Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1963 - III ZR 60/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Art. 14 GG; § 8 PrEnteigG.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 652
- MDR 1964, 302
- WM 1964, 229
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 01.02.1982 - III ZR 93/80
U-Bahn-Dienstbarkeit
Der Eigentümer, dem eine dinglich gesicherte Eigentumsbeschränkung in Form einer Dienstbarkeit auferlegt wird, hat Anspruch darauf, daß ihm ein wirklicher Wertausgleich für das ihm abverlangte Vermögensopfer gewährt wird (Senat, WM 1977, 983; NJW 1964, 652 = LM PrEnteigG Nr. 13).solchen Dienstbarkeit im Gegensatz zu demselben Grundbesitz ohne Belastung beimißt (Senat, NJW 1964, 652; LM Art. 14 (Ea) Nr. 65; WM 1977, 983 und in WM 1967, 905; RGRK, Vorb.
- BFH, 17.05.1995 - X R 64/92
Vereinbarung wertmindernder Beschränkung des Grundstückseigentums gegen Entgelt …
Die hoheitliche Belastung von Grundstücken mit Leitungsdienstbarkeiten stellt eine entschädigungspflichtige Enteignung dar (z. B. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 20. Dezember 1963 III ZR 60/63, NJW 1964, 652). - BGH, 25.01.1973 - III ZR 113/70
Versagung der Auskiesungserlaubnis im Wasserschutzgebiet als …
Daß dieser Gesichtspunkt es nicht rechtfertigt, die billige Versorgung der Allgemeinheit auf Kosten der betroffenen Grundstückseigentümer vorzunehmen, hat der Senat in seiner Rechtsprechung zur Enteignungsentschädigung betont, die bei der Führung von Hochspannungsleitungen über Grundstücke zu leisten ist (NJW 1964, 652, 653); hier gilt nichts anderes.
- BGH, 01.02.1982 - III ZR 100/80
Ergänzung eines Stromversorgungsvertrages im Wege der Auslegung - Nach …
Der gesunde Grundstücksverkehr wird - wie der Senat mehrfach ausgeführt hat - in aller Regel auch landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, die mit einem Leitungsrecht belastet sind, geringer bewerten als unbelastete Grundstücke, zumal regelmäßig bei einem landwirtschaftlichen Grundstück der Verkehrswert den Ertragswert übersteigt (z.B. NJW 1964, 652; WM 1967, 905). - BGH, 20.09.1971 - III ZR 18/70
Enteignung durch Erklärung zum Schutzbereich
Die von dem Kläger behauptete Vergleichbarkeit dieser Schutzbereichsproblematik mit den Fällen, in denen die Rechtsprechung bei der Belastung von Grundstücken mit Dienstbarkeiten zur Führung von Versorgungsleitungen eine (Teil-) Enteignung im Umfang der eingetretenen Minderung des Verkehrswertes der Grundstücke angenommen hat (BGH NJW 1964, 652; MDR 1960, 119; Urteil des Senats vom 10. Juli 1967 - III ZR 168/66), ist nicht anzuerkennen. - BGH, 25.01.1973 - III ZR 118/70
Enteignende Anordnungen im Wasserschutzgebiet
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.05.1967 - III ZR 148/65
Höhe einer Enteignungsentschädigung - Verlegen einer Gasfernleitung auf …
Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH Urt.v. 9. November 1959 - III ZR 149/58 = MDR 1960, 119; Urt.v. 13. Dezember 1962 - III ZR 97/61 = RdL 1963, 75; v. 20. Dezember 1963 - III ZR 60/63 = Warn 1964, Nr. 21 = NJW 1964, 652 = WM 1964, 229; v. 20. Dezember 1963 - III ZR 112/63; v. 8. Februar 1965 - III ZR 174/63 = WM 1965, 460; Urt.v. 31. Mai 1965 - III ZR 48/64). - BGH, 25.11.1964 - V ZR 169/62
Rechtsmittel
Sollte der Beklagte sich in diesem Zusammenhang oder bei Erörterung der Vergütungshöhe auf den Gesichtspunkt des Allgemeininteresses berufen, der ihn gebiete, seine der Gesamtbevölkerung zugute kommenden Leistungen zu möglichst günstigen Preisen zur Verfügung zu stellen, so wird zu beachten sein, daß es jedenfalls nicht gerechtfertigt wäre, die für eine ordnungsmäßige Wasserversorgung erforderlichen Aufwendungen anstatt von der Gesamtheit der Empfänger teilweise allein von den durch Leitungsverlegung betroffenen Grundeigentümern tragen zu lassen und ihnen weniger als den angemessenen Wertausgleich für ihre Vermögenseinbuße zu gewähren (BGH Urteil vom 20. Dezember 1963, III ZR 60/63, WM 1964, 229, 230 = NJW 1964, 652, 653) [BGH 20.12.1963 - III ZR 60/63]. - BGH, 08.02.1965 - III ZR 174/63
Umfang der Entschädigung für die Duldung der Unterhaltung einer Wasserleitung …
Vielmehr handelte es sich - wovon auch die Sachverständigen und ihnen folgend das Berufungsgericht ausgegangen sind - um landwirtschaftlich genutzte, für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht vorgesehene Grundstücke, bei denen sich zwar die stadtnahe Lage und ihre dieser Lage entsprechende Eignung für Industrie- oder Siedlungsgelände trotz derzeitiger anderweiter Planung wert erhöhend auswirkten (vgl. dazu im einzelnen die Ausführungen in den Entscheidungen des Senats in BGHZ 39, 198 ff und NJW 1964, 652). - OLG Bamberg, 10.04.1970 - 3 U 129/69
Entschädigung wegen der Einrichtung des Wasserschutzgebietes Brunn; Zuständigkeit …
Es ist ferner nicht angängig, die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zur Bemessung der Enteignungsentschädigung aufgestellt hat - nur darum ist es z.B. in dem vom Kläger zitierten BGH-Urteil (WM 1964, 229) gegangen - auch für die Beantwortung der Grundfrage, ob überhaupt eine Enteignung vorliegt, zu übernehmen. - BGH, 10.07.1967 - III ZR 168/66
Feststellung der Höhe einer Enteignungsentschädigung für die Überspannung von …
- BGH, 23.04.1964 - III ZR 122/63
Rechtsmittel
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