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OLG Stuttgart, 26.01.1993 - 6 U 136/92 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 330
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Celle, 01.11.2011 - 31 Ss 29/11
Anforderungen an das Vorliegen eines versuchten Betrugs bei Beantragung eines …
Auch wenn sich dies vorrangig auf Fälle bezieht, bei denen sich aus dem geltend gemachten Anspruch bereits die Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit der Forderung ergibt (beispielsweise die Beantragung eines Mahnbescheides für überhöhte gesetzliche Zinsen (LG Krefeld, MDR 1986, 418), für Mehrwertsteuer auf Verzugszinsen (vgl. Schneider, DGVZ 1983, 113 (114)), für Forderungen aus einem Partnerschaftsvermittlungsvertrag (OLG Stuttgart NJW 1994, 330; LG Essen, NJW-RR 1990, 1208)), ergibt sich bereits hieraus, dass der Rechtspfleger nicht auf die Funktion einer nur die formalen Gesichtspunkte überprüfenden Institution beschränkt ist. - AG Coburg, 03.03.2016 - 15-7790975-00-N
Beanstandung neben vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten beanspruchter …
Auch wenn sich dies vorrangig auf Fälle bezieht, bei denen sich aus dem geltend gemachten Anspruch bereits die Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit der Forderung ergibt (beispielsweise die Beantragung eines Mahnbescheides für überhöhte gesetzliche Zinsen, LG Krefeld MDR 1986, MDR), für Mehrwertsteuer auf Verzugszinsen, für Forderungen aus einem Partnerschaftsvermittlungsvertrag (OLG Stuttgart NJW 1994, 330), ergibt sich bereits hieraus, dass der Rechtspfleger nicht auf die Funktion einer nur die formalen Gesichtspunkte überprüfenden Institution beschränkt ist. - AG Pinneberg, 05.03.2004 - 63 C 377/03 Bereits hieraus kann ein Schluss auf die fehlende Gutgläubigkeit der Klägerin gezogen werden (vgl. auch KG Report Berlin 1995, 70; OLG Stuttgart NJW 1994, 330; AG Hamburg VuR 1993, 328; AG Osnabrück VuR 1993, 329).
- VerfGH Sachsen, 20.09.2001 - 37-IV-01 Für eine krasse Verkennung der Rechtslage - wie sie für Willkür erforderlich ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 11.03.1999 - Vf. 40-IV-97; SächsVerfGH, Beschluss vom 12.07.2001 - Vf. 3-IV-01) - ist aber nichts zu ersehen, zumal das gezielte Ausnutzen des Mahnverfahrens zur Verschleierung materiell-rechtlicher Problemstellungen irreführend und die vom Amtsgericht zu § 656 BGB vertretene Rechtsmeinung im Endergebnis zumindest nicht unvertretbar war (vgl. BGHZ 112, 122 ff.; zur Erwirkung eines Vollstreckungsbescheids: LG Erfurt VuR 1996, 95; KG KGReport 1995, 70; LG Frankfurt/M NJW-RR 1995, 634; OLG Düsseldorf VuR 1994, 355; OLG Stuttgart NJW 1994, 330).
- AG Coburg, 03.03.2016 - 7790975/00
Beanstandung neben vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten beanspruchter …
Auch wenn sich dies vorrangig auf Fälle bezieht, bei denen sich aus dem geltend gemachten Anspruch bereits die Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit der Forderung ergibt (beispielsweise die Beantragung eines Mahnbescheides für überhöhte gesetzliche Zinsen, LG Krefeld MDR 1986, MDR), für Mehrwertsteuer auf Verzugszinsen, für Forderungen aus einem Partnerschaftsvermittlungsvertrag (OLG Stuttgart NJW 1994, 330), ergibt sich bereits hieraus, dass der Rechtspfleger nicht auf die Funktion einer nur die formalen Gesichtspunkte überprüfenden Institution beschränkt ist.