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   BGH, 10.11.2010 - IV ZR 188/08   

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https://dejure.org/2010,1722
BGH, 10.11.2010 - IV ZR 188/08 (https://dejure.org/2010,1722)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2010 - IV ZR 188/08 (https://dejure.org/2010,1722)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2010 - IV ZR 188/08 (https://dejure.org/2010,1722)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 Buchst a S 1 ARB 1994, § 78 Abs 4 ZPO, § 91 Abs 2 S 3 ZPO
    Rechtsschutzversicherung: Erstattung der durch die Selbstvertretung eines versicherten Rechtsanwalts entstehenden Rechtsanwaltskosten

  • verkehrslexikon.de

    Zur Rechtsschutzdeckung für die Gebühren des sich selbst im Zivilprozess vertretenden Rechtsanwalts

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfassung der durch die Selbstvertretung eines versicherten Rechtsanwalts in einem Zivilrechtsstreit entstehenden Rechtsanwaltsvergütung durch das Leistungsversprechen einer Rechtsschutzversicherung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsschutzversicherung muss auch sich selbst vertretenden Rechtsanwalt bezahlen

  • Anwaltsblatt

    § 78 ZPO
    Rechtsschutzversicherer muss bei Selbstvertretung im Zivilprozess zahlen

  • Anwaltsblatt

    § 78 ZPO
    Rechtsschutzversicherer muss bei Selbstvertretung im Zivilprozess zahlen

  • rewis.io

    Rechtsschutzversicherung: Erstattung der durch die Selbstvertretung eines versicherten Rechtsanwalts entstehenden Rechtsanwaltskosten

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsschutzversicherung: Erstattung der durch die Selbstvertretung eines versicherten Rechtsanwalts entstehenden Rechtsanwaltskosten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 94 § 5; ZPO § 78 Abs. 4; ZPO § 91 Abs. 2 S. 3
    § 5 Abs. 1 a S. 1 ARB 94 erfasst auch die Rechtsanwaltsvergütung durch Selbstvertretung eines versicherten Rechtsanwalts in einem Zivilrechtsstreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfassung der durch die Selbstvertretung eines versicherten Rechtsanwalts in einem Zivilrechtsstreit entstehenden Rechtsanwaltsvergütung durch das Leistungsversprechen einer Rechtsschutzversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtschutzversicherung des Anwalts bei Selbstvertretung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erstattung von Selbstvertretungskosten eines Anwalts durch Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der rechtsschutzversicherte Anwalt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der rechtsschutzversicherte Rechtsanwalt im Straf- und Bußgeldverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die eigene Rechtsschutzversicherung des Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 232
  • MDR 2011, 36
  • NZM 2011, 829
  • VersR 2011, 67
  • DB 2011, 113
  • AnwBl 2011, 144
  • AnwBl Online 2011, 24
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG München, 26.02.2008 - 121 C 28564/07

    Rechtsschutzversicherung: Zahlungsanspruch des versicherten Rechtsanwalts im

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - IV ZR 188/08
    (2) Inzwischen ist allerdings die auch vom Berufungsgericht vertretene Gegenmeinung im Vordringen, die dem versicherten Rechtsanwalt in der Rechtsschutzversicherung die Erstattung von Honoraren aus Selbstvertretung auch für Zivil- und Arbeitsgerichtsverfahren versagt (AG München NJW 2009, 239; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 ARB 75 Rn. 6; Bauer in Harbauer, ARB 7. Aufl. § 2 ARB 75 Rn. 43; Bauer in Harbauer, ARB 8. Aufl. § 5 ARB 2000 Rn. 49; Bauer, NJW 2009, 1564 f.; Böhme, ARB 12. Aufl. § 2 (1) a Rn. 2d; Hansens, ZfSch 2008, 652; Kurzka, VersR 1994, 409; Mathy, r+s 2009, 265, 267 ff.; Obarowski in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 37 Rn. 185; Schilling, Die Allgemeinen Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) und das AGB-Gesetz, Diss.

    Die Bestimmungen der §§ 78 Abs. 4 und 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO seien als "prozessrechtliche Sonderregeln" für die Auslegung der Versicherungsbedingungen ohne Bedeutung und regelten lediglich das gebührenrechtliche Prozessrechtsverhältnis (AG München NJW 2009, 239).

  • BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - IV ZR 188/08
    Eine andere Regelung ist - wie das Bundesverfassungsgericht inzwischen wiederholt ausgesprochen hat (BVerfGE 53, 207, 214 f.; BVerfG NJW 1998, 2205) - auch nicht von Verfassungs wegen geboten, weil sich die Rolle des Beschuldigten oder Betroffenen mit der dem Verteidiger zugeschriebenen Stellung eines unabhängigen Organs der Rechtspflege nicht vereinbaren lässt.
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - IV ZR 188/08
    Dabei kommt es in der Regel auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse an (BGHZ 123, 83, 85; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. vor § 1 Rn. 16).
  • BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - IV ZR 188/08
    Eine andere Regelung ist - wie das Bundesverfassungsgericht inzwischen wiederholt ausgesprochen hat (BVerfGE 53, 207, 214 f.; BVerfG NJW 1998, 2205) - auch nicht von Verfassungs wegen geboten, weil sich die Rolle des Beschuldigten oder Betroffenen mit der dem Verteidiger zugeschriebenen Stellung eines unabhängigen Organs der Rechtspflege nicht vereinbaren lässt.
  • OLG Stuttgart, 26.06.2008 - 7 U 15/08

    Rechtsschutzversicherung: Zahlungsanspruch des versicherten Rechtsanwalts im

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - IV ZR 188/08
    Das Berufungsgericht (dessen Urteil in ZfSch 2008, 650-652 veröffentlicht ist) meint, Kosten für die anwaltliche Tätigkeit des Ehemannes der Klägerin in eigener Sache müsse die Beklagte ungeachtet des § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht erstatten.
  • OLG Köln, 19.02.2018 - 17 W 198/17

    Kostenerstattungsansprüche eines Rechtsanwalts bei Selbstvertretung

    Die Personenverschiedenheit von Rechtsanwalt und Mandant ist kein kennzeichnendes Merkmal des Anwaltsmandats (BGH NJW 2011, 232 Tz. 21 - juris -).
  • AG Köln, 11.12.2017 - 261 C 176/17

    Unfallschadenregulierung, Einschaltung eines Rechtsanwaltes, Anspruchsteller

    Die Ersatzpflicht besteht auch, wenn sich ein Rechtsanwalt selbst vertritt, soweit ein rechtsunkundiger die Einschaltung eines Anwalts als erforderlich ansehen durfte (AG München, Urteil vom 28.1.2004, Az: 322 C 33323/03; AG Münster, Urteil vom 9.2.2011, Az: 60 C 4389/10; BGH, Urteil vom 10.11.2010, Az: IV ZR 188/08; Palandt/Heinrichs, § 249 Rn. 39).
  • AG Münster, 09.02.2011 - 60 C 4389/10

    Kosten eines Rechtsanwalts sind bei einem nicht einfach gelagerten Fall bzgl.

    Eine Ersatzpflicht besteht auch, wenn sich ein Rechtsanwalt selbst vertritt (Palandt-Heinrichs, § 249 Randzeichen 39; BGH NJW 2011, 232).
  • VG Berlin, 05.05.2022 - 12 L 25.22

    Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren

    Auch der sich selbst vertretende Rechtsanwalt ist als Rechtsanwalt zu behandeln, da die Personenverschiedenheit von Anwalt und Mandant kein kennzeichnendes Merkmal einer anwaltlichen Tätigkeit ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2010 - IV ZR 188/08 - NJW 2011, 232, 234, Rn. 21; Toussaint in: MüKoZPO, 6. Aufl. 2020, ZPO § 78 Rn. 29).
  • OLG Zweibrücken, 22.02.2021 - 1 U 218/19

    Erstattung von Apothekenabgabepreis bei eigener Apotheke

    In beiden Fällen ist eine geldwerte anwaltliche Leistung erbracht worden, in einem Fall durch Einsatz von Zeit und Arbeitskraft und im anderen Fall durch Einsatz eines äquivalenten Geldbetrages (BGH, Urteil vom 10.11.2010, Az. IV ZR 188/08, Juris).

    Ungeachtet dessen besteht eine zu beachtende gesetzliche Regelung für den Umfang der Abrechnung, die nach Auffassung des Bundesgerichtshofs "nicht ohne Einfluss auf das Verständnis des § 5 (1) a ARB 94" ist (Urteil vom 10.11.2010, Az. IV ZR 188/08, Juris).

  • OLG Köln, 04.08.2015 - 9 U 82/14

    Umfang der Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Wegen der in dieser Formulierung liegenden Bezugnahme auf das gesetzliche Gebührenrecht entspricht dies denjenigen Gebühren des Rechtsanwalts, die im Prozessrechtsverhältnis nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und der Zivilprozessordnung erstattungsfähig sind (BGH NJW 2011, 232).
  • OLG Köln, 17.03.2015 - 9 U 152/14

    Umfang der Obliegenheit des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung

    Zum einen stellt nämlich die in § 5 ARB enthaltene Formulierung "bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung" eine Bezugnahme auf das gesetzliche Gebührenrecht dar; erstattungsfähig soll nur dasjenige sein, was auch nach den gesetzlichen Bestimmungen im Prozessrechtsverhältnis einen Erstattungsanspruch begründet; hierdurch wird eine Verbindung zu den gesetzlichen Regelungen nicht nur des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, sondern auch der Zivilprozessordnung über die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren hergestellt (BGH NJW 2011, 232).
  • AG Geldern, 11.03.2015 - 4 C 608/13

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Rückzahlung von fälschlich ausgewiesenen

    Für den Rechtsstreit waren die Akten 22 O 151/07, 22 O 461/11 und 22 O 462/11 des Landgerichts Stuttgart, die Akten 7 U 15/08, 7 U 180/12 und 7 U 178/12 des Oberlandesgerichts Stuttgarts und die Akte IV ZR 188/08 des Bundesgerichtshofs beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
  • VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu

    Der Bundesgerichtshof hat sich zwar nunmehr dieser Auffassung nicht angeschlossen, sondern entschieden, dass der Rechtsschutzversicherer nach den einschlägigen Versicherungsbedingungen grundsätzlich auch Gebühren und Auslagen für eine anwaltliche Selbstvertretung erstatten müsse (BGH vom 10.11.2010 = NJW 2011, 232).
  • VG Würzburg, 07.02.2020 - W 5 M 19.1139

    Hinsichtlich der Festsetzung außergerichtlicher Aufwendungen (in Höhe von 2,15

    Weil es sich bei der Klägerin nicht um eine Rechtsanwältin im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 RVG (in eigener Sache) handelt, kann sie die Festsetzung einer Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für ihre getätigten Recherchen bzw. ihre Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung am 21. März 2019 nicht verlangen (vgl. BGH, U.v. 10.11.2010 - IV ZR 188/08 - juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 24. Auflage 2019, § 1 Rn. 2 ff.).
  • VG Würzburg, 07.02.2020 - W 5 M 19.1138

    Antrags auf Entscheidung des Gerichts gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • AGH Schleswig-Holstein, 19.12.2022 - 1 AGH 3/22
  • VG Hamburg, 17.08.2022 - 6 K 2297/22

    Zur Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (bejaht für Rechtsanwälte

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