Rechtsprechung
| BGH, 01.02.1952 - I ZR 23/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kaufvertrag über Wertpapiere - Bereicherungsanspruch auf Rückgewähr des Kaufpreises - Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren - Sammelverwahrfähigkeit von Schuldbuchforderungen - Übertragung von Miteigentumsanteile am Sammelverwahrbestand der gekauften ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHZ 5, 27
- NJW 1952, 1012
- DB 1952, 468
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.05.1951 - I ZR 65/50
Steckengebliebene Ost-West-Überweisung
Auszug aus BGH, 01.02.1952 - I ZR 23/51
Die insoweit für die Überweisung von Geldbeträgen in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (BGHZ 2, 218, 222 ff) [BGH 29.05.1951 - I ZR 65/50] müssen für den Wertpapiergiroverkehr, der dem Geldüberweisungsverkehr weitgehend angeglichen ist, in entsprechender Weise gelten.Denn daß die Wirksamkeit von Staatshoheitsakten auf das Gebiet derjenigen Macht beschränkt ist, welche den Staatshoheitsakt erlassen hat, entspricht anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen und ist von der Rechtsprechung wiederholt bestätigt worden (OGHZ 1, 386, 390 BGHZ 2, 218, 222) [BGH 29.05.1951 - I ZR 65/50] .
- BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51
Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform
Auszug aus BGH, 01.02.1952 - I ZR 23/51
Die Ansicht des Obersten Gerichtshofes, der Kaufvertrag sei entweder schon durch Abschluß des Kommissionsvertrages oder - bei Lieferung aus eigenen Beständen - durch Vornahme der Buchungen bei der Zentrale der Beklagten in Berlin am 19. März 1945 im Wege des Selbsteintrittes der Beklagten rechtswirksam abgeschlossen worden, liegt also der Aufhebung des ersten Berufungsurteils unmittelbar zugrunde und ist infolgedessen sowohl für die erneute Entscheidung des Berufungsgerichtes als auch für die jetzige Revisionsinstanz gemäß § 565 Abs. 2 ZPO bindend (BGH vom 6. November 1951,- I ZR 61/51 - vom 18. Januar 1952 - I ZR 105/51 -). - BGH, 18.01.1952 - I ZR 105/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.02.1952 - I ZR 23/51
Die Ansicht des Obersten Gerichtshofes, der Kaufvertrag sei entweder schon durch Abschluß des Kommissionsvertrages oder - bei Lieferung aus eigenen Beständen - durch Vornahme der Buchungen bei der Zentrale der Beklagten in Berlin am 19. März 1945 im Wege des Selbsteintrittes der Beklagten rechtswirksam abgeschlossen worden, liegt also der Aufhebung des ersten Berufungsurteils unmittelbar zugrunde und ist infolgedessen sowohl für die erneute Entscheidung des Berufungsgerichtes als auch für die jetzige Revisionsinstanz gemäß § 565 Abs. 2 ZPO bindend (BGH vom 6. November 1951,- I ZR 61/51 - vom 18. Januar 1952 - I ZR 105/51 -). - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 31.03.1949 - I ZS 169/48
Auszug aus BGH, 01.02.1952 - I ZR 23/51
Denn daß die Wirksamkeit von Staatshoheitsakten auf das Gebiet derjenigen Macht beschränkt ist, welche den Staatshoheitsakt erlassen hat, entspricht anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen und ist von der Rechtsprechung wiederholt bestätigt worden (OGHZ 1, 386, 390 BGHZ 2, 218, 222) [BGH 29.05.1951 - I ZR 65/50] .
- BGH, 04.06.2002 - XI ZR 301/01
Auswirkung einer Vermögensenteignung auf hypothekarisch gesicherte …
a) Die Wirkung einer Enteignung ist nach der verfassungsgemäßen (BVerfGE 84, 90, 123 f.) ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 5, 27, 34 f.; 5, 35, 36 ff.; 9, 34, 38; 12, 79, 83 f.; 13, 106, 108; 17, 209, 212; 23, 333, 336; 25, 127, 129; 25, 134, 140; 32, 97, 99; 39, 220, 227; 104, 240, 244) durch das Territorialitätsprinzip begrenzt. - BGH, 18.01.1996 - IX ZR 81/95
Anforderungen an die Verpfändung von Schuldbuchforderungen; Pflichten des Notars …
Die Rechtssätze über bewegliche Sachen finden auf sie entsprechende Anwendung; die Verpfändung vollzieht sich daher nach den Vorschriften der §§ 1204 ff BGB (…Heinsius/Horn/Than, DepotG § 42 Rdnr. 26, 35; Meder/Ernst, Schuldbuchrecht des Bundes und der Länder S. 23;… Canaris, Bankvertragsrecht 2. Bearb. Rdnr. 2053; Büchner, Die treuhandrechtliche Organisation des Effektengiroverkehrs S. 189; LG Konstanz WM 1988, 1124; vgl. auch BGHZ 5, 27, 31, 35). - BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56
Carl Zeiss
1.) Zur Frage der Anwendbarkeit der Rechtsgrundsätze, die über die Auswirkungen sowjetzonaler Enteignungen von privatwirtschaftlichen Unternehmen entwickelt worden sind (vgl. BGHZ 5, 27, 35 [BGH 01.02.1952 - I ZR 23/51] ; 17, 209, 213) [BGH 10.05.1955 - I ZR 120/53] auf die Enteignung der ein zweckgebundenes Sondervermögen darstellenden industriellen Unternehmen einer Stiftung.Nach diesen Rechtsgrundsätzen (BGHZ 5, 27 (35) [BGH 01.02.1952 - I ZR 23/51] ; 17, 209 (213) [BGH 04.05.1955 - VI ZR 37/54] ) werden die gewerblichen Kennzeichnungsrechte solcher Unternehmen durch die Enteignung jedenfalls insoweit nicht betroffen, als das Gebiet außerhalb der Sowjetzone in Frage steht.
- BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54
Ostenteignung
Es ist anerkannten Rechts, daß eine von einem Staat ausgesprochene Enteignungsmaßnahme in ihrer Wirkung nicht über die räumlichen Grenzen des enteignenden Staates hinausreicht (OGHZ 1, 386 [390] mit zahlreichen Zitaten aus Rechtsprechung und Schrifttum des Inlands und des Auslands: 4, 54: BGHZ 1, 109 [112]; 2, 218 [222]; 5, 27 [35]; 5, 35 [37]: 9, 34 [38]; 12, 79 [84]; 13, 106 [108]; 17, 209 [212]). - OLG Schleswig, 04.12.2014 - 5 U 89/14
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen von Anlegern in …
Nach den vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 1. Februar 1952 (I ZR 23/51) aufgestellten Grundsätzen zur Funktionsweise des Wertpapierverkehrs komme es auch auf die Buchungen bei der C- Bank AG an. - BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53
Tschechoslowakische Enteignungsmaßnahmen
In Ermangelung solcher Vorschriften und mangels eines besonderen Staatsvertrages, durch den das Enteignungsdekret vom 24. Oktober 1945 von der deutschen Bundesrepublik anerkannt worden wäre, verbleibt es mithin bei den seit langem anerkannten Rechtsgrundsätzen des internationalen Privatrechts, dass Enteignungsmaßnahmen eines Staates nur das Vermögen ergreifen, das seiner Gebietshoheit unterliegt, ihre Wirkungen also an der Grenze des Landes enden, von dem sie ausgegangen sind (vgl. BGHZ 2, 218 [222]; 5, 27 [35]). - BGH, 10.05.1955 - I ZR 120/53
Schutzrechte bei Enteignung in Sowjetzone
Nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 5, 27 [35], 35 [37]; 13, 106 [108]. Urteil des erkennenden Senats vom 1. April 1935 - I ZR 37/53 -) hört die Wirkung der Enteignung da auf, wo die Gebietshoheit der enteignenden Macht endet. - OLG Hamm, 11.12.2014 - 5 U 60/14
Internationale Zuständigkeit
Rn. 73 Aus der vom Kläger in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.02.1952 (Az.: I ZR 23/51) ergeben sich keine anderen Schlüsse. - BGH, 27.05.1957 - II ZR 178/56
Rechtsmittel
In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß hoheitliche Maßnahmen nur im Machtbereich des sie anordnenden Hoheitsträgers wirken (OGHZ 1, 386 [390]; 4, 54; BGHZ 1, 109 [112]; 2, 218 [222]; 5, 27 [35]; 5, 35 [37]; 9, 34 [38]; 12, 79 [84]; 13, 106 [108]; 17, 209 [212];… Urt. v. 18.2.57 - II ZR 287/54 -). - LG Frankfurt/Main, 06.02.2014 - 21 O 318/12 Denn die Wirksamkeit von Staatshoheitsakten ist auf das Gebiet derjenigen Macht beschränkt, welche den Staatshoheitsakt erlassen hat (vgl. BGH vom 1.2.1952, I ZR 23/51).
- BGH, 30.06.1983 - VII ZB 6/83
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
- OLG Nürnberg, 04.03.2015 - 4 U 2450/14
Keine Überprüfung eines ausländischen Gesetzes durch deutsches Gericht
- BGH, 23.01.1963 - Ib ZR 78/61
Filmfabrik Köpenick
- BGH, 18.12.1959 - I ZR 62/58
Rechtsmittel
- BGH, 26.03.1953 - IV ZR 128/52
Interzonales Währungsrecht
- OLG Nürnberg, 13.02.2015 - 4 U 2450/14
Staatliche Immunität aufgrund der Einführung von Umschuldungsklausel bei Anleihen
- BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 349/55
Ostzonaler Konfiskationsmaßnahmen - Leitender Angestellter - Betriebsgeheimnisse …
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Rechtsprechung
| BGH, 05.06.1952 - III ZR 150/51 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 1012
- MDR 1952, 540
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.12.1951 - III ZR 119/51
Feststellungsklage bei Tötung eines Kindes
Auszug aus BGH, 05.06.1952 - III ZR 150/51
Wie der Senat in den Entscheidungen vom 3. Dezember 1951 - III ZR 119/51 - (abgedruckt in BGHZ 4, 133) und vom 7. April 1952 - III ZR 194/51 - im einzelnen ausgeführt hat, genügt zur Erhebung einer Feststellungsklage auf Schadensersatz nach § 844 Abs. 2 BGB eine gewisse Wahrscheinlichkeit, daß der Berechtigte werde Unterhalt verlangen können und daß der Getötete zur Leistung des Unterhalts verpflichtet gewesen wäre. - BGH, 07.04.1952 - III ZR 194/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.06.1952 - III ZR 150/51
Wie der Senat in den Entscheidungen vom 3. Dezember 1951 - III ZR 119/51 - (abgedruckt in BGHZ 4, 133) und vom 7. April 1952 - III ZR 194/51 - im einzelnen ausgeführt hat, genügt zur Erhebung einer Feststellungsklage auf Schadensersatz nach § 844 Abs. 2 BGB eine gewisse Wahrscheinlichkeit, daß der Berechtigte werde Unterhalt verlangen können und daß der Getötete zur Leistung des Unterhalts verpflichtet gewesen wäre. - BGH, 04.04.1952 - III ZA 20/52
Feststellungsinteresse bei Rentenansprüchen
Auszug aus BGH, 05.06.1952 - III ZR 150/51
Ob eine solche Einrede Erfolg haben würde, bedarf keiner Untersuchung, da schon die Zweifelhaftigkeit dieser Frage ein genügendes rechtliches Interesse begründet (RG in Recht 1914 Nr. 207, RG in WarnRspr 1930 Nr. 160 S. 324 unten; vgl. auch Beschl. des Senats vom 4. April 1952 - III ZA 20/52 -, abgedruckt in BGHZ 5, 314).
- BGH, 03.12.1951 - III ZR 72/51
Rechtsnatur und Bemessung des Schadensersatzanspruchs wegen entgangener Dienste
Auszug aus BGH, 05.06.1952 - III ZR 150/51
Wie der Senat in dem Urteil vom 3. Dezember 1951 - III ZR 72/51 - (BGHZ 4, 123 ff) mit eingehender Begründung ausgeführt hat, handelt es sich bei dem Anspruch aus § 845 BGB nicht um einen reinen Wertersatzanspruch, sondern um einen Schadensersatzanspruch besonderer Art, der sich auf Ersatz des dem Dienstberechtigten infolge des Wegfalls der Dienste tatsächlich entstandenen Schadens richtet. - RG, 05.12.1927 - VI 257/27
Unfallfolgen. ; Verjährung.
Auszug aus BGH, 05.06.1952 - III ZR 150/51
In der Entscheidung RGZ 119, 204, auf die sich das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang stützt, weist das Reichsgericht a.a.O. S. 208 unten, obwohl es die Verjährung im Ergebnis verneint, ausdrücklich darauf hin, daß der Klüger vielleicht vorsichtiger gehandelt hätte, wenn er mit der ursprünglich erhobenen Leistungsklage die allgemeine Feststellungsklage verbunden hätte. - RG, 10.01.1936 - VI 167/36
Hat im Falle der Tötung der Schädiger dem geschädigten Dritten nach § 845 BGB. …
Auszug aus BGH, 05.06.1952 - III ZR 150/51
Beide Vorinstanzen haben in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 152, 208; RG in DR 1944, 771) den dem Kläger aus § 845 BGB zustehenden Rentenanspruch als einen reinen "Wertersatzanspruch" angesehen und bei der Bemessung der Rente den durch den Tod der Ehefrau ersparten Unterhalt in keiner Weise berücksichtigt.
- BGH, 09.10.1952 - III ZR 335/51
Rechtsmittel
Entgegen den Ausführungen von Beitzke (JZ 1952, 333 f) und von G. und D. Reinecke (MDR 1952, 461 f) hält der Senat an den für die Bemessung von Geldrenten aus § 845 BGB entwickelten Grundsätzen seiner Rechtsprechung fest (BGHZ 4, 123 ff; Urteil vom 5. Juni 1952 - III ZR 150/51 - abgedruckt MDR 1952, 540).Ob und in welcher Höhe für die Unterbringung einer Haushälterin oder Hausgehilfin zusätzliche Aufwendungen erforderlich sind, kann nur nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der geltenden Wohnraumbeschränkungen entschieden werden (Urteil des Senats vom 5. Juni 1952 - III ZR 150/51, abgedruckt in MDR 1952, 540).
Wegen der durch die Unterbringung der Hilfskraft entstehenden "zusätzlichen" Kosten kann auf die bereits erwähnte Entscheidung des Senats vom 5. Juni 1952 - III ZR 150/51 - Bezug genommen werden.
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