Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 19.01.1962

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.11.1961 - 1 Ws 566/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1779
OLG Düsseldorf, 10.11.1961 - 1 Ws 566/61 (https://dejure.org/1961,1779)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.1961 - 1 Ws 566/61 (https://dejure.org/1961,1779)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 1961 - 1 Ws 566/61 (https://dejure.org/1961,1779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,1779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 881
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 19.01.1962 - Ss 120/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1680
OLG Bremen, 19.01.1962 - Ss 120/61 (https://dejure.org/1962,1680)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19.01.1962 - Ss 120/61 (https://dejure.org/1962,1680)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. Januar 1962 - Ss 120/61 (https://dejure.org/1962,1680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,1680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 881
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00

    Anfechtung eines Verwerfungsurteils

    Denn auch soweit danach das schlichte Vorbringen für ausreichend erachtet wird, das Ausbleiben des Angeklagten sei durch das Berufungsgericht zu Unrecht als nicht entschuldigt gewertet worden (OLG Bremen NJW 1962, 881; OLG Hamm NJW 1963, 65 f.; OLG Köln StV 1989, 53 (54); OLG Saarbrücken aaO.) wird auch in diesen Fällen - wenn auch zum Teil nur indirekt - gefordert, dass dem Revisionsgericht Tatsachen zur Kenntnis gebracht sind, aus denen sich ergibt, dass das Berufungsgericht § 329 Abs. 1 StPO auf der Grundlage des ihm bekannten Sachverhalts fehlerhaft angewendet hat (OLG Hamm a.a.O.; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275 f.).

    Auch die ganz herrschende Meinung, das Revisionsgericht sei bei der Prüfung der Verfahrensrüge an die tatsächlichen Feststellung des angefochtenen Urteils gebunden (OLG Bremen NJW 62, 881; BGHSt 28, 384 [387 ff.]; Meyer-Goßner aaO. Rdnr. 48 - m.w.N.), entspricht den Sacherfordernissen bei der Prüfung eines Angriffs allein gegen das Urteil selbst; mit dem Sinn und Zweck eines auf die Verfahrensrüge gestützten Revisionsverfahrens ist sie nicht vereinbar (vgl. Hanack aaO. und Gollwitzer aaO. Rdnr. 101, die unter Ablehnung einer Bindung an die Urteilsfeststellungen auch für die Revision allein darauf abstellen wollen, ob der Angeklagte tatsächlich entschuldigt war oder nicht).

    Sie liegt jedoch implizit der Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen zu Grunde, die der Frage nachgehen, ob die vom Angeklagten vorgebrachten Entschuldigungsgründe und sonstige als Entschuldigung in Betracht kommende Tatsachen im Berufungsurteil so vollständig wiedergegeben und gewürdigt worden sind, dass hierdurch dem Revisionsgericht eine Nachprüfung der Rechtsfindung des Landgerichts ermöglicht ist (OLG Bremen NJW 62, 881; StV 1987, 242; OLG Hamm NJW 63, 65 [66]; Meyer-Goßner aaO. m.w.N.).

  • OLG Köln, 04.06.1999 - Ss 217/99
    Soweit mit der Rechtsbeschwerde (bzw. in Fällen des § 329 Abs. 1 StPO: mit der Revision) geltend gemacht wird, der Betroffene (bzw. Angeklagte) sei entgegen der Ansicht des Tatrichters genügend entschuldigt gewesen und das Gericht habe einen gegebenen Entschuldigungsgrund anerkennen und als solchen rechtlich werten müssen, kann das Rechtsmittelgericht nur aufgrund des Urteilsinhalts selbst überprüfen, ob die Annahme einer fehlenden oder ungenügenden Entschuldigung zutreffend ist oder nicht (OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613, 1614; OLG Bremen NJW 1962, 881 u. StV 1987, 242 ; OLG Hamm NJW 1963, 65, 66; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 433; KG GA 1973, 29, 30 f.).

    Hatte der Betroffene (bzw. Angeklagte) jedoch überhaupt keine Entschuldigungsgründe vorgebracht und waren dem Gericht auch sonst keine Umstände bekannt oder - insbesondere aufgrund des Akteninhalts - erkennbar, die das Ausbleiben entschuldigen konnten, so kann es nicht als Rechtsfehler angesehen werden, wenn die Verwerfung des Einspruchs (bzw. der Berufung) nur formularmäßig damit begründet ist, daß das Ausbleiben nicht oder nicht genügend entschuldigt sei (OLG Hamm NJW 1963, 65, 66 m. w. Nachw.; vgl. a. OLG Bremen NJW 1962, 881).

  • OLG Köln, 12.12.2000 - Ss 446/00

    Rüge der Verletzung des § 329 StPO ausschließlich mit Hilfe einer Verfahrensrüge

    Das Verwerfungsurteil nach § 329 StPO enthält als reines Prozessurteil keine Sachentscheidung in Bezug auf den Verfahrensgegenstand (OLG Bremen NJW 1962, 881; OLG Hamburg NJW 1965, 315 m. w. Nachw.; OLG Karlsruhe GA 1981, 91; OLG Düsseldorf StV 1982, 216 = JMBl NW 1982, 68) und kann daher einer Überprüfung im Hinblick auf Fehler bei der Anwendung des sachlichen Rechts nicht zugänglich sein (OLG Bremen NJW 1962, 881; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 5. Aufl., Rdnr. 192; zu § 74 Abs. 2 OWiG: SenE v. 28.01.1986 - Ss 826/85 - = VRS 70, 458 [459] = JMBl NW 1986, 226 = VM 1986, 52).
  • OLG Köln, 25.06.1999 - Ss 255/99
    Denn soweit mit der Revision geltend gemacht wird, der Angeklagte sei entgegen der Ansicht des Tatrichters genügend entschuldigt gewesen und das Gericht habe einen gegebenen Entschuldigungsgrund anerkennen und als solchen rechtlich werten müssen, kann das Revisionsgericht nur aufgrund des Urteilsinhalts selbst überprüfen, ob die Annahme einer fehlenden oder ungenügenden Entschuldigung zutreffend ist oder nicht (OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613, 1614; OLG Bremen NJW 1962, 881 u. StV 1987, 242 ; OLG Hamm NJW 1963, 65, 66; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 433; KG GA 1973, 29, 30 f.).
  • OLG Köln, 09.12.1980 - 1 Ss 926/80

    Entschuldigung des Angeklagten für seine Abwesenheit ; Nichterscheinen zum

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die unsubstantiierte Rüge, das Fehlen habe nicht als unentschuldigt angesehen werden dürfen, als ausreichender Vortrag i.S. von § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügt (OLG Bremen NJW 1962, 881; OLG Hamm NJW 1963, 65; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, 23. Rdn. 98 zu § 329 StPO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht