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   OLG München, 05.05.2000 - 23 U 6086/99   

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OLG München, 05.05.2000 - 23 U 6086/99 (https://dejure.org/2000,8582)
OLG München, Entscheidung vom 05.05.2000 - 23 U 6086/99 (https://dejure.org/2000,8582)
OLG München, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - 23 U 6086/99 (https://dejure.org/2000,8582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Zustimmung der Mandanten einer Rechtsanwaltskanzlei bei Veräußerung der Kanzlei und Übernahme der Mandate; Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bei Weitergabe personenbezogener Daten; Nichtigkeit von Verpflichtungsgeschäft und ...

  • Anwaltsblatt

    § 812 BGB, § 203 StGB

  • BRAK-Mitteilungen

    Nichtigkeit eines Anwaltskanzleikaufvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2592
  • AnwBl 2000, 748
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.05.1995 - VIII ZR 94/94

    Überlassung von Mandantenakten ohne Einwilligung in einem Kanzleiübernahmevertrag

    Auszug aus OLG München, 05.05.2000 - 23 U 6086/99
    So hat der BGH (NJW 1995, 2026) für Rechtsanwaltskanzleien und (in NJW 1996, 2087) für Steuerberaterkanzleien entschieden, dass sowohl das Verpflichtungs- als auch das Erfüllungsgeschäft für Kanzleiübertragungen unwirksam sind, wenn die Mandanten der Übergabe der sie betreffenden Mandatsakten nicht zugestimmt haben.

    Zwar erfüllt in diesen Fällen das Verpflichtungsgeschäft nicht den objektiven Tatbestand des § 203 StGB, weil im Kaufvertrag selbst kein Geheimnis offenbart wird, doch führt die Zielsetzung des Verbotsgesetzes gegen das Erfüllungsgeschäft dazu, dass grundsätzlich auch das zu Grunde liegende Verpflichtungsgeschäft gem. § 134 BGB nichtig ist (BGH NJW 1995, 2026 [2027]).

    Da es sich bei § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB um eine dem Schutz eines höchstpersönlichen Rechtsgutes dienende Strafvorschrift handelt, bedarf es auch nicht eines bewussten Verstoßes beider Vertragsparteien gegen das Verbotsgesetz (BGHZ 116, 268 [277] = NJW 1992, 737; BGH NJW 1995, 2026 [2027]).

    Auf dieser Linie hat der BGH (NJW 1995, 2026 [2027]) eine Fallgestaltung, in welcher der Erwerber zwar zum amtlichen Vertreter des Veräußerers bestellt worden war, aber vorher nicht in der Kanzlei tätig war, als nicht ausreichend angesehen, weil die Befugnisse eines amtlichen bestellten Vertreters im Gegensatz zu einem Alleininhaber durch Dauer und Zweck der Aufgabe begrenzt sind.

  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 4/91

    Verpflichtung zur Übergabe der Patienten- und Beratungskartei bei Veräußerung

    Auszug aus OLG München, 05.05.2000 - 23 U 6086/99
    § 203 StGB ist ein Verbotsgesetz i.S. von § 134 BGB (Palandt/Heinrichts, BGB, 59. Aufl. [2000], § 134 Rdnr. 22 a; BGHZ 116, 268 [271] = NJW 1992, 737; BGH NJW 1995, 2025, u. NJW 1999, 1404).

    Da es sich bei § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB um eine dem Schutz eines höchstpersönlichen Rechtsgutes dienende Strafvorschrift handelt, bedarf es auch nicht eines bewussten Verstoßes beider Vertragsparteien gegen das Verbotsgesetz (BGHZ 116, 268 [277] = NJW 1992, 737; BGH NJW 1995, 2026 [2027]).

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 302/98

    Geltung des § 283 BGB für Bereicherungsansprüche

    Auszug aus OLG München, 05.05.2000 - 23 U 6086/99
    Eine Verurteilung zur Rückabwicklung ist deshalb möglich (s. BGH NJW 2000, 1031 = ZIP 2000, 460).

    Eine Verurteilung des Klägers wäre gemäß der Rechtsprechung (s. letztmals BGH NJW 2000, 1031 = ZIP 2000, 460) ebenfalls möglich, weil er verschärft haftet.

  • BGH, 22.05.1996 - VIII ZR 194/95

    Wirksamkeit eines Kaufvertrages über eine Steuerberaterpraxis

    Auszug aus OLG München, 05.05.2000 - 23 U 6086/99
    So hat der BGH (NJW 1995, 2026) für Rechtsanwaltskanzleien und (in NJW 1996, 2087) für Steuerberaterkanzleien entschieden, dass sowohl das Verpflichtungs- als auch das Erfüllungsgeschäft für Kanzleiübertragungen unwirksam sind, wenn die Mandanten der Übergabe der sie betreffenden Mandatsakten nicht zugestimmt haben.
  • BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93

    Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats

    Auszug aus OLG München, 05.05.2000 - 23 U 6086/99
    In NJW 2000, 1333 = LM H. 6/2000 § 675 BGB Nr. 273 = ZIP 2000, 545 (546), ist letztmals durch den BGH bestätigt worden, dass ein Mandant, der eine aus mehreren Anwälten bestehende Sozietät mit einem Mandat beauftragt, konkludent durch diese Beauftragung seine Einwilligung dahingehend erteilt, dass alle an der Sozietät beteiligten Anwälte den Fall bearbeiten können; die Aufnahme neuer Sozien in eine Gesellschaft ist nach BGH (NJW 1994, 257) kein Verstoß gegen § 203 StGB, weil sich das bereits angenommene Mandat regelmäßig auf sie erstreckt.
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 117/99

    Treuhänderische Mitverpflichtung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einer

    Auszug aus OLG München, 05.05.2000 - 23 U 6086/99
    In NJW 2000, 1333 = LM H. 6/2000 § 675 BGB Nr. 273 = ZIP 2000, 545 (546), ist letztmals durch den BGH bestätigt worden, dass ein Mandant, der eine aus mehreren Anwälten bestehende Sozietät mit einem Mandat beauftragt, konkludent durch diese Beauftragung seine Einwilligung dahingehend erteilt, dass alle an der Sozietät beteiligten Anwälte den Fall bearbeiten können; die Aufnahme neuer Sozien in eine Gesellschaft ist nach BGH (NJW 1994, 257) kein Verstoß gegen § 203 StGB, weil sich das bereits angenommene Mandat regelmäßig auf sie erstreckt.
  • LG Darmstadt, 09.06.1994 - 13 O 475/93
    Auszug aus OLG München, 05.05.2000 - 23 U 6086/99
    Deshalb ist auch die Aufnahme neuer Sozien, eine Anwaltsfusion oder die Kanzleiveräußerung an einen bereits in der Kanzlei mitarbeitenden Rechtsanwalt kein Geheimnisverrat (LG Darmstadt NJW 1994, 2962).
  • LG Baden-Baden, 29.11.1996 - 1 O 397/96

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe ; Rückabwicklung eines Kanzleikaufvertrages ;

    Auszug aus OLG München, 05.05.2000 - 23 U 6086/99
    Im Gegensatz zum LG Baden-Baden (NJW-RR 1998, 202) ist der Senat der Auffassung, dass diese Vorschrift nicht auf den Vorgang der Übergabe der gesamten Kanzlei und damit der Mandantenakten übertragen werden kann.
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 286/82

    Ausspruch einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG München, 05.05.2000 - 23 U 6086/99
    Der Annahmeverzug führt nur zu einer Vollstreckungserleichterung gem. § 274 Abs. 2 BGB, nicht aber zur Aufhebung eines Zurückbehaltungsrechts (s. BGHZ 90, 354 [358] = NJW 1984, 1679; BGHZ 116, 244 [248] = NJW 1992, 556).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG München, 05.05.2000 - 23 U 6086/99
    Seit der Entscheidung des BVerfG (NJW 1984, 419) ist das sich aus Art. 2 Abs. 1 GG ergebende Recht des Einzelnen auf informationelle Bestimmung nicht nur anerkannt, sondern auch insoweit umrissen worden, dass personenbezogene Daten besonders zu schützen sind.
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

  • BGH, 13.06.2001 - VIII ZR 176/00

    Verkauf einer Rechtsanwaltskanzlei mit Begründung einer Außensozietät

    Zur Begründung hat das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW 2000, 2592 ff veröffentlicht ist, ausgeführt: Der zwischen den Parteien geschlossene Praxiskaufvertrag sei wegen Verstoßes gegen § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB in Verbindung mit § 134 BGB nichtig, da eine ausdrückliche Einwilligung der Mandanten des Beklagten in die Aktenübergabe weder bei Abschluß des Verpflichtungsgeschäfts noch bei der faktischen Übergabe der Kanzlei am 4. Januar 1999 vorgelegen habe.
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 189/05

    Abtretbarkeit einer Anwaltsgebührenforderung

    Nach anderer Auffassung wird durch die Vorschrift angeordnet, dass die Abtretung ohne Zustimmung des Mandanten erfolgen kann (OLG Hamburg OLGR 2001, 74, 76; OLG München NJW 2000, 2592, 2594; LG Baden-Baden NJW-RR 1998, 202, 203; Ganter in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. Bd. II § 96 Rn. 138; Paulus NJW 2004, 21, 22; Hirtz, EWiR 2005, 787; MünchKomm-StGB/Cierniak, § 203 Rn. 68; Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl. § 49b Rn. 47 f; Nerlich in Hartung, Anwaltliche Berufsordnung, 3. Aufl. § 49b BRAO Rn. 84 ff; Dittmann in Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 49b Rn. 37; Jessnitzer/Blumberg, BRAO 9. Aufl. § 49b Rn. 7; im Grundsatz ebenso Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 861 ff).
  • LAG Hamm, 14.03.2002 - 4 Sa 1366/97

    Kostentragungspflicht bei Konkursfestsstellungsklage nach vorläufigem Bestreiten

    In diesem Falle ist auch über die auf den Gegenstand des Teilurteils entfallenden Kosten unter Einschluß der I. Instanz insgesamt zu befinden, weil die Beurteilung der gemäß § 91a ZPO zu entscheidenden Frage, ob das Rechtsmittel Erfolg gehabt hätte, dem Berufungsgericht vorbehalten ist und nicht der Vorinstanz überlassen bleiben kann (OLG München v. 17.09.1999 - 23 U 2644/99, OLGR München 2000, 311).
  • LG München I, 09.12.2003 - 13 S 9710/03

    Unzulässige Abtretung von Honoraransprüchen unter Anwälten

    Die vom Hanseatischen OLG in Bezug genommenen Entscheidungen (OLG München, OLGR 2000, 311 sowie OLG Nürnberg, AnwBl. 1995, 195) beschäftigen sich lediglich in obiter dicta mit der hier zu entscheidenden Frage.
  • AG Cham, 04.09.2003 - 8 C 252/02

    Abtretbarkeit von Honoraransprüchen zwischen Anwälten

    Insofern wird teilweise die Auffassung vertreten, dass es bezüglich der Frage der Übergabe von Akten an den Kanzleiübernehmer bzw. an den Abtretungsempfänger ohne Zustimmung des betroffenen Mandanten bei der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und damit bei der Nichtigkeit des jeweiligen Rechtsgeschäfts verbleiben solle (vgl. OLG München, Anwaltsblatt 2000, 748 ff.).
  • AG Cham, 30.09.2003 - 8 C 224/02

    Sachlich und örtlich zuständiges Gericht für die Geltendmachung von

    Insofern wird teilweise die Auffassung vertreten, dass es bezüglich der Frage der Übergabe von Akten an den Kanzleiübernehmer bzw. an den Abtretungsempfänger ohne Zustimmung des betroffenen | Mandanten bei der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und damit bei der Nichtigkeit des jeweiligen Rechtsgeschäfts verbleiben solle (vgl. OLG München, Anwaltsblatt 2000, 748 ff.).
  • OLG Hamburg, 30.10.2000 - 8 U 247/99

    Abtretung von Gebührenforderungen unter Rechtsanwälten

    Ob ihm dies durch die Formulierung, in der die Voraussetzungen einer wirksamen Abtretung von Anwalt zu Anwalt nicht positiv festgeschrieben worden sind, sondern sich allenfalls durch einen Umkehrschluss aus Satz 2 dieses Absatzes erschließen lassen, im Hinblick auf § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB gelungen ist, ist zweifelhaft (vgl. dazu einerseits LG Baden-Baden NJW-RR 1998, 202 ; Berger NJW 1995, 1406; Prechtel NJW 1997, 1813; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB , 25. Aufl. 1997, § 203 , Rnr. 29 a. E.; andererseits OLG Nürnberg, Anw131 1995, 195; OLG München NJW 2000, 2592; Gola NJW 1995, 3283, 3289; Feuerich-Braun, BRAO , 5. Aufl. 2000, § 49 b , Rnr. 36; Henssler/Prütting-Dittmann, BRAO 1997, § 49 b , Rnr. 37; Kleine-Cosack, BRAO , 2. Aufl. 1996, § 49 b , Rnr. 19; offen gelassen bei Lackner-Kühl, StGB , 23. Aufl. 1999, § 203 , Rnr. 18).
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