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   BGH, 08.01.2004 - IX ZR 30/03   

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https://dejure.org/2004,1731
BGH, 08.01.2004 - IX ZR 30/03 (https://dejure.org/2004,1731)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2004 - IX ZR 30/03 (https://dejure.org/2004,1731)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - IX ZR 30/03 (https://dejure.org/2004,1731)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung gegen einen Rechtsanwalt für durch ein Mahnverfahren entstandene Gerichtskosten und Anwaltskosten ; Beantragung eines Mahnbescheides gegen eine nicht existente Person ; Beantragung eines Mahnbescheides nach ...

  • zvi-online.de

    BGB § 675
    Anwalthaftung bei Mahnbescheidsantrag in Kenntnis eines bereits gestellten Konkursantrags

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beratungspflicht für Rechtsanwalt bei drohender Insolvenz der Gegenseite

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB

  • Judicialis

    BGB § 675

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675
    Unnötige Kostenverursachung durch Einleitung eines Mahnverfahrens bei bereits gestelltem Konkursantrag gegen den Schuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675
    Pflichten des Rechtsanwalts bei Beantragung des Konkursverfahrens gegen einen Schuldner des Mandanten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beratungspflicht im Mahnbescheidsverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung eines Anwalts wegen Beantragung eines Mahnbescheids gegen eine Gesellschaft trotz ihrer Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 36 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Mahnbescheid gegen insolventen Schuldner

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Mahnbescheid gegen insolventen Schuldner

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 36 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Mahnbescheid gegen insolventen Schuldner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beratungspflichten des Rechtsanwalts bei Insolvenzantrag des Schuldners seines Mandanten! (IBR 2004, 203)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 481
  • MDR 2004, 572
  • VersR 2004, 738
  • WM 2004, 481
  • DB 2004, 1612
  • AnwBl 2004, 661
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - IX ZR 30/03
    Für ihn spricht die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens (BGHZ 123, 311, 315 ff; BGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - IX ZR 293/99, WM 2001, 741, 744).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99

    Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - IX ZR 30/03
    Für ihn spricht die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens (BGHZ 123, 311, 315 ff; BGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - IX ZR 293/99, WM 2001, 741, 744).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - IX ZR 30/03
    Die Voraussetzungen der Konkursanfechtung nach § 30 Nr. 2 KO hätten offensichtlich vorgelegen (vgl. BGHZ 136, 309, 311).
  • BGH, 16.09.2021 - IX ZR 165/19

    Rechtsanwaltsvertrag: Pflicht zur Beratung über die Erfolgsaussichten einer in

    Vielmehr kann der Rechtsanwalt nach den gegebenen Umständen gehalten sein, von der beabsichtigten Rechtsverfolgung ausdrücklich abzuraten (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - IX ZR 30/03, WM 2004, 481, 482 f; Vill in G. Fischer/Vill/D. Fischer/Pape/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 5. Aufl., § 2 Rn. 184).
  • BGH, 07.09.2017 - IX ZR 71/16

    Rechtsanwaltshaftung: Hinweispflicht gegenüber dem Mandanten auf die

    Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Insolvenz des Schuldners des Mandanten bevorsteht, muss der Anwalt den Mandanten über das Risiko der fehlenden Insolvenzfestigkeit der im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung erlangten Sicherheit gem. § 88 InsO (Vill, aaO) ebenso hinweisen wie auf die Anfechtbarkeit erhaltener Sicherheiten und Zahlungen gemäß §§ 130, 131 InsO (Vill, aaO Rn. 265; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - IX ZR 30/03, WM 2004, 481, 482).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein drohendes oder sogar bereits beantragtes Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Anlass sein kann, jegliche Kosten verursachende Maßnahmen zu unterlassen und den Mandanten darauf zu verweisen, dass er seine Forderung im Insolvenzverfahren zur Tabelle anmelden könne (BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - IX ZR 30/03, WM 2004, 481, 482 f; vgl. auch Fahrendorf in Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 8. Aufl. Rn. 2101).

  • BFH, 08.08.2006 - VII R 15/06

    Zum Erfordernis der Einleitung gerichtlicher Schritte zur Sicherung eines

    In seinem Urteil vom 8. Januar 2004 IX ZR 30/03 (Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht --WM-- 2004, 481) verlange der Bundesgerichtshof (BGH) von einem verantwortungsbewussten Rechtsanwalt, dass er seinem Mandanten von einer gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche abrate, wenn eine Entscheidung über den Insolvenzantrag bevorstehe.

    Sie ist der Ansicht, dass das BGH-Urteil in WM 2004, 481 durchaus auf den Streitfall übertragen werden könne.

    Das Urteil des BGH in WM 2004, 481 steht diesem Ergebnis nicht entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 24 U 43/04

    Fehlerhafte Beratung des Rechtsanwalts hinsichtlich Arrestverfahren zur Sicherung

    Dafür spricht bereits die tatsächliche Vermutung beratungsgerechten Verhaltens des Mandanten (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, zuletzt MDR 2004, 572 m.w.N.), zumal die Klägerin auch nach dem Vorbringen der Beklagten gleichsam "kostenängstlich" gewesen ist.
  • FG Düsseldorf, 08.02.2006 - 4 K 4740/04

    Mineralölsteuererstattung; Zahlungsunfähigkeit; Insolvenzantrag;

    Aus dem BGH-Urteil vom 08.01.2004, IX ZR 30/03, ergebe sich nichts anderes, denn in dem dort zu entscheidenden Fall habe der BGH nicht auf die Antragstellung selbst, sondern auf den Verfahrensablauf unter Berücksichtigung gerichtlich angeordneter Sicherungsmaßnahmen abgestellt.

    Hiervon geht auch der BGH aus, der im Urteil vom 8. Januar 2004, IX ZR 30/03, DB 2004, 1612, von einem verantwortungsbewussten Rechtsanwalt verlangt, dass er von einem gerichtlichen Vorgehen abrät, wenn eine Entscheidung über den Insolvenzantrag über das Vermögen des Schuldners bevorsteht.

  • OLG Karlsruhe, 09.03.2006 - 12 U 286/05

    Gemeinschaftsrechtlicher Schadensersatzanspruch: Verurteilung wegen Fahren ohne

    Diese Vorschrift verpflichte letztinstanzliche Gerichte zur Anrufung des EuGH, damit dem Einzelnen durch das Gemeinschaftsrecht verliehene Rechte nicht verletzt würden (Rdnr 35; vgl. dazu Kremer NJW 2004, S. 481).
  • OLG Zweibrücken, 24.02.2011 - 4 U 74/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Pflichtverletzung durch unrichtiges Gutachten über die

    Hätte der Beklagte den Kläger richtig beraten, besteht die Vermutung, dass der Kläger sich dementsprechend verhalten und vom Verkauf der "Lizenz-Packs" abgesehen hätte (vgl. hierzu BGH Urteil vom 8. Juni 2004 - IX ZR 30/03 - bei Juris).
  • OLG Schleswig, 29.06.2006 - 11 U 46/05

    Anwaltshaftung nach unzureichendem Risikohinweis

    Lässt sich der erstrebte Erfolg auf keinem Weg erreichen, liegt der allein sinnvolle Rat des Rechtsanwalts darin, "kein Geld mehr für gerichtliche Verfahren" auszugeben (BGH MDR 2004, 572).
  • LG Düsseldorf, 17.08.2012 - 8 O 300/11

    Haftung eines Rechtsanwalts gegenüber einer Rechtschutzversicherung bei Erhebung

    Der Anspruchsübergang bezieht sich vielmehr ebenso auf solche Kosten, die zur Rechtsverfolgung nicht nützlich oder erforderlich waren, sich also im Verhältnis des Versicherungsnehmers zu dem von ihm eingeschalteten Rechtsanwalt selbst als Schaden darstellen, vom Rechtsschutzversicherer aber ausgeglichen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - IX ZR 30/03 [unter II 1] zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 69 Abs. 1 S. 1 VVG a.F.).
  • LG Zwickau, 22.09.2005 - 6 S 68/05

    Zulässigkeit der Vereinzelung von Verfahren seines Mandanten durch den

    Hierzu hat das Amtsgericht unter Hinweis auf BGH-Rechtsprechung (z.B. BGH BRAK-Mitt. 2004, 74 = NJW 2004, 1043 - 1048) zutreffend ausgeführt, dass die Beklagten nur die Gebühren verlangen können, die entstanden wären, wenn die Kündigungsschutzklage und die Klage gegen die erfolgten Abmahnungen in einem Verfahren betrieben worden wäre.
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