Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,159
BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67 (https://dejure.org/1967,159)
BVerfG, Entscheidung vom 07.11.1967 - 2 BvL 14/67 (https://dejure.org/1967,159)
BVerfG, Entscheidung vom 07. November 1967 - 2 BvL 14/67 (https://dejure.org/1967,159)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,159) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 WDO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Arreststrafe - Art und Dauer einer Arreststrafe - Verfassungskonforme Auslegung - Zulässigkeit einer Arreststrafe - Angemessenheit einer Arreststrafe

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 311
  • NJW 1968, 243
  • MDR 1968, 116
  • DVBl 1968, 75
  • DÖV 1968, 587
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67
    Auch in diesen Ausnahmefällen gehört zum Begriff "Entscheidung", daß der Richter in vollem Umfang die Verantwortung für die Maßnahme übernimmt (BVerfGE 10, 302 [310]).

    Dies wäre nur der Fall, wenn der Richter nicht alle für die Rechtmäßigkeit und auch Angemessenheit der Arreststrafe wesentlichen Umstände so nachprüfen könnte, daß er die volle Verantwortung dafür übernehmen kann, ob die Freiheitsentziehung im konkreten Fall gerechtfertigt ist (BVerfGE 10, 302 ;… vgl. auch Dürig in Maunz-Dürig, Rdnr. 28 zu Art. 104 GG ).

  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64

    Wehrdisziplin

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67
    Während die Verhängung von Kriminalstrafen Rechtsprechung im Sinne des Art. 92 GG ist (BVerfGE 22, 49 [74]), gilt dies nicht für die Verhängung von Disziplinarstrafen, deren Charakter sich von den Kriminalstrafen unterscheidet (vgl. BVerfGE 21, 378 [387]).

    Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, daß das Wehrdisziplinarrecht auch Arreststrafen vorsieht (BVerfGE 21, 378 [387]).

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67
    Während die Verhängung von Kriminalstrafen Rechtsprechung im Sinne des Art. 92 GG ist (BVerfGE 22, 49 [74]), gilt dies nicht für die Verhängung von Disziplinarstrafen, deren Charakter sich von den Kriminalstrafen unterscheidet (vgl. BVerfGE 21, 378 [387]).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67
    Wenn ein Richter die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes verneinen will, muß er unmittelbar das Bundesverfassungsgericht anrufen; Vorlagen an einen Großen Senat oder an ein höheres Gericht zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes sind nicht zulässig (vgl. BVerfGE 6, 222 [231]).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Zu dem Begriff "Entscheidung" gehört, dass der Richter in vollem Umfang die Verantwortung für die Maßnahme übernimmt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 22, 311 ).

    Rn. 98 3. Die Freiheitsentziehung erfordert grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung (vgl. nur BVerfGE 10, 302 ; 22, 311 ; 105, 239 ;… Gusy, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 7. Aufl. 2018, Art. 104 Rn. 43).

    Eine nachträgliche richterliche Entscheidung ist nur dann zulässig, wenn der mit der Freiheitsentziehung verfolgte verfassungsrechtlich zulässige Zweck nicht erreichbar wäre, sofern der Maßnahme die richterliche Entscheidung vorausgehen müsste (vgl. BVerfGE 22, 311 ; 105, 239 m.w.N.).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Die Freiheitsentziehung setzt danach grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung voraus (vgl. nur BVerfGE 10, 302 ; 22, 311 ;… Dürig, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 104 Rn. 23;… Grabitz, Freiheit der Person, in: HStR VI, § 130 Rn. 25).

    Rn. 27 b) Eine nachträgliche richterliche Entscheidung, deren Zulässigkeit in Ausnahmefällen Art. 104 Abs. 2 GG voraussetzt, genügt nur, wenn der mit der Freiheitsentziehung verfolgte verfassungsrechtlich zulässige Zweck nicht erreichbar wäre, sofern der Festnahme die richterliche Entscheidung vorausgehen müsste (vgl. BVerfGE 22, 311 ;… Rüping, in: Bonner Kommentar (BK), Art. 104 Rn. 63;… Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Art. 104 Rn. 41;… Grabitz, a.a.O.).

  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …

    Nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG ist alleine der zuständige Richter zur Entscheidung über die Fortdauer der Freiheitsentziehung berufen; er muss die vollständige Verantwortung für die Rechtfertigung der Freiheitsentziehung übernehmen können (vgl. BVerfGE 22, 311 ; 86, 288 ).

    Denn auch dann ist sichergestellt, dass das zur Entscheidung über die Aussetzung berufene Gericht volle Verantwortung für die Rechtfertigung der Fortdauer des Freiheitsentzugs übernehmen kann (vgl. BVerfGE 22, 311 ; 86, 288 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht