Rechtsprechung
| OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 01.10.1948 - I ZS 25/48 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- OGHZ 1, 182
- NJW 1949, 24
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58
Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
Eine Verurteilung zum öffentlichen Widerruf einer Behauptung oder zu einer Richtigstellung eines Vorwurfs ist nur in dem Maße gerechtfertigt, als solche Erklärungen erforderlich sind, um einen Zustand fortdauernder Beeinträchtigung des Klägers zu beseitigen oder wenigstens die Wirkungen einer Beeinträchtigung zu mindern (RGZ 163, 210 [215]; OGHZ 1, 182, 191). - BGH, 14.06.1977 - VI ZR 111/75
Heimstättengemeinschaft
Das Verlangen nach Widerruf kann dann an jene Grenze geraten, wo es nur noch das Bedürfnis des Klägers nach Genugtuung befriedigt, was aber, wie erwähnt, keinesfalls Aufgabe dieses Rechtsbehelfs sein darf (vgl. RGZ 148, 114, 122, 124; OGHZ 1, 182, 191 ff = NJW 1949, 24; BGHZ 10, 104, 106; 31, 308, 320 ff; vgl. auch BVerfGE 28, 1, 9 ff = NJW 1970, 651 f; Weitnauer, Betrieb 1976, 1416). - BGH, 05.06.1962 - VI ZR 236/61
Voraussetzungen des Widerrufs einer ehrkränkenden Behauptung
Würde sich ein Beklagter nicht freiwillig dem vom Kläger verlangten gerichtlichen Gebot fügen, so müßte er, da die abgegebene Erklärung eine unvertretbare Handlung im Sinne des § 888 ZPO ist (OGHZ 1, 182 [194]), durch Geldstrafe oder Haft zu einer Erklärung angehalten werden, deren Inhalt sowohl der objektiven Wahrheit wie der subjektiven Überzeugung des Erklärenden widersprechen kann. - BGH, 17.06.1953 - IV ZR 51/52 Der von der Rspr. in Analogie zu § 1004 BGB entwickelte Beseitigungsanspruch läßt es genügen, daß objektiv durch ehrverletzende Behauptungen ein Zustand geschaffen worden ist, der sich für den Verletzten als eine stetig neufließende und fortwirkende Quelle der Schädigung und Ehrverletzung darstellt (RGZ 163, 210 [216]; OGHZ 1, 182 [190] = NJW 49, 24).
Der Klageantrag richtet sich auch nicht darauf, daß der Bekl. die aufgestellten Behauptungen ändern gegenüber widerruft, obwohl gerade hier Anlaß gewesen wäre, über Art und Durchführung des Widerrufs Klarheit zu schaffen (OGHZ 1, 182 [193] = NJW 49, 24).
Der Anspruch auf Widerruf ist aber, wie der OGHBrZ in Anlehnung an die Rspr. des RG zutreffend ausgeführt hat (OGHZ 1, 182 [192] = NJW 49, 24), niemals dazu bestimmt, dem Verletzten "Genugtuung zu verschaffen", oder sein "Rechtsgefühl wiederherzustellen"; er darf insbes.
- OLG Zweibrücken, 06.04.1990 - 3 W 50/90
Vollstreckung des Widerrufs einer unwahren, ehrverletzenden Behauptung
Mit der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Meinung hält der Senat für die Vollstreckung eines Widerrufsurteils allein die Regelung des § 888 ZPO für anwendbar (OGHZ 1, 182, 194; BGHZ 37, 187, 190; OLG Saarbrücken, JurBüro 1987, 937;… Senatsbeschluss vom 8. Juni 1979 - 3 W 88/79 - Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl., § 71 I 2;… Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 2. Aufl., Rdn. 1077;… Jauernig, Zwangsvollstreckungs- und Konkursrecht, 18. Aufl., § 27 III 1; Ritter, ZZP 84 (1971), 163, 173 ff.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 48. Aufl., § 888 Rdn. 1 B und § 894 Rdn. 1 C;… Thomas/Putzo, ZPO , 15. Aufl., § 894 Rdn. 2 b;… Wieczorek, ZPO , 2. Aufl., § 887 Rdn. C II b 13;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl., Einl. UWG Rdn. 299;… MünchKomm/Schwerdtner, BGB , 2. Aufl., § 12 Rdn. 360).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".