Rechtsprechung
| LG Köln, 28.01.1964 - 11 S 273/63 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 1280
- MDR 1964, 679
- VersR 1964, 766
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.05.1969 - VII ZR 176/66
Klage einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auf Schadensersatz aus einem …
Münzel (NJW 1964, 1280) will das Teilungsabkommen bei einer wie hier gegebenen Sachlage ergänzend dahin auslegen, daß das, was bei dem Bestehen eines Gesamtschuldverhältnisses zwischen dem Versicherungsnehmer des Haftpflichtversicherers und dem Dritten kraft Gesetzes gilt, d.h. der Übergang der Ausgleichsansprüche des Versicherungsnehmers auf den Versicherer, als vereinbart gelten soll.Bei dieser Sachlage hat der Beklagte seine Befreiung von der Schuld gegenüber den Sozialversicherungsträgern durch die Zahlungen des Klägers auf dessen Kosten erlangt (…vgl. dazu Prölss a.a.O. Anm. 10 zu § 67 VVG, S. 324; LG Oldenburg VersR 1964, 1040 [LG Oldenburg 18.12.1963 - 4 S 135/63]; LG Köln NJW 1964, 1280 [LG Köln 28.01.1964 - 11 S 273/63] = VersR 1964, 766; LG Bochum VersR 1966, 1131; LG Frankenthal MDR 1961, 945 [LG Frankenthal 19.03.1959 - 4 O 9/59]; LG München VersR 1968, 405, die sämtlich einen Anspruch aus § 812 BGB bei der vorliegenden Fallgestaltung bejahen; a.M. LG Köln VersR 1966, 72).
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