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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1967 - VIII ZR 9/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1849
BGH, 18.10.1967 - VIII ZR 9/66 (https://dejure.org/1967,1849)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1967 - VIII ZR 9/66 (https://dejure.org/1967,1849)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1967 - VIII ZR 9/66 (https://dejure.org/1967,1849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Holzimport - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - Durchgreifen der Anfechtung auf das Erfüllungsgeschäft - Angriff der Würdigung der Erwägung des Berufungsgerichts - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 50
  • MDR 1968, 145
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53

    Lagerhalterhaftung. Verjährung

    Auszug aus BGH, 18.10.1967 - VIII ZR 9/66
    Zu der Frage, wieweit ein im Revisionsrechtszuge erfolgter Wegfall des Feststellungsinteresses überhaupt zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 18, 98, 106) [BGH 08.07.1955 - I ZR 201/53], braucht nicht Stellung genommen werden.
  • BGH, 25.01.1961 - V ZR 80/59

    Erledigung der Hauptsache. Berufungszurücknahme

    Auszug aus BGH, 18.10.1967 - VIII ZR 9/66
    In der einseitigen Erledigungserklärung kann im Einzelfall auch die Rücknahme des Rechtsmittels zu erblicken sein (BGHZ 34, 200, 203) [BGH 25.01.1961 - V ZR 80/59].
  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 187/62
    Auszug aus BGH, 18.10.1967 - VIII ZR 9/66
    Das gilt auch, wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 25. November 1964 (V ZR 187/62 = LM ZPO § 91 a Nr. 21 = BGHWarn 1964 Nr. 268) angenommen hat, wenn das Ereignis, das die Hauptsache erledigt haben soll, erst während des Revisionsrechtszuges eintritt.
  • RG, 25.03.1936 - I 280/35

    1. Kann die Klage auch dann noch ohne Einwilligung des Beklagten zurückgenommen …

    Auszug aus BGH, 18.10.1967 - VIII ZR 9/66
    Es ist zwar denkbar, daß das Feststellungsinteresse bei einer leugnenden Feststellungsklage ausgeräumt wird, wenn der Gegner Klage auf Erfüllung der Forderung erhebt, deren Nichtbestehen festgestellt werden soll, und diese Klage nicht mehr einseitig zurücknehmen kann (RGZ 151, 65 f).
  • BGH, 12.10.1951 - V ZR 39/50
    Auszug aus BGH, 18.10.1967 - VIII ZR 9/66
    Eine übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien, die zur Folge hätte, daß das Revisionsgericht über die Widerklage nicht mehr entscheiden kann (BGH Urt. v. 12. Oktober 1951 - V ZR 39/50 = LM ZPO § 91 a Nr. 2), liegt nicht vor, weil die Klägerin ihr Einverständnis verweigert.
  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85

    Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage …

    So ergeben auch die Sachverhalte der einschlägigen Entscheidungen sowohl des Reichsgerichts als auch des Bundesgerichtshofes, in denen eine Durchbrechung des Grundsatzes des Wegfalls des Feststellungsinteresses als Folge der Erhebung einer Leistungsklage mit gleichem Streitgegenstand ausgesprochen worden ist, daß die Entscheidungsreife des Feststellungsverfahrens stets schon bestand, als die Leistungsklage erst erhoben bzw. nicht mehr einseitig zurücknehmbar wurde (vgl. RG JW 1909, 417; RG WarnRspr 1916 Nr. 106; BGH NJW 1968, 50; BGH LM Nr. 102 zu § 256 ZPO = NJW 1973, 1500).
  • BGH, 02.07.1975 - VIII ZR 223/73

    Schriftform bei Mieterbeitritt - Treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform

    Besondere Umstände, die eine andere Beurteilung zulässig erscheinen lassen könnten (vgl. das Senatsurteil vom 18. Oktober 1967 - VIII ZR 9/66 = NJW 1968, 50), liegen nicht vor.
  • BGH, 28.06.1973 - VII ZR 200/72

    Voraussetzungen für das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses an einer …

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß das zunächst vorhandene rechtliche Interesse an der negativen Feststellung in aller Regel erlischt, sobald der Gegner wegen desselben Gegenstands Leistungsklage erhebt und diese nicht mehr einseitig zurücknehmen kann (RGZ 71, 68, 73; 151, 65, 68; RG Warn. 1912 Nr. 453, 1916 Nr. 106; RG JW 1909, 417 Nr. 18; 1936, 3185; BGHZ 18, 22, 41; BGH NJW 1968, 50).
  • BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 500/79
    ! Das Landesarbeitsgericht hat das Feststellungsinteresse im Ergebnis zu Recht bejaht, wenn es sich auch auf die von ihm zitierte Entscheidung des BGH, Urteil vom 18. Oktober 1967 (NJW 1968, 50 f.) nicht uneingeschränkt berufen kann.
  • OLG Karlsruhe, 09.07.1981 - 16 UF 23/81
    In die gleiche Richtung weist die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18. Oktober 1967 (NJW 1968, 50), wonach das Feststellungsinteresse für eine leugnende Feststellungsklage mit der Erhebung der auf Erfüllung der Forderung, deren Nichtbestehen festgestellt werden soll, gerichteten Leistungsklage nur dann entfällt, wenn die Leistungsklage das streitige Rechtsverhältnis in einer prozeßwirtschaftlich ebenso geeigneten Weise zu klären vermag wie die Feststellungsklage.
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