Rechtsprechung
| BGH, 20.05.1957 - III ZR 8/56 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1957, 1277
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.02.1962 - III ZR 23/60
Rechtswidrige Unfruchtbarmachung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.09.1961 - III ZR 107/60 Immer aber ist daran festzuhalten, daß es sich um eine richterliche Entscheidung handeln muß, die ihrem Wesen nach ein Urteil ist (urteilsvertretendes Erkenntnis) und die ein durch Klage oder Anklage begründetes Prozeßverhältnis unter den für ein Urteil wesentlichen Voraussetzungen für die Instanz beendet (BGHZ 10, 55, 60 = NJW 53, 1298, 1467; BGHZ 13, 142, 144 = NJW 54, 1283; LM Nr. 6 zu § 839 [G] BGB = NJW 57, 1277).
Der erk. Senat hat dies für die in Beschlußform ergehende Kostenentscheidung des Prozeßgerichts nach Erledigung der Hauptsache ( § 91 a ZPO) bejaht; für Entscheidungen im Vollstreckungs-, insbesondere Konkursverfahren (BGH, NJW 59, 1085), im Vertragshilfeverfahren (LM Nr. 6 zu § 839 [G] BGB = NJW 57, 1277) oder im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGH, NJW 56, 1716) ist es jedoch verneint worden, weil solche Entscheidungen keine urteilsvertretenden Erkenntnisse sind.
Sie unterscheiden sich - was die hier zu entscheidende Frage anlangt - darin, daß die gerichtlichen Erkenntnisse im Grund- und Betragsverfahren unter urteilsmäßigen Voraussetzungen, d.h. regelmäßig auf Grund einer mündlichen Verhandlung ( § 128 ZPO) durch Verkündung ( § 310 ZPO) ergehen und eine Entscheidung über die Rechtslage unter Anwendung materieller Rechtnormen (BGHZ 10, 55, 60 = NJW 53, 1298, 1467; LM Nr. 6 zu § 839 [G] BGB = NJW 57, 1277) enthalten, was alles für Entscheidungen im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zutrifft.
- BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das …
Dieser Zweck erfordert es, die Vorschrift auch auf richterliche Beschlüsse anzuwenden, wenn sie unter den für ein Urteil wesentlichen Voraussetzungen ergehen, insbesondere den Beteiligten das rechtliche Gehör gewährt ist, und wenn sie einen Interessenwiderstreit durch Anwendung materieller Normen auf einen bestimmten konkreten Fall für eine Instanz - ganz oder teilweise - endgültig entscheiden (BGHZ 10, 55, 60 [BGH 21.05.1953 - III ZR 272/51] ; BGH NJW 1957, 1277; BGHZ 46, 106 [BGH 19.09.1966 - III ZR 92/65] ). - BGH, 29.10.1959 - III ZR 160/58
Amtspflichten der Arbeitsämter bei Arbeitsvermittlung
Mai 1957 III ZR 8/56 S 11/12 = VersR 1957, 481).
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