Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 04.04.1985

Rechtsprechung
   BayObLG, 28.02.1986 - RReg. 2 St 214/85   

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https://dejure.org/1986,2090
BayObLG, 28.02.1986 - RReg. 2 St 214/85 (https://dejure.org/1986,2090)
BayObLG, Entscheidung vom 28.02.1986 - RReg. 2 St 214/85 (https://dejure.org/1986,2090)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Februar 1986 - RReg. 2 St 214/85 (https://dejure.org/1986,2090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tiefgarage; Städtisch; Öffentlich-rechtlich; Begriff; Abgeschlossen; Öffentlicher Dienst

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2065
  • MDR 1986, 601
  • MDR 1987, 723
  • BayObLGSt 1986, 27
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 15.02.2019 - 1 RVs 227/18

    Freispruch für TTIP - Aktivisten aufgehoben - Banner im Kölner Hauptbahnhof

    (1) Zum öffentlichen Dienst bestimmt sind Räume, in denen Tätigkeiten erledigt werden, die wenigstens mittelbar im öffentlichen Interesse liegen wie z. B. Amtsräume des Rathauses, eine in öffentlich-rechtlicher Form betriebene städtische Tiefgarage oder der Sitzungssaal eines Parlaments; die Wahrnehmung öffentlicher Daseinsvorsorge ist ausreichend (BayObLG, Urteil vom 28. Februar 1986 - RReg 2 St 214/85 - juris).
  • OLG Köln, 07.05.2001 - 27 UF 59/01

    Verfahrensrecht - isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung in entsprechender

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gericht Zwischenurteile nach § 303 ZPO, insbesondere Grundurteile nach § 304 ZPO, oder Teilurteile nach § 301 ZPO mit einer Kostenentscheidung versieht (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., § 99 Rn.3, 9; Schneider, MDR 1987, 723, 724, allerdings abweichend für den Fall eines mit einer Kostenentscheidung versehenen Teilurteils).
  • OLG Köln, 07.05.2001 - 27 UF 59/91

    Zulässigkeit einer Kostenentscheidung oder Erlass eines Teilurteils

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gericht Zwischenurteile nach § 303 ZPO , insbesondere Grundurteile nach § 304 ZPO , oder Teilurteile nach § 301 ZPO mit einer Kostenentscheidung versieht (vgl. Zöller/Herget, ZPO , 22. Aufl., § 99 Rn. 3, 9; Schneider, MDR 1987, 723, 724, allerdings abweichend für den Fall eines mit einer Kostenentscheidung versehenen Teilurteils).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.04.1985 - 3 Ss (OWi) 80/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5691
OLG Celle, 04.04.1985 - 3 Ss (OWi) 80/85 (https://dejure.org/1985,5691)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.04.1985 - 3 Ss (OWi) 80/85 (https://dejure.org/1985,5691)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. April 1985 - 3 Ss (OWi) 80/85 (https://dejure.org/1985,5691)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2065
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Das zur Entscheidung über die Sprungrevision der Staatsanwaltschaft berufene Oberlandesgericht Celle hält im Anschluß an seine Rechtsprechung in VRS 68, 471 ebenfalls eine Vorfahrtverletzung nicht für gegeben, meint aber, die Angeklagte könne ihre allgemeine Sorgfaltspflicht nach § 1 Abs. 2 StVO verletzt haben.
  • OLG Bremen, 11.02.1997 - 3 U 69/96

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in Gegenrichtung

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  • OLG Saarbrücken, 13.01.2004 - 3 U 244/03

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Fahrzeugkollision mit einem den Radweg

    In diesem Zusammenhang kann es dahinstehen, ob das Vorfahrtsrecht der Klägerin dadurch entfallen ist, dass sie entgegen § 2 Abs. 4 Satz 2 u. 3 StVO den linksseitigen Radweg benutzt hat (so OLG Hamburg, VersR 1987, 106; OLG Celle, NJW 1986, 2065 (2066); OLG Bremen, VersR 1997, 765 (766); LG Hannover, NJW-RR 1988, 866; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage, § 8 StVO, Rdnr. 30) oder ob ein solcher Verkehrsverstoß - anders als ein Befahren einer Einbahnstraße in falscher Richtung - das Vorfahrtsrecht unberührt lässt (so BGH, NJW 1986, 2651; OLG Hamm, zfs 1996, 284; OLG Düsseldorf, DAR 2001, 78; AG Köln, VersR 1987, 698 (699)).
  • OLG Hamm, 26.05.1998 - 9 U 12/98

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem den Radweg in falscher

    a) Bei der Bewertung des Mitverschuldens der Klägerin kann der Senat die in der Rechtsprechung streitige Frage, ob ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße auch dann die Vorfahrt gegenüber kreuzenden oder einbiegenden Fahrzeugen behält, wenn er den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht nach § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO für die Gegenrichtung freigegeben ist (so BGH 4. Strafsenat, NJW 1986, 2651; OLG Hamm, 9. Zivilsenat, ZFS 1996, 284 und OLG Hamm 6. Zivilsenat, NZV 1997, 123 und OLGR 1992, 392), oder ob ein solcher Radfahrer keine Vorfahrt hat, weil ein Recht zur Vorfahrt begrifflich ausgeschlossen sei, wenn es schon an einem Recht zum Fahren mangele (so OLG Bremen, DAR 1997, 272 in Anschluss an BGH 6. Zivilsenat, NJW 1982, 334 (Einbahnstraßenfahrt); OLG Gelle NJW 1986, 2065; Jagusch-Händschl, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 8 StVO Rn. 30), dahingestellt sein lassen.
  • LG Berlin, 22.08.2007 - 58 S 79/07

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines den Radweg einer

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Frage der Vorfahrtsberechtigung eines ordnungswidrig auf dem Radweg in falscher Fahrtrichtung fahrenden Radfahrers nicht einhellig beurteilt (Vorfahrtsrecht verneinend: OLG Bremen, Urteil vom 11.02.1997, DAR 1997, 272 ff; OLG Celle, Beschluss v. 04.04.1985 - 3 Ss (OWi) 80/85; bejahend: BGH NJW 1986, 2651 f; OLG Hamm, Urteile vom 10.3.1995 und 24.10.1996, DAR 1996, 321 und NZV 1997, 123; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2000, DAR 2001, 78 f; KG Urteil v. 18.01.1993 - 12 U 6697/91).
  • AG Köln, 22.11.1985 - 266 C 84/85
    Dem BGH hat sich das OLG Celle (VRS 68, 471) angeschlossen und den Grundsatz auch auf Fälle ausgedehnt, in denen auf Straßen mit Zweirichtungsverkehr und zwei vorhandenen Radwegen ein gegenläufiger Radweg benutzt wird, weil dann die linke Fahrtrichtung ausnahmslos.
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