Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 26.01.2009 - 4 ZKO 553/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7963
OVG Thüringen, 26.01.2009 - 4 ZKO 553/08 (https://dejure.org/2009,7963)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26.01.2009 - 4 ZKO 553/08 (https://dejure.org/2009,7963)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26. Januar 2009 - 4 ZKO 553/08 (https://dejure.org/2009,7963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 78 Abs 1 Nr 1; VwGO § 82 Abs 1; VwGO § 88
    Ausbaubeiträge; Angabe und Ermittlung des richtigen Beklagten; Klageschrift; Beklagter; richtiger Beklagter; Rubrum; Passivlegitimation; Behörde; Beitragsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angabe der beteiligten Behörde durch den Kläger als ausreichend zur Bezeichnung des Beklagten in einer Klageschrift; Legitimation des Gerichts zur Änderung des Rubrums gegen den erklärten Willen des Klägers nach Ermittlung des richtigen Beklagten durch das Gericht

  • Judicialis

    VwGO § 78 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 82 Abs. 1; ; VwGO § 88

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbaubeiträge - Angabe und Ermittlung des richtigen Beklagten: Klageschrift; Beklagter; richtiger Beklagter; Rubrum; Passivlegitimation; Behörde; Beitragsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2553
  • DÖV 2009, 468
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.2009 - 4 ZKO 553/08
    Ist die Ermittlung des richtigen Beklagten in der Vorinstanz unterblieben, kann dies auch noch im Berufungs- und Revisionsverfahren geheilt werden, sofern beachtet wird, was neben der formalen Rubrumsberichtigung ggf. verfahrensrechtlich geboten ist (bspw. Gewährung rechtlichen Gehörs; vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.1967, VI C 73.64, BVerwGE 26, 31 [33, 46]; Urteil vom 03.03.1989, 8 C 98/85, NVwZ-RR 1990, 44 [44]).

    Das Verwaltungsgericht hatte infolgedessen keine andere Wahl, als die Klage als unbegründet abzuweisen, weil sie gegen den falschen Beklagten gerichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.03.1989, a. a. O., wonach die Klage bei fehlender Passivlegitimation nicht unzulässig, sondern unbegründet ist).

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.2009 - 4 ZKO 553/08
    Ist die Ermittlung des richtigen Beklagten in der Vorinstanz unterblieben, kann dies auch noch im Berufungs- und Revisionsverfahren geheilt werden, sofern beachtet wird, was neben der formalen Rubrumsberichtigung ggf. verfahrensrechtlich geboten ist (bspw. Gewährung rechtlichen Gehörs; vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.1967, VI C 73.64, BVerwGE 26, 31 [33, 46]; Urteil vom 03.03.1989, 8 C 98/85, NVwZ-RR 1990, 44 [44]).
  • OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07

    Rücknahme eines Herstellungsbeitragsbescheids mit nachfolgendem Neuerlass

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.2009 - 4 ZKO 553/08
    Andererseits ist die Auslegung nicht auf das Erscheinungsbild und formale Äußerlichkeiten wie etwa den Kopf des Bescheides beschränkt; vielmehr ist grundsätzlich der gesamte Inhalt des Bescheids einschließlich seiner Begründung heranzuziehen, um im Wege der Auslegung die erlassende Behörde festzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 29.04.2008, 4 ZKO 610/07, Abdruck S. 15 ff., veröffentlicht auf der Internetseite des Gerichts www.thovg.thueringen.de).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 8 B 9.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.2009 - 4 ZKO 553/08
    Die Aufgabe des Gerichts, das Klagebegehren sachgerecht auszulegen und den richtigen Beklagten zu ermitteln (§§ 88, 78 Abs. 1 Nr. 1 2. HS VwGO), findet allerdings in der Dispositionsbefugnis der Partei ihre Grenze; sie legitimiert den Richter nicht, an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das zu setzen, was sie - nach Meinung des Richters - zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.08.1989, 8 B 9/89, Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17).
  • BVerwG, 03.08.1962 - VII C 133.61

    Ablehnung eines Antrages auf Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerer -

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.2009 - 4 ZKO 553/08
    Dem Kläger ist dadurch das Risiko abgenommen, den richtigen Beklagten einschließlich dessen Vertreter festzustellen und zu benennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.08.1962, VII C 133.61, 14, 330 [332]).
  • OVG Hamburg, 24.04.1996 - Bf V 82/95
    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.2009 - 4 ZKO 553/08
    Nachdem die Klägerin dies trotz mehrfacher ausführlicher Hinweise abgelehnt und ausdrücklich daran festgehalten hat, die Klage gegen die Stadt Arnstadt zu richten, war das Verwaltungsgericht jedoch gehindert, das Rubrum gegen den erklärten Willen der Klägerin zu ändern (ebenso OVG HH, Urteil vom 24.04.1996, Bf V 82/95, zitiert nach Juris).
  • OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09

    Benutzungsgebührenrecht; Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren

    Dabei ist die Auslegung nicht auf das Erscheinungsbild und formale Äußerlichkeiten wie etwa den Kopf des Bescheides beschränkt; vielmehr ist grundsätzlich der gesamte Inhalt des Bescheids einschließlich seiner Begründung heranzuziehen, um im Wege der Auslegung die erlassende Behörde festzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 26.01.2009, 4 ZKO 553/08, NJW 2009, S. 2553 f.; Beschluss vom 29.04.2008, 4 ZKO 610/07, LKV 2009, S. 35 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Rubrumsberichtigung bei irrtümlich falscher

    Die Entscheidungen des OVG Thüringen (Beschl. v. 26.1.2009 - 4 ZKO 553/08 - NJW 2009, 2553) und des OVG Niedersachsen (Beschl. v. 4.7.2007 - 5 ME 131/07 - juris) befassen sich nicht mit der Bezeichnung des Klägers oder Antragstellers, sondern mit der Bezeichnung des Beklagten bzw. der Antragsgegnerin und der darauf zugeschnittenen Regelung des § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO (s. dazu oben I.2.).
  • VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10

    Erhebung von Abwassergebühren

    Dabei ist die Auslegung nicht auf das Erscheinungsbild und formale Äußerlichkeiten wie etwa den Kopf des Bescheides beschränkt; vielmehr ist grundsätzlich der gesamte Inhalt des Bescheids einschließlich seiner Begründung heranzuziehen, um im Wege der Auslegung die erlassende Behörde festzustellen (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 4 ZKO 553/08 -, NJW 2009 S. 2553 f.; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 ZKO 610/07 -, LKV 2009 S. 35 ff.; Urteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 482/09 -, zit. nach juris).
  • OVG Thüringen, 19.10.2009 - 4 EO 26/09

    Beiträge; Unzulässige Erhebung von Abwasserbeiträgen durch private

    Dabei ist die Auslegung nicht auf das Erscheinungsbild und formale Äußerlichkeiten wie etwa den Kopf des Bescheides beschränkt; vielmehr ist grundsätzlich der gesamte Inhalt des Bescheids einschließlich seiner Begründung heranzuziehen, um im Wege der Auslegung die erlassende Behörde festzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 26.01.2009, 4 ZKO 553/08, NJW 2009, S. 2553 f.; Beschluss vom 29.04.2008, 4 ZKO 610/07, LKV 2009, S. 35 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 22 U 1/13

    Beweislastverteilung beim Aufopferungsanspruch

    Nicht maßgeblich sind dagegen subjektive Vorstellungen des Erklärenden, die weder in der Erklärung selbst noch in den Begleitumständen zum Ausdruck kommen (vgl. ThOVG NJW 2009, 2553-2554 ).
  • VGH Hessen, 01.02.2021 - 3 B 1013/20

    Ausreise eines anerkannten Flüchtlings aus Deutschland und Übergang der

    Die Frage, wen ein Antragsteller als Antragsgegner in einem gerichtlichen Verfahren benennt, unterliegt der Dispositionsbefugnis der Beteiligten und kann nicht von Amts wegen abgeändert werden (vgl. Thür. OVG, Beschluss vom 26.01.2009 - 4 ZKO 553/08 -, juris Rdnr. 8).
  • VG Minden, 19.04.2023 - 16 K 1291/21
    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1989 - 8 C 98.85 -, juris Rn. 12; ThOVG, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 4 ZKO 553/08 -, juris Rn. 6; VerwGH BW, Urteil vom 2. Januar 2006 - 7 S 468/03 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 5 ME 131/07 -, juris Rn. 2; Kintz, in: BeckOK, VwGO, 64. Edition 1. Januar 2023, § 78 Rn. 43.
  • OVG Thüringen, 22.04.2010 - 2 KO 568/09

    Abberufung des stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden einer

    Dementsprechend hat der Senat das Rubrum geändert; ein Parteiwechsel folgt daraus nicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Januar 1967 - VI C 73.64 - BVerwGE 26, 31 und vom 3. März 1989 - 8 C 98/85 - NVwZ-RR 90, 44; ThürOVG, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 4 ZKO 553/08 - NJW 2009, 2553).
  • OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 135/09

    Auslegung einer Klage hinsichtlich der beklagten Personen; Verjährung von

    Der Kläger beruft sich in diesem Zusammenhang auch ohne Erfolg auf die Entscheidungen des BAG in NJW 2009, 1293, und des OVG Weimar in NJW 2009, 2553.
  • VG Saarlouis, 14.06.2018 - 2 L 527/18

    Passivlegitimation des Bundeseisenbahnvermögens in beamtenrechtlichen

    Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 24.04.1996 -Bf V 82/95-, juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.01.2009 -4 ZKO 553/08-, juris; jeweils m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerwG.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht