Weitere Entscheidung unten: AG Frankfurt/Main, 21.02.2006

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2006 - I ZB 105/05   

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https://dejure.org/2006,2060
BGH, 20.07.2006 - I ZB 105/05 (https://dejure.org/2006,2060)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2006 - I ZB 105/05 (https://dejure.org/2006,2060)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - I ZB 105/05 (https://dejure.org/2006,2060)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3010
  • MDR 2007, 178
  • Rpfleger 2006, 611
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - I ZB 105/05
    Zu den Kosten, die im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden können, zählen etwa auch Kosten für Detektivermittlungen, für Testkäufe und für Nachforschungen im Zusammenhang mit Patentstreitigkeiten (vgl. BGH, Beschl. v. 20.10.2005 - I ZB 21/05, GRUR 2006, 439 Tz 11 = WRP 2006, 237 - Geltendmachung der Abmahnkosten), die ebenfalls auf der Grundlage zivilrechtlicher Verträge entstehen.
  • BGH, 09.11.2000 - III ZR 314/99

    Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers bei einer Sequestration

    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - I ZB 105/05
    Dem steht nicht entgegen, dass die Sequestration auf einem privatrechtlichen Vertrag mit dem Sequester beruht und der Sequester kein Vollstreckungsorgan im Sinne der Zivilprozessordnung ist (BGHZ 146, 17, 20).
  • BGH, 15.11.1951 - IV ZR 72/51

    Aufrechnung gegen Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - I ZB 105/05
    Soweit diesem Einwendungen gegen die Verpflichtung zur Tragung der Sequestrationskosten dem Grunde oder der Höhe nach zustehen, die im Kostenfestsetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden können, kann er diese ohne die Beschränkung des § 767 Abs. 2 ZPO im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach §§ 795, 794 Abs. 1 Nr. 2, § 767 Abs. 1 ZPO geltend machen (vgl. BGHZ 3, 381, 382; Schuschke in Schuschke/Walker aaO § 767 Rdn. 35; Zöller/Herget aaO § 104 Rdn. 21, Stichwort "Vollstreckungsgegenklage").
  • OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 W 21/05

    Festsetzung von Sequestrationskosten als Kosten der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - I ZB 105/05
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin hat das Beschwerdegericht den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss aufgehoben und den Kostenfestsetzungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen (OLG Brandenburg Rpfleger 2006, 101).
  • OLG Koblenz, 19.04.1991 - 14 W 172/91

    Sequestration; Verwahrung; Verwaltung; Wirtschaftsführung; Erstattbarkeit der

    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - I ZB 105/05
    Es sei eine materiell-rechtliche Frage, wer die Kosten der Sequestration zu tragen habe, für deren Entscheidung das Kostenfestsetzungsverfahren nicht vorgesehen sei (OLG Koblenz MDR 1981, 855; Rpfleger 1991, 523; OLG Schleswig SchlHA 1993, 124; JurBüro 1996, 89, 90; OLG Hamm JurBüro 1997, 160; Wieczorek/Schütze/Thümmel, ZPO, 3. Aufl., § 938 Rdn. 15).
  • OLG Koblenz, 05.02.1981 - 14 W 60/81

    Kosten reiner Verwahrung; Vollstreckungskosten; Einstweilige Verfügung;

    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - I ZB 105/05
    Es sei eine materiell-rechtliche Frage, wer die Kosten der Sequestration zu tragen habe, für deren Entscheidung das Kostenfestsetzungsverfahren nicht vorgesehen sei (OLG Koblenz MDR 1981, 855; Rpfleger 1991, 523; OLG Schleswig SchlHA 1993, 124; JurBüro 1996, 89, 90; OLG Hamm JurBüro 1997, 160; Wieczorek/Schütze/Thümmel, ZPO, 3. Aufl., § 938 Rdn. 15).
  • OLG Schleswig, 11.07.1995 - 9 W 60/95
    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - I ZB 105/05
    Es sei eine materiell-rechtliche Frage, wer die Kosten der Sequestration zu tragen habe, für deren Entscheidung das Kostenfestsetzungsverfahren nicht vorgesehen sei (OLG Koblenz MDR 1981, 855; Rpfleger 1991, 523; OLG Schleswig SchlHA 1993, 124; JurBüro 1996, 89, 90; OLG Hamm JurBüro 1997, 160; Wieczorek/Schütze/Thümmel, ZPO, 3. Aufl., § 938 Rdn. 15).
  • OLG Hamm, 22.02.1996 - 23 W 479/95
    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - I ZB 105/05
    Es sei eine materiell-rechtliche Frage, wer die Kosten der Sequestration zu tragen habe, für deren Entscheidung das Kostenfestsetzungsverfahren nicht vorgesehen sei (OLG Koblenz MDR 1981, 855; Rpfleger 1991, 523; OLG Schleswig SchlHA 1993, 124; JurBüro 1996, 89, 90; OLG Hamm JurBüro 1997, 160; Wieczorek/Schütze/Thümmel, ZPO, 3. Aufl., § 938 Rdn. 15).
  • BGH, 23.10.2014 - I ZB 82/13

    Kosten der Zwangsvollstreckung im Übergangsfall nach Neuregelung der

    Die Erstattungsfähigkeit der Kosten hängt nicht von der Natur des sie begründenden Rechtsverhältnisses ab (vgl. zu §§ 103, 104 ZPO BGH, Beschluss vom 20. Juli 2006 - I ZB 105/05, NJW 2006, 3010 Rn. 11 = DGVZ 2006, 159 - Sequestrationskosten; Beschluss vom 15. Februar 2007 - I ZB 36/06, DGVZ 2008, 77 Rn. 6).

    bb) Daran ändert auch nichts, dass allein auf Initiative des künftigen Klägers entstandene Kosten etwa für Detektivermittlungen, Testkäufe oder Nachforschungen im Zusammenhang mit Patentstreitigkeiten, die auf der Grundlage zivilrechtlicher Verträge entstehen, im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden können (vgl. BGH, NJW 2006, 3010 Rn. 11 - Sequestrationskosten).

  • BGH, 15.02.2007 - I ZB 36/06

    Kosten der Schutzschrift II

    Dies hat der Senat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung bereits unter Berücksichtigung der gegensätzlichen Ansichten in Rechtsprechung und Literatur entschieden (BGH, Beschl. v. 20.7.2006 - I ZB 105/05, NJW 2006, 3010 Tz. 7 ff. m.w.N. = WRP 2006, 1246 - Sequestrationskosten).
  • OLG Brandenburg, 06.10.2008 - 6 W 42/08

    Zulässigkeit der Geltendmachung von Detektivkosten im

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  • OLG Frankfurt, 04.10.2023 - 6 W 129/20

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Testkaufs

    Zu den Kosten, die im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden können, zählen dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit auch diejenigen Kosten, die der Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Rechtsstreits dienen, wie etwa Kosten für Testkäufe (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 20.10.2005 - I ZB 21/05, NJW-RR 2006, 501 Rn. 11 mwN - Geltendmachung der Abmahnkosten; Beschluss vom 20.07.2006 - I ZB 105/05, NJW 2006, 3010 Rn. 11; Beschluss vom 11.12.2014 - I ZB 7/14, juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 21.02.2006 - 31 C 2972/05 - 74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13873
AG Frankfurt/Main, 21.02.2006 - 31 C 2972/05 - 74 (https://dejure.org/2006,13873)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.02.2006 - 31 C 2972/05 - 74 (https://dejure.org/2006,13873)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 31 C 2972/05 - 74 (https://dejure.org/2006,13873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • reise-recht-wiki.de

    Nichtantritt einzelner Flugabschnitte

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Überkreuz-Buchungen / Nichtantritt einzelner Flugabschnitte / Sondertarif / Allgemeine Beförderungsbedingungen / Transparenzgebot

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rückflug auch ohne Hinflug?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit von allgemeinen Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft bei undurchsichtigen Verweisungstechniken; Rechtmäßigkeit einer Klausel in den allgemeinen Beförderungsbedingungen zur Gewährung einer ersatzlosen Stornierung des Rückfluges durch die ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hinflug nicht angetreten - Fluggesellschaft storniert Rückflug - Fluggesellschaft muss Kosten der Ersatztickets übernehmen

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Hinflug nicht angetreten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fluggesellschaft darf Rückflug nicht einfach stornieren - Hin- und Rückflüge dürfen frei kombiniert werden - Überkreuzbuchungen erlaubt

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3010
  • NZV 2006, 607 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Köln, 15.05.2007 - 28 C 633/06

    Kündigung des Rückfluges wegen Nichtantritt des Hinfluges

    Eine Verpflichtung gemäß § 642 BGB zur Wahrnehmung des Hinflugs, um die Geltung der Rückflugtickets aufrechtzuerhalten, bestand seitens des Klägers nicht (so schon AG Frankfurt, RRa 2006, 179, 180; AG Köln, RRa 2005, 138, 139).
  • AG Köln, 15.05.2007 - 128 C 633/06

    Auswirkungen des Nichtantritts eines Hinfluges für das Recht des Kunden auf

    Eine Verpflichtung gemäß § 642 BGB zur Wahrnehmung des Hinflugs, um die Geltung der Rückflugtickets aufrechtzuerhalten, bestand seitens des Klägers nicht (so schon AG Frankfurt, RRa 2006, 179, 180; AG Köln, RRa 2005, 138, 139).
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