Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.06.1957 - 1 Vs 2/57 |
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Luftablassen aus Autoreifen stellt keine strafbare Sachbeschädigung dar - Keine Minderung der Brauchbarkeit des Reifens
Papierfundstellen
- NJW 1957, 1246
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.07.1959 - 1 StR 296/59
Luftablassen - § 303 StGB, Strafbarkeit auch der Minderung der bestimmungsgemäßen …
Es sieht sich jedoch daran gehindert durch das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf NJW 1957, 1246 Nr. 20. Dort ist ausgesprochen, daß das Ablassen der Luft aus dem Reifen eines Kraftfahrzeugs keine Sachbeschädigung im Sinne des § 303 StGB sei.Von dieser Rechtsauffassung aus, die sich der Senat schon für das geltende Recht zu eigen macht, kommt es bei der zu entscheidenden Frage nicht, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf NJW 1957, 1246 Nr. 20 angenommen hat, darauf an, ob das Ablassen der Luft den einzelnen Reifen stofflich verändert oder gebrauchsunfähig macht Ausschlaggebend ist vielmehr, wie das vorlegende Gericht mit Recht bemerkt, ob dann das Kraftfahrzeug, eine zusammengesetzte Sache, noch bestimmungsgemäß verwendet werden kann.
- BayObLG, 21.08.1987 - RReg. 1 St 98/87
Luftablassen strafbar?
Dementsprechend ist heute anerkannt, daß Ä entgegen einer früher vom OLG Düsseldorf (NJW 1957, 1246) vertretenen Auffassung Ä das Ablassen der Luft aus einem Reifen eines Kraftfahrzeugs eine Beschädigung dieses Fahrzeugs sein kann (BGHSt 13, 207 ..).
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