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   AG Sinsheim, 30.10.2003 - 4 C 196/03   

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https://dejure.org/2003,8971
AG Sinsheim, 30.10.2003 - 4 C 196/03 (https://dejure.org/2003,8971)
AG Sinsheim, Entscheidung vom 30.10.2003 - 4 C 196/03 (https://dejure.org/2003,8971)
AG Sinsheim, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 4 C 196/03 (https://dejure.org/2003,8971)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Kindes für die Beschädigung eines geparkten Kraftfahrzeugs; Voraussetzungen des Haftungsausschlusses nach § 828 Abs. 2 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB); Anwendbarkeit des § 828 Abs. 2 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bei Entstehung des Schadens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 453
  • NZV 2004, 146
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 25.08.1999 - 1 U 199/98

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier in einer Gruppe fahrender Radfahrer

    Auszug aus AG Sinsheim, 30.10.2003 - 4 C 196/03
    Jedoch konnte der altersgemäß entwickelte Beklagte nach Auffassung des Gerichts ohne weiteres voraussehen, dass es auf einer abschüssigen Straße ohne ausreichendes Bremsen zu einem Zusammenstoß mit einem parkenden Fahrzeug kommen kann (vgl. auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 1191 [OLG Zweibrücken 25.08.1999 - 1 U 199/98] ).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Im Hinblick darauf würde bei einer einschränkenden Auslegung oder bei einer im Schrifttum und in der bisher veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. neben dem Berufungsurteil auch LG Koblenz NJW 2004, 858 und AG Sinzheim NJW 2004, 453) in Bezug auf parkende Fahrzeuge befürworteten teleologischen Reduktion der Vorschrift jedenfalls keine einschränkende Anwendung vorliegen, die einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn verliehe oder den normativen Gehalt der auszulegenden Norm grundlegend neu bestimmte und deshalb nicht zulässig wäre (vgl. BVerfG NJW 1997, 2230).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Im Hinblick darauf würde bei einer einschränkenden Auslegung oder bei einer im Schrifttum und in der bisher veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. LG Trier, r+s 2004, 172; LG Koblenz, NJW 2004, 858; AG Sinzheim, NJW 2004, 453) in Bezug auf parkende Fahrzeuge befürworteten teleologischen Reduktion der Vorschrift jedenfalls keine einschränkende Anwendung vorliegen, die einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn verliehe oder den normativen Gehalt der auszulegenden Norm grundlegend neu bestimmte und deshalb nicht zulässig wäre (vgl. BVerfG NJW 1997, 2230).
  • AG Aachen, 21.10.2004 - 13 C 166/04
    Der Minderjährige soll nur vor den besonderen Gefahren des fließenden Verkehres geschützt werden (vgl. zum ganzen m. w. N. LG Koblenz NJW 2004 Seite 858, AG Sinsheim NJW 2004 Seite 453 und LG Trier R + S 2004 Seite 172).
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