Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1991 - 3 StR 157/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1786
BGH, 27.11.1991 - 3 StR 157/91 (https://dejure.org/1991,1786)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1991 - 3 StR 157/91 (https://dejure.org/1991,1786)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1991 - 3 StR 157/91 (https://dejure.org/1991,1786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betrug - Eingehungsbetrug - Leistungspflicht des Käufers - Grundstückskauf - Grundstückskaufvertrag - Auflassung - Eintragung im Grundbuch - Vermögensschaden - Bedingung - Sachmangel - Vielzahl von Straftaten desselben Tatbestandes - Urteilsgründe - Massenfälle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO §§ 261, 267 Abs. 1
    Urteilsinhalt bei Tatbestandserfüllung durch zahlreiche Taten

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1709
  • MDR 1992, 596
  • NStZ 1992, 602
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 404/91

    Ausschluss eines Vollrausches trotz alkoholbedingter Erinnerungslücken -

    Auszug aus BGH, 27.11.1991 - 3 StR 157/91
    Wie sich auch aus § 267 Abs. 1 StPO ergibt, müssen die schriftlichen Urteilsgründe eine in sich geschlossene Darstellung der äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazu gehörenden inneren Tatsachen geben, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Nr. 1 Sachdarstellung 2, 3, 4; BGH, Urteil vom 12. November 1991 - 5 StR 404/91; Hürxthal, KK, 2. Aufl. StPO § 267 Rdn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 159/87

    Anforderungen an Art der Wiedergabe von Feststellungen bei der Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 27.11.1991 - 3 StR 157/91
    Auch eine Vielzahl von Einzeltaten, die denselben Tatbestand erfüllen sollen - gleich ob sie rechtlich zutreffend als fortgesetzte Tat gewertet worden oder ob sie tatmehrheitlich begangen worden sind - entbindet den Tatrichter jedenfalls dann nicht von der Pflicht zur Darstellung des konkreten Sachverhalts der Einzelfälle, wenn diese nicht in allen wesentlichen Umständen gleichgelagert sind (vgl. BGH NStZ 1982, 79; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 1).
  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Insoweit weist die Revision zutreffend darauf hin, daß auch von der Rechtsprechung Fälle mit entsprechend riskanter Preisgestaltung nicht ohne weiteres allein deshalb als Betrug gewertet worden sind (vgl. BGHSt 32, 22; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 13, 26, 35; BGH wistra 89, 19; BGH, Beschluß vom 18. Januar 1985 - 2 StR 689/84 - Lackner/Imo, MDR 1983, 969; vgl. zur Chancenminderung aber auch BGHSt 30, 177, 181).

    Der Senat verweist indes auch auf in Fällen dieser Art früher gebilligte, einen Angeklagten jedenfalls nicht benachteiligende Schadensbestimmungen, wonach bei überhöht bemessenem Aufschlag der Schaden lediglich nach der Differenz zu einem seriös bemessenen Aufschlag bemessen wird (vgl. BGHSt 32, 22; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 13, 26, 35 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    In Fällen der betrügerischen Vermittlung von Warenterminoptionsgeschäften hat der Bundesgerichtshof dies angenommen, wenn der Anleger über Eigenart und Risiko des Geschäftes derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud"), die empfangene Gegenleistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist (BGHSt 30, 177, 181; 32, 22; BGH NStZ 1983, 313; NJW 1992, 1709; NStZ 2000, 479; NJW 2003, 3644, 3645).
  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10

    Aufhebung eines auf einer Verständigung basierenden Urteils wegen mangelnder

    Auch dann müssen die Urteilsgründe aber so abgefasst werden, dass sie erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen können (vgl. für den Fall einer Vielzahl von gleichgelagerten Betrugstaten BGH, NJW 1992, 1709; NStZ 2008, 352; NStZ-RR 2010, 54).
  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung

    Dies gilt, wenn die Taten in allen wesentlichen tatsächlichen Umständen, die den Betrugstatbestand erfüllen, gleich gelagert sind (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 6).
  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 171/09

    Anforderungen an die Urteilsbegründung im Hinblick auf die einzelnen objektiven

    Zwar ist es dem Tatrichter grundsätzlich nicht verwehrt, bei einer Vielzahl von gleichgelagerten Straftaten davon abzusehen, die konkreten Sachverhalte der Einzeltaten mitzuteilen und diese in einer Liste zusammenzufassen, in der die jeweiligen Betrugstaten - wie hier - nach Tatzeit, -ort, Geschädigten und Betrugsschaden individualisiert werden (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 6; BGH NStZ 2008, 352).
  • BGH, 10.06.1994 - 3 StR 361/92

    Urteilsbegründung - Gleichartige Straftaten - Eindeutigkeit des Urteils

    Auch bei einer Mehrzahl gleichgelagerter oder ähnlicher Straftaten müssen sich diejenigen, derentwegen ein Angeklagter verurteilt wird, von anderen gleichartigen, die der Angeklagte begangen haben kann, genügend unterscheiden lassen (vgl. BGH NStZ 1992, 602).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 385/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    In Fällen der betrügerischen Vermittlung von Warenterminoptionsgeschäften hat der Bundesgerichtshof dies angenommen, wenn der Anleger über Eigenart und Risiko des Geschäftes derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud"), die empfangene Gegenleistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist (BGHSt 30, 177, 181; 32, 22; BGH NStZ 1983, 313; NJW 1992, 1709; NStZ 2000, 479; NJW 2003, 3644, 3645).
  • OLG Hamburg, 03.12.2004 - II-143/04

    Zulässigkeit eines durch die Deutsche Bahn AG ausgesprochenen Bahnhofsverbots;

    Der Uhrzeit des Verstoßes kommt hier für die Umgrenzung der Tat hohe Bedeutung zu, da bei gleichartigen Serientaten mit dichter Frequenz und gleichem Tatort die Abgrenzung von gleichartigen Lebensvorgängen wesentlich anhand der Tatzeit erfolgt (vgl. BGH in NStZ 1992, 602; Tolksdorf in KK-StPO, 5. Aufl., § 200 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Beteiligung an Handlungen

    In Anbetracht der einfach strukturierten, sich in gleicher Art und Weise wiederholenden Tatbegehung genügt die Darstellung der einzelnen Betrugsfälle den an die Urteilsgründe in sachlich-rechtlicher Hinsicht zu stellenden Anforderungen; ein Geschehenssachverhalt, wie er dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Senats vom 27. November 1991 - 3 StR 157/91 - zugrunde lag, ist nicht gegeben.
  • OLG Braunschweig, 16.10.2000 - 7 U 17/00

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholung eines Verkehrswertgutachtens wegen des

    Zum subjektiven Tatbestand einer Schenkung gehört gem. § 516 Abs. 1 BGB , der auch im Rahmen des § 2325 BGB maßgebend ist, dass sich die Vertragsparteien darüber einig sind, dass die Leistung einer von ihnen der anderen - jedenfalls teilweise - unentgeltlich, d. h. ohne Gegenleistung, zugewendet wird (vgl. BGH NJW-RR 1996, 754; NJW 1992, 1709 und 1982, 2497; Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 7 m.w.N.).
  • OLG Köln, 16.01.1996 - Ss 553/95

    Nachträgliche Bezeichnung einer Berufung als Revision

  • BayObLG, 14.09.1999 - 2 ObOWi 447/99

    Identifizierung durch Frontfoto

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht