbar ist (Tröndle/Fischer, 50. Auflage, § 222, Rdn. 28; BayObLG NStZ 1997, 341; BGHSt 32, 262; OLG Celle NJW 2001, 2816, 2817).

    Vielmehr bedarf die Rechtsprechung selbst im Fall einer bewussten Selbstgefährdung, der hier nicht vorliegt, dann einer Einschränkung, wenn der Täter die nahe liegenden Möglichkeit der Selbstgefährdung dadurch schafft, dass er ohne Mitwirkung und ohne Einverständnis des Opfers eine erhebliche Gefahr für ein Rechtsgut des Opfers begründet und damit ein einsichtiges Motiv für anschließende gefährliche Maßnahmen des Opfers schafft (vgl. OLG Celle NJW 2001, 2816, 2817).

  • KG, 26.11.2008 - 4 Ws 84/08

    Körperverletzung: Rechtlicher Hinweis auf eine in der Anklageschrift nicht

    Die zunächst von dem Angeschuldigten am 12. Januar 1998 in Gang gesetzte Kausalreihe konnte daher zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zu diesem tatbestandsmäßigen Erfolg führen, sie stellt eine generell unbeachtliche hypothetische, weil konkret nicht zum Tragen gekommene, Ursache dar (vgl. BGH NJW 2001, 1075, 1077; OLG Celle NJW 2001, 2816; Lenckner/Eisele in Schönke/Schröder, StGB 27. A., Vorb. §§ 13 ff., Rdnr. 78, 80; Rudolphi in SK-StGB, vor § 1 Rdnr. 50; Fischer, a.a.O., vor § 13 Rdnr. 38; Schlüchter, a.a.O.; Otto, Jura 1992, 90, 97; jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 09.08.2013 - 10 U 427/13

    Haftung des Unfallverursachers für Schäden eines anderen Fahrzeugs durch den

    Die Grenze der Zurechnung ist dort zu ziehen, wo sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt (vgl. BGHSt 39, 322 [326]; OLG Celle NJW 2001, 2816).
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