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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.12.1960

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,12
BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60 (https://dejure.org/1961,12)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1961 - VIII B 183.60 (https://dejure.org/1961,12)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1961 - VIII B 183.60 (https://dejure.org/1961,12)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 107
  • NJW 1916, 1228
  • NJW 1961, 1228
  • MDR 1961, 530
  • DVBl 1961, 412
  • DÖV 1962, 35
 
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Wird zitiert von ... (148)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.02.1960 - VIII C 37.59
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60
    Der Begriff des Beweisnotstandes bedarf jedoch keiner Klärung, weil das Bundesverwaltungsgericht bereits geklärt hat, welche Beweiserleichterungen dem Geschädigten mit Rücksicht auf seine Beweisnot zu gewähren sind (BVerwGE 10, 169 [170 f.]).
  • BVerwG, 02.04.1958 - V C 455.56
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60
    Die Möglichkeit, neben der zulassungsfreien Revision eine Nichtzulassungsbeschwerde aus anderen Gründen einzulegen, bleibt unberührt; hat in einem solchen Falle die Beschwerde Erfolg, so bedarf es, wie bisher, keiner erneuten Revisionseinlegung (BVerwGE 7, 6).
  • BVerwG, 28.09.1955 - II B 194.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60
    Dem steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung zu §§ 53, 54 BVerwGG eine Nichtzulassungsbeschwerde auch dann als zulässig angesehen worden war, wenn der Beschwerdeführer lediglich Verfahrensmängel im Sinne des § 54 BVerwGG gerügt hatte (BVerwGE 2, 211).
  • BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

    Alle anderen Ausführungen des Klägers zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache sowie die Beschwerdebegründung Abschnitt D Nr. 5 bis 12, mit der die Verletzung von Verfahrensvorschriften gerügt wird, können keinen Erfolg haben, weil der Kläger insoweit gemäß § 133 VwGO die zulassungsfreie Revision einlegen konnte (BVerwGE 12, 107; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, RdNr. 136, 137, 199).
  • BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89

    Zulässigkeit der Zuständigkeit für die Überprüfung einer bundesbahnrechtlichen …

    Als Verfahrensfehler nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kann die fehlerhafte Besetzung der Richterbank nicht gerügt werden, da insoweit die zulassungsfreie Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 1 VwGO zur Verfügung steht (BVerwG, Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG 8 B 183.60 - BVerwGE 12, 107).

    Dies wäre der Sache nach eine Besetzungsrüge, die nur im Wege der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 1 VwGO und nicht - wie hier ausdrücklich geschehen - mit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG 8 B 183.60 - BVerwGE 12, 107).

  • BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90

    Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen …

    Eine Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kommt nur wegen solcher Verfahrensmängel in Betracht, die nicht in § 133 VwGO aufgeführt sind (Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG 8 B 183.60 - BVerwGE 12, 107; Beschluß vom 19. Juli 1979 - BVerwG 4 CB 29.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 8).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.12.1960 - II C 163.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1048
BVerwG, 23.12.1960 - II C 163.60 (https://dejure.org/1960,1048)
BVerwG, Entscheidung vom 23.12.1960 - II C 163.60 (https://dejure.org/1960,1048)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Dezember 1960 - II C 163.60 (https://dejure.org/1960,1048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1228
  • DVBl 1961, 383
  • DÖV 1961, 31
  • DÖV 1961, 314
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.12.1954 - II C 223.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1960 - II C 163.60
    Das Bundesverwaltungsgericht ist als Revisionsgericht zur Anordnung der Vernehmung eines Zeugen im Wege der Sicherung des Beweises (§ 98 VwGO, §§ 485, 486 ZPO) nicht zuständig (Abweichung von BVerwG II C 223.54 - Beschluß vom 15. Dezember 1954 -).

    Der beschließende Senat hat zwar in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1954 - BVerwG II C 223.54 - (DÖV 1955 S. 349 [Leitsatz]; MDR 1955 S. 203) einem Beweissicherungsantrag nach § 26 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) in Verbindung mit § 486 Abs. 1 ZPO stattgegeben und damit die Auffassung zum Ausdruck gebracht, daß das Bundesverwaltungsgericht auch als Revisionsgericht die Vernehmung eines Zeugen im Wege der Sicherung des Beweises anordnen könne.

  • BGH, 31.03.1955 - II ZR 227/54

    Beweissicherung während Revisionsinstanz

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1960 - II C 163.60
    In der Zwischenzeit hat der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 31. März 1955 - II ZR 227/54 - (NJW 1955 S. 906) entschieden, daß das Revisionsgericht in einem bei ihm anhängigen Rechtsstreit zur Anordnung einer Beweissicherung nicht zuständig ist, wenn sich die Beweissicherung auf Tatsachen bezieht, deren tatsächliche Erörterung und Feststellung nicht durch das Revisionsgericht erfolgen kann, und daß in einem solchen Falle für die Anordnung der Beweissicherung das Berufungsgericht zuständig ist.
  • OLG Frankfurt, 17.07.1984 - 5 U 159/84

    Beweissicherungsverfahren; Vorläufiges Verfahren; Zuständiges Gericht

    Es hat auf diese Weise die Möglichkeit, die etwa erforderliche Unmittelbarkeit der Beweiserhebung für die Beweiswürdigung und Entscheidung in dem anhängigen Rechtsstreit sicherzustellen (BGHZ 17, 117; BVerwG, NJW 1961, 1228 ..).
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