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   OLG Frankfurt, 06.11.2002 - 23 U 243/01   

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https://dejure.org/2002,2926
OLG Frankfurt, 06.11.2002 - 23 U 243/01 (https://dejure.org/2002,2926)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.11.2002 - 23 U 243/01 (https://dejure.org/2002,2926)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. November 2002 - 23 U 243/01 (https://dejure.org/2002,2926)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen flugbedingter Thrombose; Anwendbarkeit des nationalen Rechts durch Art. 24 WA (Warschauer Abkommen); Warnpflicht und Hinweispflicht eines Luftfahrtunternehmens über Thromboserisiko; Zusammenhang zwischen erhöhtem ...

  • Judicialis

    WA Art. 17; ; WA Art. 24; ; LuftVG § 44; ; EGBGB Art. 28; ; EGBGB Art. 41; ; BGB § 631 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung einer Fluggesellschaft bei angeblich flugbedingter Thrombose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Thrombosewarnung im Flieger?

  • archive.is (Leitsatz)

    Luftbeförderungsvertrag/ Thrombose-Risiko/ Sitzabstand / Schadensersatzpflicht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 631
    Keine Verpflichtung einer Fluggesellschaft zum Hinweis auf ein Thromboserisiko für Fluggäste

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 905
  • NZV 2003, 133
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 111/80

    Haftungsverteilung bei Verursachung eines Verkehrsunfalls durch akustische

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2002 - 23 U 243/01
    Das Landgericht hat dabei zunächst zutreffend festgestellt, dass vorliegend Art. 17 des Warschauer Abkommens (nachfolgend WA) nicht als Anspruchsgrundlage in Betracht kommt, weil es bei dem vom Kläger vorgetragenen Schadensereignis nicht um einen Unfall im Sinne des WA geht, nämlich ein auf einer äußeren Einwirkung beruhendes, örtlich und zeitlich bestimmtes Ereignis, welches unvorhersehbar ist und einen Personen- oder Sachschaden verursacht (BGH, VersR 1982, 243).
  • LG Frankfurt/Main, 16.12.2005 - 1 S 182/01

    Luftbeförderungsvertrag: Schadensersatz für Körperverletzung durch nicht

    Sind die Voraussetzungen des Art. 17 WA nicht erfüllt, so ist auf Grund von Art. 24 WA nicht ohne weiteres nationales Recht anzuwenden (OLG Frankfurt am Main NJW 2003, 905 = RRa 2002, 272 zum Thromboseschaden auf einem Langstreckenflug).
  • OLG Köln, 24.04.2019 - 11 U 113/18

    Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters und des Betreibers eines

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Ereignis für den Fluggast unvorhersehbar war (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2017 - X ZR 30/15, NJW 2018, 861 Rn. 23; aA OLG Frankfurt, Urteil vom 06.11.2002 - 23 U 243/01, NJW 2003, 905; unter Verweis auf Entscheidungen ausländischer Gerichte Geigel/Strauch, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 29 Rn. 53).
  • AG Duisburg, 20.09.2004 - 6 C 2662/04

    Schlechterfüllung eines Reisevertrages bei freiwilliger Überlassung des gebuchten

    Denn wenn schon eine solche Hinweispflicht bei Langstreckenflügen - auch und gerade bei beengten Sitzpositionen - ausscheidet, vgl. OLG Frankfurt, NJW 2003, 905; NZV 2003, 133, so ist dies jedenfalls auch bei dem hier streitgegenständlichen Mittelstreckenflug der Fall.
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