Rechtsprechung
BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
BGB § 151 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch wegen positiver Forderungsverletzung; Konkludente Annahme eines Vertrages; Nach außen erkennbare Willensäußerung; Übersendung des Ursprungszeugnisses ; Ablehnung eines Angebots ; Lediglich vorteilhaftes Rechtsgeschäft; Anwendung deutschen Rechts
- unalex.eu
Art. EVÜ
- Judicialis
BGB § 151 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 151 S. 1
Entbehrlichkeit des Zugangs der Annahmeerklärung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Allgemeines Vertragsrecht - Anforderungen an Annahme eines Vertrages
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Voraussetzungen der Annahme einer Vertragsangebots ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 151 Satz 1
Zur Frage der Vertragsannahme ohne Annahmeerklärung
Papierfundstellen
- NJW 2004, 287
- MDR 2004, 140
- WM 2003, 2327
- DB 2004, 1205 (Ls.)
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der …
Auszug aus BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02
Eine derartige Verkehrssitte kann im allgemeinen bei unentgeltlichen Zuwendungen und bei für den Antragsempfänger lediglich vorteilhaften Rechtsgeschäften angenommen werden (Senatsurteil vom 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99, WM 1999, 2477, 2478 m.w.Nachw.).Auch im Falle des § 151 Satz 1 BGB ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen läßt, erforderlich (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; Senatsurteil vom 12. Oktober 1999 aaO m.w.Nachw.).
- BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89
Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks
Auszug aus BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02
Auch im Falle des § 151 Satz 1 BGB ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen läßt, erforderlich (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101;… Senatsurteil vom 12. Oktober 1999 aaO m.w.Nachw.). - BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78
Einlösung einer Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren
Auszug aus BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02
Auch im Falle des § 151 Satz 1 BGB ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen läßt, erforderlich (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101;… Senatsurteil vom 12. Oktober 1999 aaO m.w.Nachw.).
- BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07
Zur Hemmung der Verjährung infolge Zustellung eines Mahnbescheids
Die Verlautbarung der Vertragsannahme kann auch in dem Tätigwerden der Klägerin, insbesondere in der Inanspruchnahme der Beklagten mit dem vorgerichtlichen Forderungsschreiben vom 29. März 2004, gesehen werden, weil eine ausdrückliche Annahmeerklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten und deren Zugang bei der S. AG gemäß § 151 Satz 1 BGB entbehrlich war (vgl. Senatsurteil vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02, WM 2003, 2327, 2328). - BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03
Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der im Rahmen von Bauherren-, Bauträger- oder Erwerbermodellen auftretende Vermittler als Erfüllungsgehilfe im Pflichtenkreis der in den Vertrieb nicht eingeschalteten Bank nur insoweit tätig, als sein Verhalten den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft (Senatsurteile BGHZ 152, 331, 333, vom 27. Juni 2000 - XI ZR 174/99, WM 2000, 1685, 1686 m.w.Nachw., vom 18. März 2003 - XI ZR 188/02, WM 2003, 918, 922, vom 29. April 2003 - XI ZR 201/02, ZIP 2003, 1692, 1693 f., vom 3. Juni 2003 - XI ZR 289/02, WM 2003, 1710, 1713 und vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 134/02, WM 2003, 2327, 2333). - BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05
Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages
In dieser Handlung der Beklagten ist das für die Annahme ohne Erklärung erforderliche als Willensbetätigung zu wertende, nach außen hervortretende Verhalten des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (vgl. z.B.: Senatsurteil BGHZ 160, 393, 396 f; BGHZ 111, 97, 101; BGH, Urteile vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 - NJW 2004, 287, 288 und vom 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 - NJW 2000, 276, 277), enthalten.
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11
Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung
Deshalb ist auch in diesem Fall grundsätzlich ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers erforderlich, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen lässt (vgl. BGH 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2004, 287) . - BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug
Auch im Falle des § 151 Satz 1 BGB ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers erforderlich, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen lässt (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 - Rn. 30, BAGE 139, 52; 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, BAGE 141, 222; BGH 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 - zu II 2 der Gründe; 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 - zu II 2 a der Gründe) . - BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10
Rückabwicklung eines von einen Treuhänder abgeschlossenen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine derartige Verkehrssitte im Allgemeinen bei unentgeltlichen Zuwendungen und bei für den Antragsempfänger lediglich vorteilhaften Rechtsgeschäften angenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02, WM 2003, 2327, 2328 mwN). - BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 128/11
Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts
Deshalb ist auch in diesem Fall grundsätzlich ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers erforderlich, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen lässt (vgl. BGH 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2004, 287) . - KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11
Anforderungen an die Annahme der stillschweigenden Zustimmung eines Stromkunden …
Erforderlich ist dabei aber eine nach außen hervortretende eindeutige Betätigung des Annahmewillens (BGH, NJW 2004, 287 ;… Palandt/Ellenberger, aaO., § 151 Rn. 2 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 13.11.2008 - 12 U 90/08
Maklerprovision: Stillschweigender Vertragsschluss bei Mitteilung der Adresse …
Vorausgesetzt wird dabei aber eine nach außen hervortretende eindeutige Bestätigung des Annahmewillens (BGH NJW 2004, 287), die in der Besichtigung des Grundstückes nicht gesehen werden kann. - OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 129/14
Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe aufgrund einer …
Im Falle eines Verzichts gem. § 151 S. 1 BGB bedarf es ausnahmsweise nicht des Zugangs der Annahme gegenüber dem Antragenden, sondern allein eines als Willensbetätigung zu wertenden, nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGH GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafenvereinbarung; BGH NJW 2004, 287; BGH NJW 1999, 2179; BGH NJW 1990, 1655; BGH NJW-RR 1986, 415). - OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 6 A 10562/14
Verkauf von Losgutscheinen der "Aktion Mensch" ist keine Glücksspielvermittlung
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 509/11
Abschluss eines Versorgungsvertrages - Betriebliche Übung
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 469/11
Abschluss eines Versorgungsvertrages - Betriebliche Übung
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 511/11
Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 508/11
Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 129/11
Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 279/11
Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 281/11
Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung
- BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15
Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug
- BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 172/15
Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug
- OLG Brandenburg, 13.01.2021 - 4 U 103/18
Treuhandauftrag zum Erwerb eines Hotelappartements Schadensersatz durch …
- OLG München, 23.09.2004 - 23 U 2157/04
Annahme eines Angebots auf Abfindung für einen Transportschaden durch Einlösung …
- OLG Düsseldorf, 04.11.2004 - 10 U 36/04
Anspruch des Vermieters auf Zahlung rückständiger Miete und Nebenkosten
- LG Berlin, 28.04.2015 - 67 S 470/14
Wohnraummietvertrag: Abgrenzung einer invitatio ad offerendum von einem …
- OLG München, 22.06.2006 - 19 U 5567/05
Streit über die Wirksamkeit eines Darlehensvertrags und einer entsprechenden …
- OLG Köln, 18.05.2004 - 3 U 161/03
Anwendung deutschen Rechts bei Transportvertrag zwischen Spediteuren mit …
- OLG Saarbrücken, 30.04.2015 - 6 UF 124/14
Mitverpflichtung des Ehegatten bei Gewährung eines Darlehens durch den …
- OLG Frankfurt, 18.10.2012 - 3 U 40/12
Analoge Anwendung des § 69 VVG a.F.
- LG Duisburg, 21.01.2009 - 12 S 125/08
Maßgeblichkeit des Empfängerhorizonts i.R.e. Einreichung eines Schecks
- LG Frankfurt/Main, 07.10.2010 - 23 O 385/09
Insolvenzrecht: Absonderungsanspruch im Zusammenhang mit Zahlungsflüssen zwischen …
- VG Düsseldorf, 23.02.2023 - 28 K 4981/20
Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Stellplätze, Baulast, Schlussabnahme, …
- OLG Düsseldorf, 13.05.2005 - 17 U 106/04
Anspruch auf Schadensersatz und Freistellung von den Verbindlichkeiten eines zum …
- OLG Celle, 13.01.2021 - 14 U 116/20
Kein Vertrag, kein Honorar!
- OLG Stuttgart, 05.02.2018 - 2 U 182/17
Verfahrensfehler: Unterlassene Beweisaufnahme zur Ordnungsgemäßheit einer …
- OLG Rostock, 03.07.2019 - 4 U 32/19
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!
- ArbG Wuppertal, 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18
Versorgungszusage KZVK
- VG Frankfurt/Oder, 21.02.2012 - 8 K 256/09
- LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 109/17
- AG Seligenstadt, 23.11.2022 - 1 C 93/22