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   BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06   

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BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06 (https://dejure.org/2007,6)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06 (https://dejure.org/2007,6)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2007 - VIII ZR 86/06 (https://dejure.org/2007,6)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verringerung der Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens durch die Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anteilige Anrechnung einer wegen desselben Gegenstands entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens; Verminderung der in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallenden Verfahrensgebühr

  • rabüro.de

    Anteilige Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr

  • Anwaltsblatt

    RVG VV Nr. 3100 Vorbemerkung 3 Abs. 4
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • Anwaltsblatt

    RVG VV Nr. 3100 Vorbemerkung 3 Abs. 4
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 3100 Vorbemerkung 3 Abs. 4

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVG § 2 Abs. 2 S. 1; RVG-Vergütungsverzeichnis Nr. 3100
    Bei der anteiligen Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 RVG-Vergütungsverzeichnis vermindert sich nur die Verfahrensgebühr. Mit Anmerkung: Christian Tomson

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Vergütung - Zur Anrechnung der Geschäftsgebühr

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 46 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Nr. 3100 Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV
    Vergütung - Anrechnung der Geschäftsgebühr

  • bld.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Anteilige Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr (RA Christian Tomson; VersR 2007, 1098)

  • RA Kotz

    Geschäftsgebühr - Anrechnung auf Verfahrensgebühr - Verminderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3100 Vorbemerkung 3 Abs. 4
    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebühren bei Kündigung und anschließender Räumungsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Bei der anteiligen Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 vermindert sich nur die Verfahrensgebühr

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    VB 3 Abs. 4 VV RVG
    Geschäftsgebühr / Anrechnung:

Besprechungen u.ä. (10)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsschutzversicherung - Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr nach Anrechnung der Geschäftsgebühr

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Im Brennpunkt - Geschäftsgebühr: Anwalt muss sofort prozessual reagieren

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebührenanrechnung - BGH: Geltendmachung der vollen Geschäftsgebühr im Prozess sinnvoll

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Vergütung - Zur Anrechnung der Geschäftsgebühr

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 46 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Nr. 3100 Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV
    Vergütung - Anrechnung der Geschäftsgebühr

  • bld.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Anteilige Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr (RA Christian Tomson; VersR 2007, 1098)

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr - Fragen über Fragen

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 21.5.2007)

    Neue Berechnung der Verfahrensgebühr Auswirkungen auf die Praxis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Gebührenfalle" Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG! (IMR 2007, 1127)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2049
  • MDR 2007, 984
  • NZM 2007, 397
  • ZMR 2007, 439
  • FamRZ 2007, 1013 (Ls.)
  • VersR 2007, 1098
  • AnwBl 2007, 630
  • AnwBl Online 2007, 32
  • Rpfleger 2007, 505
 
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Wird zitiert von ... (321)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 20.07.2005 - 1 W 285/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06
    Nach dem Gesetzeswortlaut ist die gerichtliche Verfahrensgebühr zu mindern, nicht die vorgerichtliche Geschäftsgebühr (so auch BayVGH NJW 2006, 1990; Schultze-Rhonhof, RVGreport 2005, 374; Hansens, RVGreport 2005, 392).

    Soweit in der Rechtsprechung eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr abgelehnt und stattdessen eine hälftige Anrechnung der Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr befürwortet wird (z.B. KG JurBüro 2006, 202; OVG NRW NJW 2006, 1991, wobei übersehen wird, dass der Kostenschuldner durch die gegenteilige Auffassung nicht begünstigt wird, weil er einem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch ausgesetzt ist), mögen dafür prozessökonomische Gründe sprechen.

  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 389/97

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehrfacher Begründung der Klageabweisung

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06
    Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nrn. 2 und 3 ZPO soll eine Berufungsbegründung aus sich heraus verständlich sein und erkennen lassen, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BGH, Urteil vom 18. Juni 1998 - IX ZR 389/97, NJW 1998, 3126, unter 1).

    Es genügt den an eine Berufungsbegründung zu stellenden Anforderungen nicht, wenn der Rechtsmittelführer - wie hier - lediglich pauschal ausführt, er wolle sein erstinstanzliches Begehren weiterverfolgen (BGH, Urteil vom 18. Juni 1998, aaO, unter 2 b).

  • LG Bonn, 02.03.2006 - 6 S 279/05

    Gebühren für Kündigung eines Mietverhältnisses und Räumungsklage

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06
    Das Berufungsgericht (LG Bonn NZM 2006, 658) hat, soweit in der Revisionsinstanz noch von Interesse, ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 06.03.2006 - 19 C 06.268

    Rechtmäßigkeit der Anrechnung eines Teils der Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06
    Nach dem Gesetzeswortlaut ist die gerichtliche Verfahrensgebühr zu mindern, nicht die vorgerichtliche Geschäftsgebühr (so auch BayVGH NJW 2006, 1990; Schultze-Rhonhof, RVGreport 2005, 374; Hansens, RVGreport 2005, 392).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2006 - 7 E 410/06

    Rechtsanwaltsgebühren, Kosten, Kostenerstattung, Kostenrecht, Verfahrensgebühr,

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06
    Soweit in der Rechtsprechung eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr abgelehnt und stattdessen eine hälftige Anrechnung der Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr befürwortet wird (z.B. KG JurBüro 2006, 202; OVG NRW NJW 2006, 1991, wobei übersehen wird, dass der Kostenschuldner durch die gegenteilige Auffassung nicht begünstigt wird, weil er einem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch ausgesetzt ist), mögen dafür prozessökonomische Gründe sprechen.
  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

    Nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung erfolgt die Anrechnung auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens, so dass sich die letztgenannte Gebühr, nicht dagegen die Geschäftsgebühr, im Umfang der Anrechnung reduziert (BGH, Urteil vom 7. März 2007 - VIII ZR 86/06, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II a).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vermindert die notwendige Anrechnung aber nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in den nachfolgenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr (BGH MDR 2007, 984 sowie BGH MDR 2007, 982).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 514/06

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Zur Begründung seiner Ansicht beruft sich der Klägervertreter auf die Entscheidung des BGH vom 7. März 2007 (VIII ZR 86/06).

    Eine Pflicht zur Anrechnung der bei dem Verfügungsbeklagten aufgrund etwaiger vorgerichtlicher Tätigkeit seiner Bevollmächtigten entstandenen Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 RVG-VV nach Vorbem. 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 RVG-VV auf die im gerichtlichen Verfahren angefallene 1, 3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 RVG-VV ergibt sich entgegen der Auffassung der Verfügungsklägerin nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2007 (AGS 2007, 283) und auch nicht aus der vom 14. März 2007 (AGS 2007, 289).

    Die tragenden Gründe der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 07.03.2007 (NJW 2007, 2049-2050 = MDR 2007, 984) sowie im Urteil vom 14.03.2007 (Az. VIII ZR 184/06, veröffentlicht bei juris) stehen nicht entgegen.

    Zwar trifft es zu, dass eine - außergerichtlich entstandene - Geschäftsgebühr (Nr. 2300 der Anlage 1 zum RVG) im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß Vorbemerkung 3,(4) zur Nr. 3100 der Anlage 1 zum RVG auf die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 der Anlage 1 teilweise anzurechnen ist (vgl. BGH NJW 2007, 2049 - 2050 sowie BGH NJW 2007, 2050 - 2052).

    Dieses setzt jedoch voraus, dass die Geschäftsgebühr eingeklagt geworden ist (vgl. KG AGS 2007, 439-441; Tomson,VersR 2007, 1098).

    Die Rechtsprechung des BGH zum materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich der auf die Verfahrensgebühr anrechenbaren Geschäftsgebühr (vgl. Urt. vom 07.03.2007, Az.: VIII ZR 86/06, in: NJW 2007, 2049 f) ist auch im Kostenfestsetzungsverfahren anwendbar.

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 07.03.2007, NJW 2007, 2049 f) hält sie die Verfahrensgebühr lediglich in Höhe von 0, 65 für erstattungsfähig.

    Der Senat hält die Rechtsprechung des BGH zum materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch (Urteile vom 7.3.2007, a.a.O. und vom 14.3.2007, NJW 2007, 2050 ff) auch auf das Kostenfestsetzungsverfahren für anwendbar.

    Gemäß der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7.3.2007 (Az.: VIII ZR 86/06; NJW 2007, 2049) halbiert sich im Falle eines auf eine vorgerichtliche anwaltliche Tätigkeit folgenden Prozessmandats nicht die Geschäftsgebühr (Ziff. 2300 VV RVG), sondern die Verfahrensgebühr (Ziff. 3100 VV RVG).

    Dies bedeutet, dass sich die Verfahrensgebühr im Umfang der vorzunehmenden Anrechnung vermindert (BGH, NJW 2007, 2049, 2050; NJW 2007, 2050, 2052).

    Denn nach dem klaren Wortlaut der Anrechnungsvorschrift wird ausschließlich die gerichtliche Verfahrensgebühr und nicht die vorgerichtliche Geschäftsgebühr gekürzt (BGH, NJW 2007, 2049, 2050).

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